Parlamentskorrespondenz Nr. 235 vom 09.03.2017

Neu im Justizausschuss

Regierung legt Pauschalreisegesetz sowie Änderungen im Firmenbuchgesetz und im Kartell- und Wettbewerbsrecht vor

Wien (PK) – Die Umsetzung von EU-Richtlinien ist Gegenstand einer Reihe von Regierungsvorlagen, mit denen sich der Justizausschuss bereits in seiner nächsten Sitzung beschäftigen wird. So sollen durch ein Pauschalreisegesetz die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben für Pauschalreiseverträge ins innerstaatliche Recht übertragen werden, Änderungen im Firmenbuchgesetz wiederum dienen der Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Unternehmensinformationen. Im Zeichen von Transparenz und Rechtssicherheit stehen schließlich Adaptierungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Pauschalreisegesetz setzt EU-Vorgaben um

Die von einer EU-Richtlinie vorgegebenen europaweit einheitlichen zivilrechtlichen Standards für Verträge über Pauschalreisen finden nun durch ein eigenes Pauschalreisegesetz (1513 d.B.) Eingang in die österreichische Rechtsordnung. Der Entwurf sieht vor allem umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten des Reisevermittlers vor, enthält detaillierte Bestimmungen über die Änderung des Pauschalreisevertrags und regelt zudem die Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Reiseleistungen.

Grenzüberschreitender Zugang zu Unternehmensinformationen soll erleichtert werden

Durch Änderungen im Firmenbuchgesetz und im Verschmelzungsgesetz (1517 d.B.) soll nun die sogenannte BRIS-Richtlinie umgesetzt werden, die die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern zum Gegenstand hat. Ziel ist es dabei, den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal zu erleichtern. Vorgesehen ist ferner auch die Möglichkeit einer automatisierten Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten im Wege einer zentralen europäischen Plattform. 

Mehr Transparenz und Rechtssicherheit durch Änderungen im Kartellrecht

Die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzungen, die Verbesserung der Transparenz von kartellgerichtlichen Verfahren sowie die Sicherstellung der Qualität von Sachverständigengutachten im Kartellverfahren sind die wesentlichen Schwerpunkte eines Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetzes (1522 d.B.), durch das auch entsprechende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Darüber hinaus erweitert die Regierungsvorlage die Veröffentlichungspflichten von kartellgerichtlichen Entscheidungen und überträgt die Sachverständigen in Kartellangelegenheiten in die allgemeine Sachverständigenliste, wodurch die Mechanismen der Qualitätssicherung nun auch für diesen Bereich Anwendung finden. (Schluss) hof