Parlamentskorrespondenz Nr. 336 vom 24.03.2017

Parlament: TOP im Nationalrat am 29. März 2017

Aktuelle Stunde, Eurofighter-Untersuchungsausschuss, großes Deregulierungspaket

Wien (PK) – Eine umfangreiche Agenda hat sich der Nationalrat für die kommende Sitzungswoche vorgenommen. Allein am Mittwoch sind 33 Tagesordnungspunkte vorgesehen. Im Mittelpunkt dabei steht die Einsetzung des Eurofighter-Untersuchungsausschusses, sollte der Geschäftsordnungsausschuss seine Beratungen über das diesbezügliche Verlangen von FPÖ und Grünen am 28. März positiv abschließen. Zudem hat der Verfassungsausschuss ein umfassendes Reformpaket mit mehr als 40 Gesetzesänderungen plenumsreif gemacht, ein großer Teil davon betrifft das Landwirtschafts- und Umweltressort. Es soll der Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung dienen.

Aktuelle Stunde

Das Thema der Aktuellen Stunde bestimmen diesmal die Grünen. Ein entsprechendes Verlangen liegt jedoch noch nicht vor.

Deregulierungsgesetz 2017

Weniger Bürokratie für Unternehmen und BürgerInnen, vereinfachte Verwaltungsabläufe und mehr elektronische Kommunikation mit den Behörden - das sind die Eckpunkte des Deregulierungsgesetzes 2017, mit dem 25 Gesetze geändert werden und die Bereiche E-Government, Finanzen, Wirtschaftsrecht, Arbeit, Verkehr und Gesundheit umfasst. Das Gesetzespaket bringt unter anderem die Möglichkeit, Unternehmen mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur zu gründen. Außerdem wird ein Rechtsanspruch auf elektronischen Behördenverkehr sowie eine Pflicht für Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verankert.

Dieses Paket fand im Verfassungsausschuss nur die Unterstützung von SPÖ und ÖVP, auch wenn Teile des Gesetzes von der Opposition begrüßt werden. In einer Entschließung, die die Koalition gemeinsam mit den Grünen beschlossen hat, drängen die Abgeordneten darauf, die bereits begonnenen Arbeiten zur elektronischen Prüfung und Vergabe von Steuernummern (UID) zügig abzuschließen. Justizminister Wolfgang Brandstetter wird ersucht, die Zweckmäßigkeit der Eintragung von Standard-GmbHs unmittelbar durch Notare zu prüfen.

Vereinfachte Firmengründungen

Gemäß den neuen Bestimmungen können künftig sowohl Einzelunternehmen als auch Standard-GmbHs mit Mustersatzung und nur einem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer unter Verwendung der elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handysignatur) über das Unternehmensserviceportal (USP) gegründet werden. Die Beiziehung eines Notars bei GmbH-Gründungen ist nicht mehr zwingend erforderlich. Damit soll der Gründungsprozess beschleunigt und verbilligt werden. Um Geldwäsche, Sozialbetrug und anderen Formen von Wirtschaftskriminalität vorzubeugen, ist für GmbH-GründerInnen allerdings eine physische Identifizierung im Zuge der bar zu leistenden Stammeinlage durch die Banken vorgesehen.

Auch alle weiteren Schritte im Gründungsprozess wie etwa die Inanspruchnahme der Neugründungs-Förderung sollen in Hinkunft elektronisch über das USP erfolgen können. Wer bei der Firmengründung dennoch auf einen Notar zurückgreift, wird in Standardfällen einen deutlich geringeren Tarif zahlen müssen. Laut Erläuterungen zum Gesetzentwurf sind rund 38% der ca. 10.000 jährlichen GmbH-Gründungen Standard-Gründungen.

Pflicht zur elektronischen Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke

Umstritten im Ausschuss war die ab 2020 geltende Pflicht für Unternehmen, am System der elektronischen Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke teilzunehmen. Nur wer über keinen Internetanschluss bzw. keine notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt, ist davon ausgenommen. Außerdem können sich Kleinstunternehmen, die aufgrund des Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, per Widerspruch ausklammern. Der Zugang zu allen eingegangenen elektronischen Behördendokumenten soll über ein einheitliches - in das Unternehmensserviceportal (USP) eingebundenes – Anzeigemodul erfolgen, unabhängig vom Absender und der Dokumentenart. BürgerInnen, die an der elektronischen Zustellung teilnehmen, erhalten über das Bürgerserviceportal Help.gv.at Zugang zum Anzeigemodul.

Anders als derzeit wird es bei einer elektronischen Zustellung auch keine dritte – postalische – Verständigung mittels "gelbem Zettel" im Briefkasten mehr geben. Dafür wird die elektronische "Abholung" nicht-nachweislicher Dokumente auch ohne Bürgerkarte ermöglicht. Auch das stieß im Ausschuss auf Kritik.

Recht auf elektronischen Behördenverkehr ab 2020

Auch das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten sowie mit Verwaltungsbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundes wird ab 2020 gelten. Bis dahin haben diese Zeit, etwaige noch fehlende technische und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen.

Auflage von Arbeitnehmerschutzbestimmungen vor Ort nicht mehr nötig

Eine bürokratische Entlastung für Unternehmen haben die geplanten Änderungen im Arbeitsrecht zum Ziel. Anders als bisher sollen ArbeitgeberInnen nicht mehr verpflichtet sein, alle Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Damit entfällt für rund 200.000 Unternehmen die aufwändige Aktualisierung.

Erleichterungen bei Wohnsitz- bzw. Namenswechsel

Erleichterungen gibt es zudem für BürgerInnen bei Wohnsitz- bzw. Namenswechsel. So muss ein Wohnsitzwechsel künftig nicht mehr dem Finanzamt gemeldet werden, die Daten sollen automatisch zwischen Finanzbehörden und dem Zentralen Melderegister abgeglichen werden. Auch ein neuer Zulassungsschein für das Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug wird nicht mehr benötigt, wenn man innerhalb des gleichen Kennzeichen-Bezirks umzieht oder lediglich den Namen wechselt. Die geänderten Daten werden ab Oktober 2017 automatisch von den zuständigen Standes- bzw. Meldebehörden an die Zulassungsevidenz übermittelt und sind dort im Bedarfsfall abrufbar.

Geschaffen wird auch eine rechtliche Grundlage für die Ausstellung so genannter Apostillen in elektronischer Form. Mit derartigen Amtssignaturen wird die Gültigkeit öffentlicher Urkunden ohne volle diplomatische Beglaubigung für die Verwendung im Ausland bestätigt.

ELGA: Datenschutzrechtliche Meldepflichten entfallen

Im Bereich Gesundheit wird es Suchthilfe-Einrichtungen ermöglicht, Drogensubstitute über den Arzneimittel-Großhandel zu beziehen und als Einzeldosen an Drogensüchtige abzugeben. Außerdem soll die datenschutzrechtliche Meldepflicht des Gesundheitsministeriums für alle mit ELGA verbundenen Gesundheitsdiensteanbieter – ÄrztInnen, Apotheken, Krankenanstalten – entfallen.

EU-Anpassungen im Rohrleitungsgesetz

Geändert wird auch das Rohrleitungsgesetz: Anlass dafür ist ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen mangelhafter Umsetzung einer EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid. Mit der Novelle werden Betreiber von Rohrleitungen für Kohlendioxidströme grundsätzlich verpflichtet, Dritten Anschlüsse an das Leitungsnetz zu ermöglichen und über diese Anschlüsse eingeleitetes Kohlendioxid weiterzubefördern. Die Regelungen sind allerdings rein theoretischer Natur, da derzeit kein CO2-Transportnetz auf heimischem Boden existiert und Österreich darüber hinaus vom Recht Gebrauch gemacht hat, die geologische Speicherung von Kohlendioxid auf seinem Hoheitsgebiet zu verbieten.

Deregulierungsgrundsätzegesetz

Neben diesen umfangreichen Schritten zur Entbürokratisierung hat die Regierung dem Parlament auch ein Grundsatzgesetz zur generellen Verringerung bürokratischer Lasten für Unternehmen und BürgerInnen vorgelegt, das im Verfassungsausschuss neben SPÖ und ÖVP auch die Zustimmung der FPÖ fand. Durch mehr befristete Gesetze, eine systematische Durchforstung gesetzlicher Bestimmungen auf ihre Notwendigkeit und eine präzise Umsetzung von EU-Vorgaben, ohne darüber hinausgehende Regelungen zu erlassen, wollen die Regierungsparteien die Zahl der gesetzlichen Vorschriften insgesamt reduzieren. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Juli 2017 – vorerst befristet für drei Jahre. Bis Juni 2019 ist eine Evaluierung vorgesehen. 

Auch wenn bereits jetzt der Grundsatz gilt, dass vor Gesetzesänderungen geprüft werden muss, ob das betroffene Gesetz überhaupt notwendig und zeitgemäß ist und ob die angestrebte Wirkung nicht auch auf andere Weise erreicht werden kann, soll diese Verpflichtung nunmehr bekräftigt werden. Außerdem ist ausdrücklich sicherzustellen, dass der bürokratische und finanzielle Aufwand, den neue Regelungen für Unternehmen und BürgerInnen bewirken, gerechtfertigt und adäquat ist. Etwaige unvermeidliche Zusatzbelastungen sollen "nach Tunlichkeit" durch Außerkraftsetzung einer vergleichbar intensiven Regulierung kompensiert werden. Die MinisterInnen müssen sich künftig also gezielt auf die Suche nach Vorgaben begeben, die ersatzweise abgeschafft werden können.

Ausgeweitet wird auch die geltende Bestimmung, wonach bei der Umsetzung von Richtlinien der EU darauf zu achten ist, dass die vorgegebenen Standards nicht ohne Grund übererfüllt werden. Demnach soll das Vermeiden von so genanntem "Gold Plating" in Hinkunft für die Umsetzung aller Rechtsakte der Europäischen Union gelten, also etwa auch bei der Erlassung von Begleitregeln für EU-Verordnungen.

Eine Verpflichtung, Gesetze künftig nur noch befristet zu erlassen, enthält der Entwurf nicht. In den Erläuterungen wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Instrument der "Sunset Legislation" durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes begrenzt ist. Nach Möglichkeit sollten Rechtsvorschriften jedoch nur noch für einen bestimmten Zeitraum in Geltung treten. Sowohl für befristete als auch für unbefristete Gesetze gilt eine Evaluierungspflicht.

Kritische Stimmen warfen im Ausschuss ein, sollte sich Österreich nur mehr an EU-Standards orientieren, dann würde man etwa im Umwelt- und Klimaschutz weiter zurückfallen. Die Befristung von Gesetzen könnte viele soziale Errungenschaften wieder in Frage stellen, so die weiteren Befürchtungen.

Eurofighter-Untersuchungsausschuss

Wenn der Geschäftsordnungsausschuss am Dienstag, dem 28. März seine Beratungen über das Verlangen der FPÖ und der Grünen, einen Eurofighter-Untersuchungsausschuss einzusetzen, positiv abschließt, kann die Nationalratspräsidentin feststellen, dass der Ausschuss eingesetzt ist. Nach der Sondersitzung am 14. März ist abermals eine heftige Debatte über die Umstände dieses militärischen Beschaffungsvorgangs zu erwarten. Der Geschäftsordnungsausschuss muss zunächst den im Antrag formulierten Untersuchungsgegenstand auf seine rechtliche Zulässigkeit prüfen. Des Weiteren ist der grundsätzliche Beweisbeschluss zu fassen, welche Akten angefordert werden. Zudem werden auf Vorschlag der Nationalratspräsidentin bzw. der Präsidiale der Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalt gewählt.

Verwaltungsreformgesetz BMLFUW

Zum Reformpaket der Regierung zählen neben dem Deregulierungsgesetz 2017 auch Verwaltungsreformen für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), dessen Hauptziel darin besteht, Doppel- und Dreifachzuständigkeiten zu beseitigen und Verfahren effizienter abzuwickeln. Insgesamt werden 18 Gesetze geändert, drei weitere, die totes Recht darstellen, aufgehoben. Wesentliche Änderungen erfolgen vor allem im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und im Wasserrecht. Kritik an der Reform kommt von der Opposition aus den unterschiedlichsten Gründen. Das Paket wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch im Plenum nur die Zustimmung der beiden Regierungsparteien erhalten.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Novelle zum UVP-Gesetz legt unter anderem Fristen für die Stellungnahmen von Umweltanwaltschaften und Gemeinden zur Umweltverträglichkeitserklärung fest, die Stellungnahme des Umweltbundesamts dazu entfällt, um den Ablauf der UVP zu beschleunigen. Die Gesetzesvorlage berücksichtigt zudem die bestehende Judikatur des EuGH zur Präklusionsregelung in umweltrelevanten Genehmigungsverfahren – der EuGH hat einige Bestimmungen gekippt, weil Klägern gewisse Rechtschutzmöglichkeiten vorenthalten wurden. Demnach werden auch Einwände von Beschwerdeführern berücksichtigt, die diese im Verwaltungsverfahren noch nicht vorgebracht hatten. Bescheide, die vor dem EuGH-Urteil am 15. Oktober 2015 ergangen sind, bleiben aber rechtskräftig. Bei Großflughäfen werden neue Schwellenwerte festgelegt, sodass Änderungen von Flugsteigen und Abstellflächen, die von vornherein keine relevanten Umweltauswirkungen haben, nicht jedes Mal einer Einzelfallprüfung unterliegen. Sie werden erst ab einem bestimmten Grad der Änderungen als der UVP-Pflicht unterliegende Neuprojekte gewertet.

Wasserrecht

Die Neuregelungen im Wasserrechtsgesetz sollen unter anderem einen effizienteren Datenaustausch zwischen Behörden und Wasserberechtigten garantieren. Grundsätzlich werden Wasserberechtigte verpflichtet, ihre Befunddaten über eine Schnittstelle zu übermitteln. Zudem sind Verlängerungen von bestimmten Fristen möglich, etwa im Falle von Gewässersanierungen. Die Bestimmungen über die Gewässerbeschau werden in die allgemeinen Bestimmungen der Gewässeraufsicht eingegliedert, was zu einer Verwaltungsvereinfachung führen soll. Eine Reihe von Bewilligungspflichten entfallen, etwa für die bedeutungslos gewordene Holztrift.

Immissionsschutz- und Klimaschutzgesetz

Mit einer Straffung der Bestimmungen im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) über die Statuserhebung von Luftschadstoffen, die Entwicklung von Programmen und die Erstellung von Maßnahmenverordnungen soll die Schaffung von integrierten Programmen die Reduzierung von Feinstaubbelastung erleichtern. Dabei werden auch Schwermetalle einbezogen. Die Regelungen für Fahrbeschränkungen sind eindeutiger gefasst, um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten; die Strafbestimmungen für eine Nichtkennzeichnung und die fehlerhafte bzw. falsche Kennzeichnung von Fahrzeugen werden präzisiert.

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, werden im Zuge der Änderungen zum Klimaschutzgesetz das Nationale Klimaschutzkomitee (NKK) und der Nationale Klimaschutzbeirat (NKB) zur NKK "neu" zusammengeführt und ihre Aufgaben gestrafft.

Umweltförderungen

Neuerungen im Umweltförderungsgesetz wiederum zielen darauf ab, redundante Berichtspflichten zu beseitigen. Im Altlastensanierungsgesetz werden die Beitrags- und Ausnahmetatbestände, die für die Beseitigung von Aushubmaterial, Bauschutt und Schlacken gelten, genauer gefasst. Ausnahmetatbestände, wie etwa Beitragsbefreiungen, werden mit anderen Rechtsvorschriften in Übereinstimmung gebracht. Die Klarstellungen sind insbesondere aufgrund der 2016 in Kraft befindlichen Recycling-Baustoffverordnung erforderlich. Nun werden die Ausnahmen für Recycling-Baustoffe im Gesetz definiert und ihre Befreiung von Beitragspflichten an die Einhaltung von Grenzwerten gemäß der Verordnung gebunden. Diese Bestimmungen wurden im Ausschuss mit einem Abänderungsantrag und einer Ausschussfeststellung weiter präzisiert.

Lipizzaner

Auch die Lipizzaner sind von dem Gesetzeskonvolut betroffen. So wird das Bundesgestüt Piber in "Lipizanergestüt Piber" umbenannt, um zu verdeutlichen, dass seine vordringliche Aufgabe die Erhaltung der Pferderasse Lipizzaner ist. Das Spanische Hofreitschule-Gesetz nimmt in Zukunft außerdem Bezug auf das Trainingszentrum Heldenberg, mit dem eine den geltenden Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen entsprechende Unterbringung der Lipizzaner gesichert wird.

Zudem soll die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn mit den Österreichischen Bundesgärten zu einem Zentrum für Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Gartenkunst und –kultur, historische Gärten und botanische Sammlungen zusammengelegt werden.

Weitere Gesetze

Weitere Änderungen betreffen etwa Ausnahmen im Bundesluftreinhaltegesetz für das Verbrennen von Reisig und Astwerk in schwer zugänglichem Gelände. Der Entfall von nicht unbedingt notwendigen so genannten Einvernehmensbindungen im Pflanzenschutzgesetz, Düngemittelgesetz, Futtermittelgesetz, BFW-Gesetz und im Rebenverkehrsgesetz soll Verwaltungskosten senken und die klare Ressortverantwortlichkeit des Umweltministers herstellen. Für die Aufgaben des Börsensensale-Gesetzes werden künftig die Bestimmungen des Produktenbörsegesetzes als ausreichend erachtet.

Im Sinne von Verwaltungsvereinfachungen liegt es auch, dass das Präsidium des Klima- und Energiefonds den vorgeschriebenen Expertenbeirat künftig nur noch im Bedarfsfall bestellen kann. Ebenso wird durch Änderungen im Chemikaliengesetz und Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz eine einheitliche Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der guten Laborpraxis (GLP) geschaffen. Die Verwaltungsreform des BMLFUW umfasst auch die Eingliederung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft in die nachgeordneten Dienststellen des Ressorts. Damit erübrigt sich auch das dieses Bundesamt betreffende Gesetz. Aufgehoben wird auch das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das nie zur Anwendung gekommen ist.

Wahrscheinlich abgelehnt werden Initiativen von FPÖ und NEOS zum Themenkomplex Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Vor allem wird immer wieder die Verfahrensdauer kritisiert. So drängt der Freiheitliche Walter Rauch auf Entbürokratisierung der UVP, Michael Bernhard von den NEOS erwartet sich durch klare Rahmenbedingungen für den Verfahrensverlauf eine Verkürzung der Verfahrensdauer.

Human Biomonitoring

Dem Nationalrat wird in Zukunft alle zwei Jahre ein Bericht über die Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums "Human Biomonitoring" vorgelegt. Der letztendlich im Umweltausschuss angenommene Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und Team Stronach fußt auf einem von Ulrike Weigerstorfer (T) eingebrachten Vorstoß. Ein solcher Bericht soll als Instrument der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung dienen, er sei eine logische Fortführung des bestehenden Umwelt- und Lebensmittelmonitorings. Der Cocktail an Belastungen und Giftstoffen werde immer größer, mit dem Bericht könne man darauf reagieren, so die Meinung im Ausschuss.

EU-Jahresvorschau Landwirtschaft und Umwelt

Viel Pro und Contra wird es auch im Plenum zur EU-Jahresvorschau für den Bereich Landwirtschaft geben. Darin sind die Herausforderungen aufgelistet, mit denen die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) derzeit konfrontiert ist. So geht es etwa bei der Umsetzung der GAP-Reform um eine Vereinfachung bei den direkten Zahlungen und bei den Marktordnungen. Gefordert sieht sich die Union zudem angesichts der schwierigen Marktlage bei Schweinefleisch und Milch, wo es u.a. auch gilt, die Russland-Sanktionen abzufedern. Hoch oben auf der Agenda steht überdies die Implementierung der Klimaziele von Paris.

Im Ausschuss trat Minister Rupprechter hinsichtlich der Weiterentwicklung der GAP nach 2020 für eine stärkere ökosoziale Ausrichtung ein. Dem Ressortchef geht es vor allem um die Erhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft auf Basis von bäuerlichen Familienbetrieben sowie um die Absicherung des ländlichen Raums. Unbestritten ist für Rupprechter auch die weiterhin bestehende Notwendigkeit von Direktzahlungen als Abgeltung für die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft. Weitere Prioritäten aus Sicht des Ministers sind die Förderung der benachteiligten Gebiete sowie ein nachhaltiges, ressourcenschonendes Wirtschaften. Was die Klima- und Energiepolitik betrifft, bekannte sich Rupprechter im Ausschuss zu den Zielen des Pariser Klimagipfels und stellte mit Nachdruck fest, die Landwirtschaft sei bei der Klimawende nicht Problem, sondern Teil der Lösung.

Die Priorität der Politik einer sozialen, ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft blieb im Ausschuss unbestritten, wobei die Opposition diesbezüglich noch einigen Nachholbedarf ortete. Vor allem wurde auch der Ruf nach einem Bürokratieabbau in der EU-Landwirtschaftspolitik laut.

Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln und der Ruf nach fairen Lebensmitteln

Wenig Chancen haben die Anträge der Freiheitlichen und des Team Stronach, die darauf abzielen, die Herkunft von Lebensmitteln besser zu kennzeichnen. So will die FPÖ die Herkunft von Lebensmitteln im AMA-Gütesiegel stärker berücksichtigen. Zurzeit seien in Lebensmitteln mit österreichischer Herkunft bis zu 33% nicht-österreichische Zutaten zulässig. Deshalb setzen sich die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag für eine Herabsetzung dieses Anteils ein und schlägt eine Grenze für nicht-heimische Früchte bzw. Gewürze von 10% bzw. 5% vor. Für die Abschaffung des Gütezeichens "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.) tritt das Team Stronach in seinem Antrag ein. Der Abgeordnete kritisiert, dass das Gütezeichen nur über eine bestimmte Produktionsstätte und –weise informiere, nicht aber über die Herkunft der Rohstoffe.

Auf breite Zustimmung und Interesse stieß im Ausschuss jedoch die Bürgerinitiative "Faire Lebensmittel". Diese setzt sich für eine klarere Herkunftsbezeichnung ein. Eine Studie der Johannes Kepler Universität Linz habe ergeben, dass eine Ankurbelung des Absatzes um nur 10% etwa 10.000 heimische Arbeitsplätze schaffen würde. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen (Zunahme des BIP um eine Mrd. €) führen die UnterstützerInnen auch die Lebensmittelsicherheit, die hohen Produktionsstandards sowie die gute Qualität (kein Hormonfleisch und keine GVOs) von österreichischen Produkten ins Treffen. Außerdem trage die Unterstützung der regionalen Lebensmittelerzeugung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe und somit der Landschaftspflege bei. Aufgrund der kürzeren Transportwege ergäben sich auch positive Effekte im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz, so die Initiative.

Europäische Wirtschaftspolitik 2017

Die Entwicklung der österreichischen Wirtschaft im Kontext des EU-Binnenmarkts, Wettbewerbsfragen, Jugendbeschäftigung, die Umsetzung der Energieunion im Lichte des Pariser Klimavertrags aber auch die Digitalisierung werden dann wohl die zentralen Punkte der Nationalratsdebatte über das wirtschaftspolitische EU-Arbeitsprogramm 2017 sein. Österreich unterstützt jedenfalls das Vorhaben der EU, die Laufzeit sowie finanzielle Ausstattung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) auszuweiten, wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner im Ausschuss betonte. Die Opposition wird wohl auch die Frage über Österreichs Weg bei der Verlängerung der Handelssanktionen gegenüber Russland aufwerfen.

Kleine Ökostromnovelle

Der Wirtschaftsausschuss hat die sogenannte kleine Ökostromnovelle mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP auf den Weg ins Plenum gebracht. Das Ökostrom-Novellenpaket enthält u.a. Bürokratieabbau, eine Aufstockung der Investitionsförderung für Kleinwasserkraftanlagen und ermöglicht künftig die gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern. Für unrentable Biogasanlagen wird eine sogenannte Stranded-cost-Lösung, demnach ein geordneter Ausstieg von Anlagen, angestrebt. Mit dem Gesetz reagiert die Politik vorerst auf die aktuelle Marktsituation bzw. den Strompreisverfall. Eine große Strukturreform soll dann mit der großen Ökostromnovelle kommen. SPÖ und ÖVP peilen dafür Ende des Jahres an.

Wissenschafts- und Forschungskooperation mit Bosnien-Herzegowina

Österreich und Bosnien-Herzegowina werden die Wissenschafts- und Forschungskooperation ausbauen. Das Abkommen kann im Nationalrat mit einer Stimmenmehrheit rechnen und soll insbesondere die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen ausbauen. Für die Kooperation sind jährlich maximal 90.000 € vorgesehen. Das Abkommen zielt auch auf eine europäische Perspektive für das Land am Westbalkan ab. Es geht für Österreich nicht zuletzt darum, die Beziehungen zu einem möglichen zukünftigen EU-Mitgliedstaat zu fördern.

Zusammenlegung von Finanzrahmen und Budget sowie Spekulationsverbot

Aufgrund einer Fristsetzung der SPÖ und ÖVP wird der Nationalrat bereits im März-Plenum das geplante gesetzliche Spekulationsverbot für den Bund beschließen. Eine Abänderung nutzt das Gesetzespaket auch dazu, ein anderes Vorhaben der Regierungsparteien der Regierungsparteien auf den Weg zu bringen. Der zweiphasige parlamentarische Budgetprozess – mit dem Bundesfinanzrahmen für die nächsten vier Jahre im Frühjahr und dem Bundesfinanzgesetz im Herbst – soll auf eine Debatte im Herbst zusammengezogen werden. Ins Plenum geschickt wurde die Verschiebung des Finanzrahmens in einer kurzfristig einberufenen Sitzung des Budgetausschusses nur mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. Das neue Budgetprozedere soll vorerst bis zum 31.12.2018 gelten. Auf Basis der Ergebnisse der laufenden Evaluierung der letzten Haushaltsrechtsreform 2009 wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 darüber entschieden, ob die Zusammenlegung nur für ein Jahr oder dauerhaft gelten soll. Sollte bis Ende 2018 keine Neuregelung vorliegen, tritt automatisch wieder die alte Rechtslage in Kraft.

Finanzminister Hans Jörg Schelling begründet die Zusammenlegung mit der Kritik des Internationalen Währungsfonds, er bemängelt die mittelfristige Budgetplanung Österreichs auf Grundlage der Jännderdaten als zu wenig valide. Schelling sieht in der Zusammenlegung zudem einen Vorteil für die Abgeordneten. So hätten diese künftig die Möglichkeit, MinisterInnen in der Herbstdebatte auch zum Finanzrahmen befragen zu können.

Grüne und NEOS wehren sich gegen die Zusammenlegung. Sie warnen etwa vor einer Entdemokratisierung und einer Beschneidung der parlamentarischen Rechte im Budgetprozess, da die Budgetdebatte über die mittelfristige Planung des Bundeshaushalts im Frühjahr de facto verloren gehen würde.

Ganz ausfallen wird eine parlamentarische Budgetdebatte im Frühjahr wohl trotzdem nicht. Immerhin muss im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters eine Debatte im Parlament über das jährlich nach Brüssel zu übermittelende Stabilitätsprogramm geführt werden. Abgeordnete der SPÖ und ÖVP sehen hier die Möglichkeit, auf Basis des Stabilitätspakts über die mittelfristige Finanzplanung zu debattieren. Für die Grünen ist das kein ausreichender Ersatz, dort würden nur stabilitätspolitische Aspekte behandelt, so der Einwand.

Spekulationsverbot für den Bund

Mit dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wird ab 2018 ein Spekulationsverbot für Bund, seine Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger eingeführt. Das Finanzmanagement des Bundes soll demnach dem Grundsatz der risikoaversen Finanzgebarung folgen. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) wird in Hinkunft außerdem auch für Länder und Sozialversicherungen als Finanzdienstleister fungieren.

Änderungen gibt es auch bei der maximalen Laufzeit für Kredite. Sie wird von 70 auf 100 Jahre ausgedehnt. Laut Gesetzespaket wird damit der verstärkten Nachfrage von Versicherungen und Pensionskassen bezüglich langfristiger Veranlagungen nachgekommen. Der Maximalbetrag für die Prolongierung von Krediten wird allerdings an die Finanzschulden des Vorjahres geknüpft. Die maximale Summe darf 10% der Vorjahresschulden nicht überschreiten.

Das Spekulationsverbot soll zur Einhaltung der maximalen Defizitquoten aus dem jährlich zu erstellenden Stabilitätspakt beitragen und Risiken auf ein Mindestmaß beschränken. So sollen Risiken in der Finanzgebarung, die mit vertretbaren Kosten vollkommen vermieden werden können, zur Gänze ausgeschaltet werden.

Grüne und NEOS treten für eine Ausweitung des geplanten Spekulationsverbots ein. Geht es nach den Oppositionsfraktionen, sollte das Verbot nicht nur einfachgesetzlich verabschiedet, sondern auf Verfassungsebene gehoben und bundeseinheitliche Regelungen geschaffen werden. Finanzminister Schelling spricht sich ebenfalls für ein bundeseinheitliches Spekulationsverbot aus, ein solches sei aber an den Verhandlungen mit den Bundesländern gescheitert.

Zum Gesetzespaket über das Spekulationsverbot wurde im Budgetausschuss schließlich ein weiterer Antrag von SPÖ und ÖVP eingebracht. Für die EU-Ratspräsidentschaft sowie zur Abwicklung von Asylverfahren soll es mehr Personal geben.

Besteuerung von Zinserträgen: Abkommen mit Jersey, Guernsey und Isle of Man nach Ablauf der Übergangsperiode beendet

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen mit den beiden Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie mit der Isle of Man, für die jeweils einhellige Zustimmung zu erwarten ist, werden aufgrund aktueller Rechtsentwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene beendet. Bereits bei ihrem Abschluss im Jahr 2004 war vorgesehen, dass eine Quellenbesteuerung für Zinszahlungen nur für eine Übergangsperiode bestehen sollte, nach deren Ablauf dann ein automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten festzulegen ist. Nachdem nun entsprechende internationale und gemeinschaftsrechtliche Vereinbarungen den automatischen Austausch von Bankinformationen sicherstellen und der Datenaustausch überdies auf innerstaatlicher Ebene durch das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz umgesetzt wurde, können die drei Abkommen beendet werden.

Senkung der Flugabgabe

Die Flugabgabe soll ab kommendem Jahr auf 50% des 2016 geltenden Tarifs gesenkt werden. Für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden wird sich die Maßnahme 2018 mit schätzungsweise 57 Mio. € an Mindereinnahmen zu Buche schlagen, bis 2021 dürfte dieser Betrag durchschnittlich rund 60 Mio. € betragen. Massive Kritik an der Flugabgabensenkung kommt von den Grünen. Die Oppositionsfraktion sieht darin ein klimapolitisch katastrophales Signal. Für sie ist die Maßnahme ein Nachgeben der Regierung gegenüber dem Fluglobbyismus und vor dem Hintergrund des Pariser Abkommens "obszön".

Haftungen für Auslandsprojekte werden reduziert

Auslandsgeschäfte der österreichischen Wirtschaft aber auch bestimmte Auslandsprojekte werden mit Haftungen abgesichert. Der Finanzausschuss hat sich ohne die Stimmen der Grünen dafür ausgesprochen, den Haftungsrahmen im Ausfuhrförderungsgesetz für die nächsten 5 Jahre von 50 Mrd. € auf 40 Mrd. € zu reduzieren, da die Ausnützung Ende 2016 nur 22,5 Mrd. € betrug. Künftig werden auch Beteiligungsfinanzierungen und beteiligungsähnliche Instrumente abgesichert. Wie in der Vergangenheit wurde das Gesetz um 5 Jahre bis Ende 2022 verlängert.

Geht es nach SPÖ und ÖVP, wird überdies auch die Ausfuhrfinanzierungsförderung verlängert. Der maximale Haftungsrahmen im Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz wird demnach auf 40 Mrd. € angepasst. Wie üblich endet die Ermächtigung ein Jahr nach der Ermächtigung zur Haftungsübernahme gemäß Ausfuhrförderungsgesetz und läuft am 31.12.2023 aus. Da die Finanzierung von Export- und Auslandsinvestitionsgeschäften der Risikoabsicherung zeitlich nachgelagert ist, soll damit gewährleistet werden, dass für Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte, für welche Bundesgarantien übernommen wurden, auch gegen Ende der Ermächtigung zur Haftungsübernahme noch eine volle Refinanzierung möglich ist.

Österreich investiert 32 Mio. € in das Wiener Konferenzzentrum

Eine Novelle des IAKW-Gesetzes schafft die Rechtsgrundlage für Investitionen in das Wiener Konferenzzentrum, die Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW AG). Geplant sind ein Umbau des Eingangs und die Schaffung von zusätzlichen Ausstellungsflächen auf dem Vorplatz. Außerdem sollen die Hallen von allen Ebenen aus zugänglich werden. Die Planungs- und Baukosten dieses Projekts betragen 32 Mio. € und werden zu 65% vom Bund und zu 35% von der Stadt Wien getragen. Die Regierung rechnet mit einem positiven BIP-Effekt für 20 Jahre in der Höhe von 473 Mio. € und erwartet zudem insgesamt 6.000 neue Jobs als Folge der Investition.

Salzburg wird Eigentümer seiner historischen Baudenkmäler

Einstimmigkeit im Nationalrat wird sich dann bei der von allen Parlamentsfraktionen unterstützten Eigentumsübertragung von Baudenkmälern in Salzburg zeigen. Damit überträgt der Bund anlässlich des Jubiläums "200 Jahre Salzburg bei Österreich" sechs Grundstücke mit Bauwerken von großer Bedeutung für die historische und kulturelle Identität Salzburg an das Bundesland. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Mariensäule am Domplatz, die Hofstallschwemme am Herbert-von-Karajan-Platz, die Pferdeschwemme am Kapitelplatz, die Festung Hohensalzburg, die Neue Residenz und den Residenzbrunnen. Für alle Liegenschaften wird im Gesetz ein Veräußerungsverbot festgeschrieben.

Petitionen und Bürgerinitiativen

Um die Frage, ob Schwangerschaftsabbrüche in Österreich statistisch und anonym erfasst werden sollen, geht es u.a. dann in der Diskussion über Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern. Unter den neun Petitionen und Bürgerinitiativen, die der Nationalrat gemeinsam behandeln will, finden sich außerdem Initiativen der Zivilgesellschaft für eine Aufstockung des Personals der Finanzpolizei im Burgenland, den Erhalt des Postamts in Zell am Ziller oder das Thema deutsche Pkw-Maut. Diese ist nach Ansicht der Einbringer eine unverhältnismäßige Benachteiligung bzw. Diskriminierung österreichischer AutofahrerInnen. Außerdem setzen sich die BürgerInnen für leistbares Wohnen ein. So wird. u.a. gefordert, die Maklerprovision zu streichen, wenn MieterInnen diese nicht aktiv mit der Suche beauftragt haben.

Erste Lesung

Die FPÖ fordert schließlich eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs in Zusammenhang mit Gemeindeprüfungen. Die PrüferInnen sollen kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen – auf Ersuchen einer Landesregierung bzw. eines Landtags – nicht nur dann genauer unter die Lupe nehmen können, wenn diese im Vergleich zu anderen Gemeinden eine auffällige Schulden- oder Haftungsentwicklung haben, sondern auch dann, wenn sie einen auffällig raschen Abbau von Rücklagen aufweisen.

Hintergrund für den Antrag sind Finanzspekulationen der Gemeinde Hartberg mit Erlösen aus dem Verkauf der gemeindeeigenen Sparkasse sowie die Finanzierung von Prestigeprojekten, wobei die Chronologie der Ereignisse seit 2005 in den Erläuterungen penibel dargestellt wird. Die Gemeindeaufsicht hat demnach im Jänner 2017 einen Prüfbericht vorgelegt und darin 71 Missstände aufgezeigt. Vor der Zuweisung an den Verfassungsausschuss haben die Freiheitlichen eine Erste Lesung im Nationalrat verlangt. (Schluss) jan/keg