Parlamentskorrespondenz Nr. 1426 vom 15.12.2016

Gehaltsplus von 1,3% für BeamtInnen fix

Nationalrat billigt Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst, Verfahrenshilfe bei Verwaltungsverfahren wird neu geregelt

Wien (PK) – Die Gehälter der BeamtInnen werden im kommenden Jahr um 1,3% steigen. Das ist nun fix. Der Nationalrat hat heute den zwischen der Regierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) vereinbarten Gehaltsabschluss einstimmig gebilligt. Die neuen Gehaltstabellen wurden mittels Abänderungsantrag in die zur Diskussion stehende Dienstrechtsnovelle eingebaut. Neu geregelt wird auch die Verfahrenshilfe bei Verwaltungsverfahren: Ab kommendem Jahr wird es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, nicht nur bei Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch bei sonstigen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Landesverwaltungsgerichten Verfahrenshilfe zu gewähren.

Explizit begrüßt wurde das Gehaltsplus für die BeamtInnen von den Abgeordneten Otto Pendl (S), Beatrix Karl (V), Günther Kumpitsch (F) und Christian Lausch (F). Der Abschluss sei in Ordnung, meinte etwa Lausch. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker sprach gar von einem "Bombenabschluss", den die Gewerkschaft herausgeschlagen hat. Bedauert wurde von Loacker, dass die Gehaltserhöhung nicht von notwendigen Reformschritten begleitet wird, so hält er etwa die bezahlte Mittagspause im öffentlichen Dienst für nicht mehr zeitgemäß. Als nach wie vor tickende Zeitbombe wertet er zudem die Frage der Anrechnung von Vordienstzeiten.

Seitens der Regierung lobt Staatssekretärin Muna Duzdar die konstruktiven Verhandlungen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Die Gehaltserhöhung sei sehr ausgewogen und gerecht und liege innerhalb der Bandbreite anderer Branchen, meinte sie. Es sei immer eine Herausforderung, einen Spagat zwischen der Anerkennung der Leistungen der öffentlich Bediensteten und den budgetären Notwendigkeiten zu schaffen.

Neben dem Gehaltsabschluss bringt die 2. Dienstrechtsnovelle 2016 auch viele Detailänderungen für den öffentlichen Dienst. So begrüßten Karl und Sigrid Maurer (G) ausdrücklich die neue Möglichkeit, auch erwachsene Zeuginnen und Zeugen bei Disziplinarverfahren in getrennten Räumlichkeiten zu vernehmen, etwa wenn es um sexuelle Belästigung oder Drohungen durch KollegInnen und Vorgesetzte geht. Zudem verwies Karl auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einholung von Strafregisterauskünften für den richterlichen Vorbereitungsdienst. Insgesamt sprach Karl von einem gelungenen Paket. Maurer bedauerte, dass ZeugInnen bei Disziplinarverfahren, anders als bei Strafverfahren, keinen Anspruch auf psychosoziale Begleitung haben.

Weitere Neuerungen der Gesetzesnovelle betreffen die Zuweisung von Bundesbediensteten zu gleichwertigen Arbeitsplätzen ohne Stellenausschreibung sowie die Anpassung der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung für BeamtInnen an die aktuelle Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Wer ein Lehramt an einer Polytechnischen Schule hat, kann künftig auch in Neuen Mittelschulen und in Hauptschulen unterrichten. Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde auch ein von den Koalitionsparteien vorgelegter Abänderungsantrag, der neben dem Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst auch begleitende gesetzliche Bestimmungen zur vorgesehenen Zusammenführung zweier Verwendungsgruppen beim Militär zu den neuen Verwendungsgruppen M BUO und M ZUO enthält.

Als "Schatten" im vorliegenden Dienstrechtspaket bezeichnete FPÖ-Abgeordneter Kumpitsch die vorgesehenen Änderungen im Personalvertretungsgesetz. Die Auflösung des Bezirks Wien Umgebung wirkt sich auch auf die Organisationsstruktur der Bezirkspolizeikommanden aus, wobei es nach Meinung von Kumpitsch sinnvoller gewesen wäre, die Personalvertretung neu zu wählen, statt wie vorgesehen eine Übergangslösung zu beschließen. Solche "Tricksereien" hätten die Regierungsparteien nicht notwendig.

Verfahrenshilfe künftig auch bei Verwaltungsverfahren möglich

Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Nationalrat ein Gesetzespaket, das unter anderem eine Neuregelung der Verfahrenshilfe bei Verwaltungsverfahren bringt. Verfahrenshilfe kann demnach ab kommendem Jahr ausdrücklich nicht nur bei Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch bei sonstigen Verwaltungsverfahren gewährt werden, wenn dies im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. der EU-Grundrechtecharta geboten ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Verfahrenspartei die Verfahrenskosten selbst nicht tragen kann und es sich um kein mutwillig losgetretenes bzw. aussichtsloses Verfahren handelt.

Neben Peter Wittmann (S) und Wolfgang Gerstl (V) begrüßten auch Harald Stefan (F) und Nikolaus Scherak (N) die Gesetzesnovelle ausdrücklich. Es sei richtig, die Verfahrenshilfe auf alle Verwaltungsverfahren auszudehnen, auch wenn die gewählte Kostentragungsregelung nicht ganz systemkonform sei, meinte Stefan. Scherak wies darauf hin, dass mit der Novelle ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs umgesetzt wird.

Auch die Grünen stimmten dem Gesetzespaket, anders als noch im Ausschuss, zu. Für Albert Steinhauser ist es aber ein Wermutstropfen, dass die generellen Schwächen der Verfahrenshilfe, die auch für den Justizbereich gelten, nicht beseitigt werden. Insbesondere geht es ihm um die Einbeziehung von Sachverständigenkosten in die Verfahrenshilfe, eine Überarbeitung der Bestimmungen betreffend die Zuteilung von AnwältInnen und eine Neudefinition der Aussichtslosigkeit.

Abseits der Neuregelung der Verfahrenshilfe wird das Gesetzespaket dafür genutzt, um legistische Mängel im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) zu beseitigen und die Verfahrensbestimmungen für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Landesverwaltungsgerichten in einzelnen Punkten zu adaptieren. Ergänzend dazu fassten die Abgeordneten auf Empfehlung des Verfassungsausschusses mehrheitlich eine Entschließung. Um Verfahrensverschleppungen zu vermeiden, wird Kanzleramtsminister Thomas Drozda ersucht, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der sicherstellt, dass die Verfahrensparteien Tatsachen und Beweise möglichst vor Schluss der Verhandlung vorbringen. (Fortsetzung Nationalrat) gs