Finanzausschuss: Ein großes Gesetzespaket für das Nationalratsplenum
Wien (PK) – Passend zum Advent machte der Finanzausschuss heute ein großes Gesetzespaket für das Nationalratsplenum fertig. Ein neues Geldwäschegesetz bringt schärfere Waffen gegen den Missbrauch der Märkte zur Terrorfinanzierung. Ein umfangreiches Abgabenänderungsgesetz enthält unter anderem die geplante Senkung der Bankenabgabe sowie Vereinfachungen in Steuerrecht und -verwaltung. Mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit, aber begleitet von heftiger Oppositionskritik, wurde das Finanzausgleichsgesetz Richtung Plenum verabschiedet. Dazu gehört eine Bund-Länder-Vereinbarung über einheitliche Haftungsobergrenzen samt einheitlicher Berechnung staatlicher Garantien. Intensiv debattierte der Finanzausschuss auch internationale Finanzthemen - über mehr Geld zur Entwicklung armer asiatischer Länder, über Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs ab Jänner 2017 auf die Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein und über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Island. Entschließungsanträge des Teams Stronach zur organisatorischen Neuausrichtung der Bankenaufsicht und für eine bessere steuerliche Begünstigung von Reisekosten anstatt einer "Reisekostenbürokratie" vertagte der Ausschuss mit der Mehrheit der Regierungsparteien.
Verschärfter Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Im Kampf gegen die Geldwäsche und gegen den Missbrauch der Finanzmärkte zur Finanzierung des Terrorismus schlägt die Regierung ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung am Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz) samt flankierenden Änderungen im Bankwesengesetz und in weiteren Finanzmarktnormen vor (1335 d.B.). Das neue Gesetz regelt EU-konform die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und anderen Behörden und realisiert neue Standards der Financial Action Task Force (FATF) in Österreich. Um Belastungen der Kredit- und Finanzinstitute zu vermeiden, sind Erleichterungen bei der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten für Banken und Bankenaufsicht (FMA) vorgesehen. Das Gesetz wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien verabschiedet.
Wie Sprecher aller Fraktionen bekannte sich auch Hubert Fuchs (F) zum Kampf gegen die Geldwäsche, kritisierte aber zugleich den vorauseilenden Gehorsam der Bundesregierung bei der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie, von der bekannt sei, dass sie bald novelliert werden soll. Besorgt zeigte sich der Abgeordnete wegen Belastungen für Lebensversicherungen und betriebliche Vorsorgekassen.
Gegenüber seinem Vorredner begrüßte Hermann Schultes (V) hingegen die rasche Richtlinienumsetzung, weil dies dem internationalen Ansehen Österreichs diene. Die Regelungen für politisch exponierte Personen hielt Schultes aber teilweise für überschießend, etwa die Aufnahme von Landtagsabgeordneten und deren Familien in den Kreis der Menschen, die einem besonderen Monitoring durch Banken unterliegen. Dieser Ansicht schloss sich auf Seiten der SPÖ Christoph Matznetter an, der überdies davor warnte, Gäste in Fremdenverkehrsorten, die während ihres Urlaubs eine Überweisung durchführen wollen, "wie Mafiapaten zu behandeln".
Robert Lugar (T) problematisierte die praktische Umsetzung der verstärkten Sorgfaltspflicht bei den Banken, wobei er auch die Frage aufwarf, was die Banken mit den erhobenen Daten tun.
Kai Jan Krainer (S) unterstrich mit grundsätzlicher Unterstützung Werner Koglers (G) die Notwendigkeit, Geldwäsche und Korruption auf den Finanzmärkten scharf zu bekämpfen. Dies legten gerade auch österreichische Erfahrungen nahe, sagten beide Abgeordneten.
Kogler (G) sah Teile der Republik mit dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz in die richtige Richtung gehen und kündigte eventuell die Zustimmung seiner Fraktion im Plenum an. Kogler erinnerte aber daran, dass sich die internationale Kritik an der Umsetzung von Geldwäschebestimmungen in Österreich nicht nur an das Finanzministerium, sondern auch an den Justizminister und an den Wirtschaftsminister richte und regte eine gesamthafte Regierungsvorlage an.
Bundesminister Hans Jörg Schelling bestätigte, dass die umzusetzende EU-Richtlinie im kommenden Juni novelliert werden soll, hielt aber fest, dass er bei den Maßnahmen gegen Geldwäsche nicht zuwarten, sondern Verzögerungen vermeiden wolle, wobei sein Haus nur Bestimmungen für Berufsgruppen normieren könne, die der Finanzmarktaufsicht unterliegen. Die Banken haben schon heute viele Meldepflichten, sagte Schelling. Den Vorwurf überschießender Regelungen und übertriebenen Mehraufwands wies Schelling zurück. Banken müssen "komplexe und ungewöhnlich große Transaktionen und ungewöhnliche Muster von Transaktionen" genauer beobachten, erläuterte der Minister. Eine interministerielle Kommission koordiniere die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden informell schon bisher. Durch das neue Gesetz werde ein offizielles Koordinierungsgremium eingerichtet, das sich insbesondere auch internationalen Projekten widme.
Auf die Forderung von Bruno Rossmann (G) nach schärferen Instrumenten gegen den Steuerbetrug reagierte der Minister mit dem Hinweis darauf, dass Firmenbuch, Grundbuch und Vereinsregister Auskunft über Eigentümer geben – eine Veröffentlichung von Steuerakten kommt für Schelling aber nicht in Frage.
Senkung der Bankenabgabe und steuerrechtliche Änderungen
Ebenfalls mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit verabschiedete der Ausschuss ein Abgabenänderungsgesetz 2016 (1352 d.B.) mit der geplanten Senkung der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe), Vereinfachungen in der Abgabenverwaltung und Maßnahmen zum verstärkten Einsatz betrieblicher Elektrofahrzeuge. Die Senkung der Bankenabgabe unterstützt heimische Banken, die unter niedrigen Zinsen leiden, zugleich aber ihre Eigenkapitalquoten erhöhen müssen. Steuerliche Erleichterungen für Wissenschaftler kommen durch die Verkürzung der Frist für die Gewährung des Zuzugsfreibetrags von zehn auf fünf Jahre. Der Kinderfreibetrag von 300 Euro soll automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Die private Nutzung eines Elektro-Dienstfahrzeugs ist künftig auch für Gesellschafter-Geschäftsführer begünstigt. Im Umsatzsteuergesetz wird der Grundstücksbegriff an unionsrechtliche Vorgaben angepasst. Das Überbrückungsgeld der Bauarbeiter wird steuerlich begünstigt; der Verkauf von Kautabak verboten. Die Steuerbefreiung der Luftfahrtunternehmen für Kerosin wird vereinfacht. Verfahrenshilfe wird auch beim Bundesfinanzgericht eingeführt und der Einsatz moderner Informationstechnik im Ediktalverfahren erleichtert. Bei elektronisch übermittelten Spenden an österreichische Museen entfällt bei der Prüfung der steuerlichen Absetzbarkeit künftig die Bescheinigung.
Hubert Fuchs (F) begrüßte die längst fällige Reform der Stabilitätsabgabe, kritisierte aber die Beseitigung der steuerlichen Absetzbarkeit. Bei der neuen Verfahrenshilfe in Finanzstrafverfahren bemängelte Fuchs die Nichtbeteiligung der Republik an den Kosten. Kritik übte er auch an der steuerlichen Verschlechterung für StipendienbezieherInnen.
Werner Kogler (G) relativierte das "Gejammere" der Banken wegen der Stabilitätsabgabe mit dem Hinweis darauf, wie gut die Institute vor Einführung der Bankenabgabe bei den Gewinnsteuern gestellt waren, räumte aber ein, dass die Dotierung europäischer Fonds durch die Banken die Senkung der Bankenabgabe nachvollziehbar mache. Für unverständlich hielt der Redner aber, dass der Finanzminister die Gelegenheit nicht genutzt habe, um aus einer gemeinschaftlichen Abgabe eine reine Bundesabgabe zu machen. Schelling sei vor den Bundesländern in die Knie gegangen, lautete der Vorwurf Koglers.
Finanzminister Hans Jörg Schelling erläuterte die Veränderungen bei der Bankenabgabe im Detail und machte darauf aufmerksam, dass die Sonderzahlung absetzbar sei, nicht aber die verbleibende Stabilitätsabgabe, diese werde nämlich künftig nicht vom Umsatz, sondern vom Gewinn berechnet. Die Sonderzahlung der Banken stelle eine reine Bundesabgabe dar, deren Aufteilung auf die Bundesländer im Unterrichtsausschuss erfolge. Die Reform der Bankenabgabe sei aus Wettbewerbsgründen wichtig und gut für den Standort, sagte Schelling. Die Steuerpflicht für StipendienbezieherInnen beziehe nunmehr alle StipendienbezieherInnen gleichermaßen ein, erfuhren die Abgeordneten.
Auf die Kritik von Bruno Rossmann (G), die Regierungsparteien hätten sich weder auf die Abschaffung der Kalten Progression, noch auf eine Änderung der Struktur des Steuersystems einigen können, reagierte der Minister mit dem Hinweis auf zwei Arbeitsgruppen seines Hauses, die an einer Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes und an der Evaluierung der steuerlichen Auswirkungen eines verstärkten Einsatzes alternativer Energieträger arbeiten.
Neuer Finanzausgleich weiter heftig umstritten
Das Finanzausgleichsgesetz 2017 bringt erste Schritte zur Aufgabenorientierung und zur Abgabenautonomie der Länder (1332 d.B.) und wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit verabschiedet. Gemeinden erhalten Ertragsanteile für Kindergärten ab 2018 und für Pflichtschulen ab 2019 aufgabenorientiert zugewiesen, nach der Zahl der zu betreuenden Kinder und Gruppen sowie nach den Öffnungszeiten. Ein erster Schritt zur Abgabenautonomie erfolgt beim Wohnbauförderungsbeitrag. Dieser wird zu einer Landesabgabe mit voller Tarifautonomie der Länder umgestaltet; dazu kommt eine bundesweit einheitliche Bauordnung. Der neue Finanzausgleich gewährleistet Mittel zur Erhöhung der Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen und zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Integration von Zuwanderern durch einen Zuschuss von 125 Mio. €. Die Bedarfszuweisungen für Gemeinden werden erweitert und ein Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden und von Abwanderung betroffene Regionen eingerichtet. Eine 15a-Vereinbarung, der auch FPÖ und Team Stronach zustimmten, enthält einheitliche Haftungsobergrenzen (1364 d.B.). Bund und Länder dürfen künftig höchstens Haftungen in Höhe von 175% ihrer jährlichen Einnahmen eingehen, Gemeinden bis zu 75%. Für die Festlegung der Haftungsgrenzen gilt eine einheitlich festgelegte Methode. Das Finanzausgleichsgesetz und die Vereinbarung über die Haftungsobergrenzen wurden mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit verabschiedet. Zwei Entschließungsanträge der NEOS, die eine Reform des Finanzausgleichs mit Entflechtung der Transfers und Steuerautonomie für Länder und Gemeinden verlangten (1170/A(E) und 1167/A(E)), gelten als miterledigt.
Aus der Analyse des Budgetdiensts zum neuen Finanzausgleich
Im neuen Finanzausgleich registriert der Parlamentarische Budgetdienst Vereinfachungen bei der Aufteilung der Ertragsanteile zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie bei der Verteilung der Gemeinde-Ertragsanteile innerhalb der Länder - die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird dadurch leichter nachvollziehbar, schreiben die ExpertInnen. Da die grundsätzliche Logik der Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften beibehalten wird, bleiben die Verflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften weiterhin komplex und wenig transparent, analysiert der Budgetdienst.
Die BudgetexpertInnen begrüßen erste Schritte zur aufgabenorientierten Verteilung der Ertragsanteile, stellen aber fest, dass vorerst nur die betroffenen Bereiche (Elementarpädagogik, Pflichtschulen) und der Zeitpunkt der Einführung festgelegt wurden, Beträge und Kriterien für die Verteilung sind noch nicht im Detail spezifiziert. Für die Elementarpädagogik sollte dazu im kommenden Jahr eine Verordnung erlassen werden, rät der Budgetdienst. Überdies sollen mit der Einführung der Aufgabenorientierung die Fixschlüssel angepasst werden, um Auswirkungen auf die Länderanteile auszugleichen. Davon profitieren Gemeinden in Bundesländern mit geringer Dichte an Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine Anpassung der Fixschlüssel kompensiert Mindereinnahmen aufgrund der Aufgabenorientierung und erleichtert in weiterer Folge eine Ausweitung des Angebots.
Zur pauschalen Erhöhung der Mittel von Ländern und Gemeinden um 300 Mio. € für Gesundheit, Pflege und Soziales stellt der Budgetdienst fest, der Mehrbedarf werde in diesen Bereichen mittel- und langfristig kontinuierlich stark zunehmen, was die über die ganze Finanzausgleichsperiode gleich bleibende pauschale Abgeltung problematisch erscheinen lässt. Eingemahnt werden auch Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung bei diesen zusätzlichen Mitteln. Mehr Mittel für Länder und Gemeinden bedeute mehr Konsolidierungsbedarf für den Bund, zugleich aber weniger für Länder und Gemeinden.
Der Wohnbauförderungsbeitrag sei für erste Schritte zur Abgabenautonomie geeignet, schreibt der Budgetdienst. Dass diese Landesabgabe ein begrenztes Steuervolumen umfasst und an die Betriebsstätte anknüpft, verringere den administrativen Aufwand. Dies führe aber zu einer Ungleichverteilung des regionalen Aufkommens, was bei einer Anknüpfung an den Wohnsitz vermieden würde. Die Anknüpfung an die Betriebsstätte – in Kombination mit der Nichtausklammerung des öffentlichen Sektors – erschwere das bei einer Abgabenautonomie angestrebte "Voting by feet" (Fiskalwettbewerb zwischen den Kommunen durch ein attraktives Verhältnis zwischen öffentlichen Leistungen und Abgabenhöhe). Überdies werden beim Umstieg mögliche Auswirkungen auf die länderweisen Anteile durch eine Anpassung beim Fixschlüssel ausgeglichen.
In seiner Analyse begrüßt der Budgetdienst eine Bundesstaatsreform, das verpflichtende Benchmarking, die Einführung von Spending Reviews, die beabsichtigte Ausweitung der Aufgabenorientierung und die angekündigte Prüfung einer Ausweitung der Abgabenautonomie.
Finanzausgleich: Die Kritik der Opposition
In der Debatte erneuerte Bruno Rossmann seine schon mehrmals vorgetragene Kritik am neuen Finanzausgleich. Die aus seiner Sicht kleinen Änderungen führten nicht zu der Gesamtreform, die nach jahrzehntelangem Stillstand notwendig wäre. "Der Finanzausgleich wird nicht einfacher, nicht transparenter und nicht effizienter. Der Einstieg in den Umstieg findet nicht statt", formulierte Rossmann. Schelling habe sich um eine Reform bemüht, räumte Rossmann ein, sich aber nicht durchsetzen können. Der Einstieg in die Abgabenautonomie der Länder sei sehr bescheiden ausgefallen, der Anteil der Landesabgaben steige nur von 2% auf 5%, rechnete Rossmann vor.
Bei der Aufgabenorientierung werde nur ein extrem kleiner Schritt gesetzt, der überdies von den Ländern verwässert werde, weil für die Aufgabenorientierung keine akkordierten Kriterien vorlägen. Auch die angekündigte Erweiterung der Aufgabenorientierung zog Rossmann in Zweifel. Der Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden werden den Bundesländern überlassen, wodurch eine noch größere Intransparenz als bisher drohe, fügte Rossmann hinzu.
Auch die oft beklagten Transferverflechtungen würden nicht abgebaut – alles bleibe beim Alten, sagte Rossmann. Für die Umsetzung der Absichtserklärung, bis 2018 eine Bundesstaatsreform durchzuführen, fehle der politische Wille, meinte Rossmann, der es für unverständlich hielt, auf ein ausreichendes Spekulationsverbot zu verzichten, obwohl dazu ein Initiativantrag seiner Fraktion und der NEOS vorliegt.
"Die Mutter aller Reformen ist eine Bundesstaatsreform", sagte Rainer Hable (N), der die derzeitige Organisation des Bundesstaates als "organisierte Verantwortungslosigkeit" kritisierte und sich der Kritik Bruno Rossmanns (G) anschloss. Eine Bundesstaatsreform sei die Voraussetzung für eine Reform des Finanzausgleichs, hielt Hable fest und erläuterte die Anträge seiner Fraktion zu den Themen "Steuerautonomie" und "Entflechtung von Transfers zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Nach fehlenden Sanktionen bei der Überschreitung von Haftungsobergrenzen erkundigte sich auch Andreas Zakostelsky (V).
Hubert Fuchs (F) qualifizierte den neuen Finanzausgleich als eine Bankrotterklärung und wies die Behauptung des Finanzministers zurück, Spending Reviews und Benchmarks seien neue Instrumente, die nunmehr in den Finanzausgleich eingeführt werden.
Schelling: Die starre Struktur des Finanzausgleichs ist aufgebrochen
Finanzminister Hans Jörg Schelling konnte der Kritik der Opposition wenig Neues entnehmen und hielt generell fest, dass ein neuer Finanzausgleich eine Bundesstaatsreform nicht ersetzen könne. Die erzielten Vereinfachungen lege auch der Budgetdienst sehr ausführlich dar, erklärte der Finanzminister und wies auf die Kriterien bei der Aufgabenorientierung und auf die vereinbarten weiteren Schritte hin. Bei der Steuerautonomie der Länder hätte er sich mehr vorgestellt, räumte Schelling ein, merkte aber an, dass die Schweiz dafür 15 Jahre gebraucht habe und dabei mit großen Problemen kämpfe. Ein Vorlage zum Spekulationsverbot sei in Begutachtung, sagte der Minister und machte darauf aufmerksam, dass bei jeder Überschreitung von Haftungsobergrenzen der Mechanismus des Stabilitätspakts in Kraft trete.
Schelling wandte sich dagegen, die Fortschritte beim Finanzausgleich kleinzureden. "Der Einstieg in den Umstieg ist gelungen, die starre Struktur des Finanzausgleichs wurde aufgebrochen", sagte Schelling: "Wir werden diesen Weg kontinuierlich weitergehen".
In der weiteren Debatte zum neuen Finanzausgleich vermisste Bruno Rossmann (G) ergänzende Kriterien bei der Festsetzung der Haftungsobergrenzen und strikte Abbaupfade für überhöhte Haftungsstände.
Vor einem "Big Bang" bei der Reform des Finanzausgleichs warnte Christoph Matznetter (S) und unterstützte eine vorsichtige Vorgangsweise. Der Finanzminister unterstrich, dass überhöhte Haftungsstände SOFORT abgebaut werden müssen, das Benchmarking verpflichtend eingeführt wurde und er an der erfolgreichen Umsetzung des Finanzausgleichs arbeite. (Fortsetzung Finanzausschuss) fru
Themen
Links
- 1332 d.B. - Finanzausgleichsgesetz 2017, Finanzausgleichsgesetz 1997, 2001, 2005 und 2008, Umweltförderungsgesetz, Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, Bundespflegegeldgesetz und Bedarfszuweisungsgesetz
- 1364 d.B. - Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden
- 1170/A(E) - Entflechtung der Transfers im Rahmen der Finanzausgleichsreform
- 1/A-FI - Finanzausschuss
- 1352 d.B. - Abgabenänderungsgesetz 2016 – AbgÄG 2016
- 1167/A(E) - Steuerautonomie für Länder und Gemeinden
- 1335 d.B. - Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, Bankwesengesetz, Bausparkassengesetz, Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, Börsegesetz 1989 u.a. Ges.