Parlamentskorrespondenz Nr. 1191 vom 10.11.2016

Nationalrat: Besoldungsrecht für den Bundesdienst wird abermals repariert

Opposition bezweifelt, dass es diesmal hält

Wien (PK) – Mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP passierte heute auch das Besoldungsrechtsanpassungsgesetz das Plenum, womit das im Jahr 2015 beschlossene neue Besoldungsschema für den Bundesdienst neuerlich repariert wird. Die Opposition äußerte große Bedenken in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und bezweifelte, dass auch diese Novelle vor den Höchstgerichten halten wird. Seitens der Regierungsparteien sowie von Staatssekretärin Muna Duzdar wies man auf die Komplexität der Materie hin und unterstrich, dass man eine solidarische und faire Lösung anstrebe, die gleichzeitig zu keinen erheblichen budgetären Belastungen führe.

In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde 2015 das System der Gehaltseinstufung der Bundesbediensteten auf neue Beine gestellt, um drohende Mehrkosten in Milliardenhöhe für den Staatshaushalt zu vermeiden. Die EU-RichterInnen hatten die Nicht-Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr als Altersdiskriminierung gewertet. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen wurden seither mehrfach nachgebessert, nun werden das Gehaltsgesetz und das Vertragsbedienstetengesetz infolge eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) neuerlich novelliert. Ziel ist eine Präzisierung der Übergangsbestimmungen. Es wird klargestellt, dass die neuen Einstufungsregelungen ausnahmslos anzuwenden sind, und zwar auch in jenen Verfahren, die zum Zeitpunkt der Kundmachung der Besoldungsreform Mitte Februar 2015 bereits gerichtlich anhängig waren. Als Basis für die Überleitung der Bediensteten in das neue Gehaltsschema sind demnach stets die tatsächlichen Bezüge zum Überleitungszeitpunkt heranzuziehen. Lediglich die Berücksichtigung bloßer Eingabe- und Rechenfehler ist möglich. Der früher geltende "Vorrückungsstichtag" wird rückwirkend aus dem Rechtsbestand entfernt.

Staatssekretärin Muna Duzdar zeigte Verständnis dafür, dass im Zusammenhang mit der schwierigen Sanierung der Besoldungsreform viele Fragen entstehen, unterstrich aber mehrmals die Komplexität des Themas im Zusammenhang mit der Altersdiskriminierung. Im vorliegenden Gesetzesentwurf werde klargestellt, dass alte Bestimmungen nicht anzuwenden sind, einen Interpretationsspielraum gebe es nicht.  

Die Oppositionsparteien ließen sich jedoch von ihrer massiven Kritik nicht abbringen und gingen davon aus, dass die neuen Bestimmungen letztendlich wieder gekippt werden. Das sei ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und eine legistisch fragwürdige Art, zuerkannte Rechtsansprüche zu ignorieren, zitierte etwa Christian Lausch (F) den Präsidenten der österreichischen Richtervereinigung. Es bleibe der Eindruck, dass man eigentlich nichts reparieren sondern nur Zeit gewinnen wolle, sagte Lausch, und bewusst in Kauf nehme, auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten Gelder nicht auszuzahlen. Sein Klubkollege Günther Kumpitsch sprach von einer Husch-Pfusch-Aktion, bei der man bewusst an den rechtlichen Voraussetzungen vorbeigearbeitet habe. Der Mandatar wiederholte die oppositionelle Forderung, die Novelle einer Begutachtung zu unterziehen. Wie Christoph Hagen vom Team Stronach sieht er das Problem vor allem darin, dass das Ganze dem Staat nichts kosten dürfe, und daran werde man immer wieder scheitern, zeigten sich beide überzeugt. Hagen verlangte explizit, endlich das Gehaltssystem den praktischen Anforderungen in den verschiedenen Dienstbereichen anzupassen und setzte sich vor allem für eine bessere Entlohnung für ExekutivbeamtInnen ein.

Diese politische Lösung sei nichts wert, weil sie rechtlich nicht halten wird, deponierte auch Albert Steinhauser (G) die Meinung seiner Fraktion. Die mehrmaligen Reparaturen des Gesetzes sind für ihn ein Bilderbuchbeispiel dafür, wie der parlamentarische Prozess nicht laufen sollte. Ebenso sprach Gerald Loacker von den NEOS von einer "fragwürdigen Novelle". Öffentliche Bedienstete, die diskriminierend eingestuft sind, würden übergeleitet, indem man diskriminierende Stichtage streicht. Dabei gehe man bis ins Jahr 1948 zurück und räume Bestimmungen weg, kritisierte Loacker. Die Perpetuierung der Diskriminierung werde nicht halten, betonte auch er.

Dieser Kritik hielt Otto Pendl (S) entgegen, dass die Diskussion um eine faire, solidarische Regelung nicht leicht sei. Man sei ernsthaft bemüht, einen solidarischen Ausgleich zwischen den Verwendungsgruppen zu schaffen, wobei es selbstverständlich nicht auszuschließen sei, dass Einzelfälle vor einem Höchstgericht nicht halten. Man wollte die Gehälter bewahren, betonte auch Angela Lueger (S) und versuchte die Argumentation der Opposition mit dem Hinweis zu entkräften, dass die nunmehrige Regelung mit den ÖBB-Bestimmungen konform gehe, welche inzwischen der Verfassungsgerichtshof bestätigt habe.

Nationalrat drängt in Entschließung auf modernes Dienst- und Besoldungsrecht

Im Zusammenhang mit dieser Novelle fasste das Plenum mehrheitlich eine Entschließung, in der der Bundeskanzler aufgefordert wird, die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur Reform des Dienst- und Besoldungsrechts ehestmöglich abzuschließen und eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Die Abgeordneten bekräftigten damit eine Entschließung vom 21. Jänner 2015, was abermals Kritik der Opposition hervorrief. Albert Steinhauser (G) nannte dies insofern eine Premiere, als SPÖ und ÖVP darin von der Regierung verlangen, einen zurückliegenden Entschließungsantrag endlich umzusetzen. Dem schloss sich Gerald Loacker (N) vollinhaltlich an.

Die Entschließung werde deshalb nochmals eingebracht, um zu dokumentieren, dass SPÖ und ÖVP ernsthaft etwas wollen, hielt Beatrix Karl (V) der vorgebrachten Kritik entgegen. Man brauche unbedingt ein modernes attraktives Dienst- und Besoldungsrecht, wie es auch das Regierungsübereinkommen vorsehe, betonte sie. Vorbilder dafür könnten die Regelungen in der Steiermark, in Niederösterreich und Oberösterreich sein. (Fortsetzung Nationalrat) jan