Parlamentskorrespondenz Nr. 1165 vom 04.11.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 10. November 2016

Fragestunde mit Schelling, Zentrales Wählerregister, Novelle zum Apothekengesetz, Frauen in der Filmbranche

Wien (PK) – Am Donnerstag beginnt die Nationalratssitzung mit einer Fragestunde zur Finanz- und Budgetpolitik Hans Jörg Schellings. Eine Zweidrittelmehrheit im Plenum erfordert dann das geplante zentrale Wählerregister, das nach der Aufhebung und nochmaligen Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl als erste Anpassung im Wahlrecht gesehen werden kann. Im Bereich der Gesundheit soll es in Hinkunft zu mehr Transparenz bei Transplantationen kommen, wenn es um die Spender- bzw. Empfängerrückverfolgbarkeit geht. Außerdem sollen Neuansiedlungen von Apotheken auch dann genehmigt werden, wenn die Mindestgrenze von 5.500 zu versorgenden Personen nicht eingehalten werden kann. Oppositionsanträge zu den Bereichen Sozialversicherungen, den Arbeitsmarkt und die Integration von Flüchtlingen stehen außerdem zur Diskussion. Parteiübergreifender Konsens ist schließlich für zeitgemäßes Wohnen für Menschen mit Behinderung und die vermehrte Förderung von Frauen in der Filmbranche zu erwarten.

Fragestunde mit dem Finanzminister

Diesmal beantwortet Finanzminister Hans Jörg Schelling Fragen der Abgeordneten aus seinem Arbeitsbereich. Schelling hat im Oktober seinen Budgetentwurf für 2017 vorgelegt, eine erste ausführliche Debatte darüber gab es am 13. Oktober. Ab 14. November beginnen die Budgetberatungen im Ausschuss des Nationalrats.

Zentrales Wählerregister kommt

Die Aufhebung und nochmalige Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl führt zu ersten Anpassungen im Wahlrecht. Wesentlichste Neuerung ist aber die Einrichtung eines zentralen Wählerregisters. Im Verfassungsausschuss gab es dafür eine breite Mehrheit, sodass auch im Plenum die nötige Zweidrittelmehr dafür sichergestellt sein dürfte.

Ziel des Zentralen Wählerregisters ist es, die administrative Abwicklung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen zu erleichtern und die Datenqualität zu verbessern. So wird es etwa einfacher, Doppelregistrierungen, insbesondere von AuslandsösterreicherInnen, zu vermeiden. Erstmals werde eine Gesamtsicht auf die Wählerdaten ermöglicht, heißt es dazu in den Erläuterungen. Darüber hinaus will man die Ausstellung von Wahlkarten künftig zentral erfassen und damit lückenlos dokumentieren. Die Gemeinden werden in diesem Sinn angehalten, Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten nicht mehr in den Wählerverzeichnissen, sondern in der Wählerevidenz zu vermerken.

Mit der Einführung des Zentralen Wählerregisters wird es künftig auch möglich sein, Volksbegehren unter Verwendung der Bürgerkarte bzw. der Handysignatur elektronisch zu unterstützen. Alternativ kann weiter eine Unterschrift am Gemeindeamt bzw. beim Magistrat geleistet werden, dies muss jedoch nicht mehr in der Heimatgemeinde erfolgen. Auch AuslandsösterreicherInnen wird es ermöglicht, Volksbegehren zu unterstützen.

Abgesehen davon werden in Reaktion auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs weitere Regelungen getroffen. So kehrt man vorläufig wieder zu den alten Wahlkarten ohne Lasche zurück. Damit soll sichergestellt werden, dass es im Falle vorzeitiger Neuwahlen nicht zu den gleichen Problemen bei der Briefwahl kommt wie bei der Bundespräsidenten-Stichwahl. Im Hinblick auf eine letztendlich stichhaltige Lösung fordert der Ausschuss einstimmig die Regierung auf, einen Vergleich mit anderen Staaten anzustellen und bis zum 1. März 2017 Optionen vorzulegen, die nicht nur den Anforderungen der Wahlgrundsätze, sondern auch dem Datenschutz Rechnung tragen. Außerdem wird klargestellt, dass WählerInnen berechtigt sind, ihr Kuvert selbst in die Wahlurne zu werfen.

Neu definiert wird die Rolle der einzelnen Wahlorgane beim Registrieren und beim Auszählen von Wahlkarten. So ist künftig die Bezirkswahlbehörde, "allenfalls unter Heranziehung von Hilfsorganen", dafür zuständig, die bis zum Wahlschluss eingelangten Wahlkarten am Tag nach der Wahl ab 9.00 Uhr auf die Unversehrtheit des Verschlusses und das Vorliegen der eidesstattlichen Erklärung zu prüfen. Nach geltender Rechtslage ist dafür "der Bezirkswahlleiter unter Beobachtung durch die anwesenden Beisitzer" zuständig.

Auch für die Gemeinden gibt es im Zuge der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl finanzielle Erleichterungen. Im Verfassungsausschuss kamen die Abgeordneten überein, die zusätzlichen Kosten nicht den Gemeinden aufzubürden, vielmehr wird pro Wahlberechtigtem ein Pauschalbetrag von 1,72 € an die Gemeinden überwiesen, wobei der Bund und die Länder je 0,86 € übernehmen. Dazu kommen weitere 0,63 € pro Wahlberechtigtem für die Verschiebung der Stichwahl, die der Bund alleine trägt.

In Folge der bevorstehenden Auflösung des niederösterreichischen Bezirks Wien-Umgebung kommt es zu einer Neuordnung der Regionalwahlkreise in Niederösterreich. Demnach werden die bisherigen Wahlkreise "Wien Umgebung" und "Niederösterreich Süd-Ost" durch die Wahlkreise "Thermenregion" (3 F) mit den Verwaltungsbezirken Baden und Mödling und "Niederösterreich Ost" (3 G) mit den Verwaltungsbezirken Bruck an der Leitha und Gänserndorf ersetzt. Zu einer Mandatsverschiebung soll es dadurch aber nicht kommen.

Neuerliche Anpassung im Besoldungsrecht der Bundesbediensteten

Wenn der Verfassungsausschuss am Dienstag, dem 8. November, grünes Licht gibt, stimmt der Nationalrat auch über das Besoldungsrechtsanpassungsgesetz ab. Aufgrund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs müssen die Übergangsbestimmungen im neuen System der Gehaltseinstufung präzisiert werden.

Mehr Transparenz bei transplantierten Zellen und Gewebeteilen

Mit der Änderung des Gewebesicherheitsgesetzes soll die Spender- bzw. Empfängerrückverfolgbarkeit in Hinblick auf transplantierte Zellen und Gewebeteile erleichtert werden. Ermöglicht wird dies durch einen einheitlichen europäischen Code ("Single European Code", SEC). Zudem schafft die Gesetzesvorlage gemäß EU-Einfuhrregelungen detaillierte Verfahrensvorschriften für den Import menschlicher Gewebe und Zellen in die Union. So bedürfen Gewebebanken, die Einfuhren aus Drittstaaten tätigen, einer Bewilligung durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), das wiederum auf seiner Homepage eine Übersicht über sämtliche zertifizierte Entnahmeeinrichtungen und bewilligte Gewebebanken zu führen hat. Auch diese Gesetzesinitiative wird aller Voraussicht einstimmig das Plenum passieren.

Novelle zum Apothekengesetz soll optimale Verfügbarkeit von Medikamenten sicherstellen

Mit einhelliger Zustimmung kann die Novelle zum Apothekengesetz rechnen. Künftig kann die Neuansiedlung von Apotheken auch dann genehmigt werden, wenn die Mindestgrenze von 5.500 zu versorgenden Personen nicht eingehalten wird. Voraussetzung sind besondere örtliche Verhältnisse wie wachsende Siedlungsgebiete, heißt es in dem Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen, der Grundlage für die Änderung des Apothekengesetzes ist. Bei der Prüfung des Versorgungsangebots sollen "bestehende Apotheken einschließlich Filialapotheken und ärztliche Hausapotheken" berücksichtigt werden. Die Abgeordneten reagierten damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Hauptkriterium für eine Apothekenbewilligung sei die optimale Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Bevölkerung, hält der EuGH in seiner Rechtsprechung fest. Die Behörde müsse in jedem einzelnen Fall die Ortsgegebenheiten prüfen bzw. abschätzen, ob eine rasche und zumutbare Erreichbarkeit von Apotheken gewährleistet ist.

Parteiübergreifende Initiative für zeitgemäßes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Geht es nach dem einhelligen Wunsch des Sozialausschusses, dann sollen die Bundesländer vom Sozialminister aufgefordert werden, Best-practice Beispiele für zeitgemäße Wohnformen im Behindertenbereich auszutauschen bzw. umzusetzen. Grundlage für diese Initiative bot der Antrag der Grünen, wonach Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Wohnen anstelle großer Wohnheime - unabhängig vom Berufsleben - gewährleistet werden müsse.

Initiativen zu den Bereichen Sozialversicherungen, den Arbeitsmarkt und die Integration von Flüchtlingen

Des Weiteren berät der Nationalrat die unterschiedlichsten Initiativen von Abgeordneten unter einem. Sie betreffen die Sozialversicherungen, den Arbeitsmarkt und die Integration von Flüchtlingen:

Sozialversicherungen

Wahrscheinlich nicht durchsetzen können werden sich im Plenum die FPÖ und die NEOS mit ihren Forderungen nach einem Kassasturz in der Sozialversicherung sowie nach einem Vermögensmanagement der Sozialversicherungsträger.

Die FPÖ pocht einmal mehr auf Kostenwahrheit und will mittels Kassasturz herausfinden, wieviel die Zuwanderung Österreich kostet. Dabei geht es den Freiheitlichen um die jährlichen Transferzahlungen, die vom AMS bzw. aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für EU-BürgerInnen, Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte an die Sozialversicherungsträger überwiesen werden. Neben Pensionsversicherungsbeiträgen, Krankenversicherungsbeiträgen und Unfallversicherungsbeiträgen seien auch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung und AMS-Schulungen anzuführen. Dem wurde im Ausschuss entgegengehalten, dass Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung von den BezieherInnen vorab durch Einzahlungen erworben werden, also völlig berechtigt seien.

Sozialversicherungsträger sollten ihr Finanzvermögen nicht länger in beliebiger Höhe anhäufen können, meinen wiederum die NEOS. Eine gesetzliche Deckelung würde sicherstellen, dass die BeitragszahlerInnen auch Leistungen für ihre Beiträge erhalten bzw. diese gegebenenfalls gesenkt werden. Das ASVG sehe klare Richtlinien zur Vermögensanlage durch Sozialversicherungen vor, meinte hingegen die Ausschussmehrheit.

Arbeitsmarkt

Die FPÖ macht mit einem Antrag einmal mehr Druck, Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt, auch für EU-BürgerInnen, zu erlassen. Brüssel sollte regionale Bedürfnisse stärker berücksichtigen und den Nationalstaaten mehr Spielraum für spezifische Zugangsregeln zum heimischen Arbeitsmarkt geben, vor allem in wirtschaftlich schwierigen Phasen, meint man seitens der Freiheitlichen. Geht es nach einer weiteren FPÖ-Initiative, sollte die Entsendung von ArbeitnehmerInnen durch ausländische Unternehmen temporär begrenzt werden können, etwa im Baubereich oder im Bereich der Montagetechnik. Die Entsenderichtlinie dürfe kein Schlupfloch für Lohn- und Sozialdumping sein. Wahrscheinlich wird die FPÖ auch im Plenum damit nicht durchkommen, sollte die Mehrheit der Empfehlung des Sozialausschusses folgen.

Der Kritik der NEOS, dass die Bildungskarenz als Möglichkeit zur Höherqualifizierung von Personen, die besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, nicht treffsicher eingesetzt werde, wurde zwar nicht völlig widersprochen, dennoch erzielte die Initiative im Ausschuss keine ausreichende Unterstützung. Studien zufolge nehmen überproportional viele AkademikerInnen die Bildungskarenz in Anspruch, ältere ArbeitnehmerInnen und bestimmte Branchen wie Handel oder Tourismus seien dagegen unterrepräsentiert, argumentieren die NEOS. Sozialminister Stöger merkte im Ausschuss dazu an, dass auch Investitionen in höhergebildeten Gruppen sinnvoll seien. Überdies versuche man, mittels Facharbeiterstipendien und innerbetrieblichen Ausbildungen neue Zielgruppen bei der Weiterbildung zu erreichen.

Die FPÖ thematisierte auch das AMS in Bezug auf die bevorstehenden Neubesetzung des Zweier-Vorstands. Sozialminister Alois Stöger wird aufgefordert, seine Vorgaben an die Mitglieder der zuständigen Entscheidungsgremien, insbesondere den Verwaltungsrat, gegenüber den Abgeordneten offenzulegen. Auch dieser Antrag stieß im Ausschuss auf mehrheitliche Ablehnung.

Integration von Flüchtlingen

Kaum Aussicht auf Erfolg hat die Initiative der NEOS, die das Freiwilligengesetz adaptieren wollen, um das eigens für Flüchtlinge konzipierte Freiwillige Integrationsjahr attraktiver zu machen. Den Plan, anerkannte Flüchtlinge zwangsweise zu 1-Euro-Jobs zu verpflichten, lehnen sie ab. Unter anderem geht es den NEOS darum, das mögliche Einsatzgebiet von Flüchtlingen auf kommunale Einrichtungen auszudehnen sowie Deutschkurse und andere Angebote des AMS in die gesetzlich verankerte umfassende pädagogische Begleitung einzurechnen. Als finanziellen Anreiz für Flüchtlinge schlagen die NEOS ein verpflichtendes Taschengeld vor, das nicht auf die Mindestsicherung anzurechnen ist, also eine Form von Bezahlung. Das NEOS-Konzept umfasse keine pädagogische und sozio-kulturelle Betreuung der Geflüchteten, war die Begründung für die Ablehnung im Sozialausschuss.

Kunst- und Kulturbericht 2015

Kunst und Kultur sollen in dieser Plenarsitzung auch nicht zu kurz kommen. Gelegenheit, ausführlich über den gesamten Themenkomplex zu diskutieren, bietet der Kunst- und Kulturbericht des Jahres 2015. Insgesamt wurden im Vorjahr vom Bund Fördermittel in der Höhe von 410,29 Mio. € vergeben. Der Rückgang gegenüber dem Jahr 2014 (425,85 Mio. €) ergibt sich daraus, dass in diesem Jahr die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek 20,88 Mio. € an Sondermitteln für Investitionen und besondere Projekte erhielten. 2015 wurden nur 3,37 Mio. € im Rahmen von Sonderfinanzierungen bereitgestellt.

Die gesamten Förderausgaben betrugen 2015 für Museen, Archive und Wissenschaft rund 112,62 Mio. € (2014: rund 123,7 Mio. €). Für baukulturelles Erbe und Denkmalschutz wurden 28,32 Mio. € aufgewendet (2014: ca. 28,35 Mio. €), rund 25,13 Mio.€ entfielen auf das Bibliothekswesen (2014: 30,37 Mio. €).

Bei den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek setzten sich die positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre fort. Sie verzeichnen kontinuierlich steigende BesucherInnenzahlen. Die Entwicklung war in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich, doch ergab sich mit 4,97 Mio. Besucherinnen (2014: 4,72 Mio.) insgesamt ein Plus von 5,4 %. Der Bund unterstützte 2015 diese Institutionen (Albertina, Österreichische Galerie Belvedere, KHM-Museumsverband, MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst, Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig – mumok, Naturhistorisches Museum Wien, Technisches Museum Wien mit Österreichischer Mediathek sowie Österreichische Nationalbibliothek) mit einer Basisabgeltung von 108,153 Mio. €, d.h. mit dem selben Betrag wie im Jahr davor. Die Investitionsprogramme beliefen sich auf 3,373 Mio. € (2014: 20,884 Mio. €).

167,22 Mio. € wurde für die Darstellende Kunst (2014: 166,13 Mio. €) aufgewendet. Einen großen Bereich nimmt dabei der Bundestheater-Konzern ein, der sich in den letzten Jahren in einer angespannten finanziellen Lage befand. Die Aufbringung weiterer Finanzmittel durch Einsparungen und Immobilienverkäufe bleibt auch im Geschäftsjahr 2015/16 eine Notwendigkeit. Nach einem Bilanzverlust von 28,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2013/14 war 2014/15 ein leichter Gewinn von 67.000 € zu verzeichnen. Die Zahl der BesucherInnen blieb mit 1.318.067 im langjährigen Durchschnitt (2014: 1.339.319 BesucherInnen).

Für Festspiele und Großveranstaltungen gab es Mittel in der Höhe von ca. 15,15 Mio. € (2014: 14,92 Mio. €). In den internationalen Kunstaustausch flossen wie im Jahr davor rund 2 Mio. €.

In diesen Gesamtbeträgen der Kunst- und Kulturförderungen sind die Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz enthalten. Die Kunstförderungen umfassen sowohl Einzelförderungen als auch Stipendien- und Förderungsprogramme und beliefen sich 2015 auf rund 87,66 Mio. €. Damit blieben die Mittel etwa auf dem Stand von 2014 (rund 86,3 Mio. €). An erster Stelle lagen hier die Förderungen für Film, Kino, Video- und Medienkunst mit 25,76 Mio. € (2014: 25,84 Mio. €), gefolgt von der darstellenden Kunst mit 18,28 Mio. € (2014: ca. 17,2 Mio. €). Die Literaturförderungen blieben mit 9,5 Mio. € etwa in gleicher Höhe wie 2014 (9,6 Mio. €). Musik wurde mit 6,74 Mio. € bedacht (2014: 6,96 Mio. €), und Kulturinitiativen erhielten mit rund 4,5 Mio. € wieder annähernd den Betrag des Vorjahres.

Frauen in der Filmbranche sollen mehr gefördert werden

Frauen in der Filmbranche sollen stärker gefördert werden – so sieht es eine Entschließung vor, die der Kulturausschuss mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich gefasst hat. Die Branche sei noch immer sehr männerdominiert, so die Begründung für die Initiative. In die Filmbranche fließe viel Steuergeld, daher könne hier die Politik auch mehr Gendergerechtigkeit einfordern, hieß es dazu auch im Ausschuss.

Grundlage für den Beschluss war ein Antrag der Grünen, in dem nach dem Vorbild Schwedens ein Quotensystem gefordert wurde. Dieser Antrag gilt als miterledigt.

Kulturabkommen mit dem Kosovo

Mit einhelliger Unterstützung kann das Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Österreich und dem Kosovo rechnen. Das Abkommen wurde bereits 2015 in Wien von Außenminister Sebastian Kurz und dem kosovarischen Minister für auswärtige Angelegenheiten Hashim Thaçi unterzeichnet und löst das bisher gültige Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung aus dem Jahr 1972 ab. Es enthält nicht nur Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Bildung sowie Kunst- und Kulturkooperationen, sondern berücksichtigt auch Frauenangelegenheiten und Gleichstellungsfragen.

Erste Lesung: Grüne wollen grundsätzliche Öffentlichkeit für Parlamentarische Enqueten

Einer Ersten Lesung wird der Antrag der Grünen zur Geschäftsordnung des Nationalrats unterzogen, wonach Parlamentarische Enqueten künftig in der Regel nicht nur für MedienvertreterInnen, sondern auch für interessierte BesucherInnen zugänglich sein sollen. Außerdem wollen die Grünen Ton- und Bildaufnahmen zulassen. (Schluss) jan/keg