Parlamentskorrespondenz Nr. 1277 vom 21.11.2016

Neu im Sozialausschuss

Neue Arbeitszeitregeln in der Binnenschifffahrt und im Straßenverkehr

Wien (PK) – Das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz müssen an neue EU-Vorgaben angepasst werden. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf enthält insbesondere neue Regeln für die Binnenschifffahrt (1334 d.B.). Außerdem wird im Bereich des Straßenverkehrs eine vierte Strafkategorie für schwerste Übertretungen gegen EU-Sozialvorschriften eingeführt und eine Sonderregelung bei den Ruhezeiten für gut ausgestattete Tourneebusse getroffen.

Konkret geht es im Bereich der Binnenschifffahrt um eine Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit, eine strengere Regelung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie Sonderbestimmungen über die Beschränkung der Nachtarbeit. So wird etwa eine tägliche Mindestruhezeit von zehn Stunden, gegebenenfalls aufgeteilt in einen größeren und einen kleineren Block, eine Mindestruhezeit von 84 Stunden pro Woche und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in den Nachtstunden von 23 Uhr bis 6 Uhr normiert. Außerdem werden die Mindestvorgaben für Arbeitsaufzeichnungen ausgeweitet.

Die Sonderregelung bei den Ruhezeiten für gut ausgestattete Tourneebusse wird damit begründet, dass es bei der Beförderung bekannter KünstlerInnen oft nicht möglich ist, zwischen den Auftritten das Fahrzeug zu verlassen. In diesem Sinn dürfen Ruhezeiten künftig auch im Bus verbracht werden, wenn es mehrere Fahrer gibt und das Fahrzeug geeignet ausgestattet ist. Außerdem wird im Straßenverkehr der Einführung einer vierten Kategorie von schwersten Übertretungen von EU-Sozialvorschriften Rechnung getragen, wobei die Mindeststrafe gegenüber der dritten Strafkategorie (sehr schwerwiegende Übertretungen) um 100 € auf 400 € erhöht wird. (Schluss) gs