Parlamentskorrespondenz Nr. 391 vom 03.04.2017

Neu im Sozialausschuss

Regierung schlägt verpflichtendes Integrationsjahr für anerkannte Flüchtlinge vor

Wien (PK) – Die Regierung schlägt die Einführung eines verpflichtenden Integrationsjahrs für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vor und hat dem Nationalrat ein entsprechendes Gesetzespaket vorgelegt (1585 d.B.). Damit soll die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt beschleunigt und Isolation vermieden werden. Finanziert werden soll das modulare Programm aus Mitteln des AMS, zudem stehen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 100 Mio. € zusätzlich aus der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung.

Die genauen Regelungen sind in einem eigenen Integrationsjahrgesetz (IGJ) festgelegt. Demnach sind künftig alle anerkannten Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigten, die auf keinen geeigneten Arbeitsplatz vermittelt werden können, zur Teilnahme am Programm verpflichtet. Voraussetzung sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf A1-Niveau und Arbeitsfähigkeit. Im Zentrum des aus verschiedenen Modulen bestehenden Programms steht die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt, neben Deutsch- und Wertekursen sind in diesem Sinn auch ein Kompetenzclearing, Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen sowie Bewerbungs- und Arbeitstrainings vorgesehen.

Flüchtlinge, die in das Programm fallen und nicht mitwirken, drohen Sanktionen in Form einer gekürzten bzw. gestrichenen Mindestsicherung, wobei hierfür die jeweiligen Landesgesetze gelten. Auch etwaige vom AMS zuerkannte Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts werden gestrichen.

Zur Teilnahme am Integrationsjahr berechtigt werden gemäß Entwurf auch AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit sein. Dafür ist insbesondere der Herkunftsstaat der Betroffenen ausschlaggebend. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht allerdings nicht, zudem darf Asyl nicht vor dem 1. April 2017 beantragt worden sein. Während der Absolvierung des Programms können die Betroffenen in der Grundversorgung bleiben.

Abgewickelt wird das Integrationsjahr vom Arbeitsmarktservice (AMS), wobei die Werte- und Orientierungskurse in Kooperation mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durchgeführt werden sollen. Zweck dieser Wertekurse sind umfassende Informationen über das Funktionieren des österreichischen Staates und über die Grundprinzipien des Rechtsstaates und der Demokratie, zudem sollen österreichische Kultur und Alltagsleben sowie ein Basiswissen über Bildung, Gesundheit und behördliche Abläufe in Österreich vermittelt werden.

In der Regel soll das Integrationsjahr 12 Monate dauern, wobei alle absolvierten Module auf einer Integrationskarte festgehalten werden. Wer schon entsprechende Vorkenntnisse oder Erfahrungen mitbringt, muss nicht das volle Programm durchlaufen, auch sonst ist eine Abstimmung auf individuelle Fähigkeiten und Kenntnisse vorgesehen. Gemäß den Erläuterungen ist zudem darauf zu achten, dass es bei der Organisation und Gestaltung der Kurse nicht zu geschlechtsspezifischen Benachteiligungen kommt. Als Teil des Integrationsjahrs infrage kommen auch die Mitarbeit in sozialökonomischen Betrieben oder der Besuch von Produktionsschulen und Lehrwerkstätten. Während der Absolvierung des Programms sind die TeilnehmerInnen unfallversichert.

Spezielle Bestimmungen gelten für etwaige Arbeitstrainings. Sie müssen im Interesse des Gemeinwohls erfolgen und werden auf anerkannte Zivildienstorganisationen beschränkt. Auch dürfen dadurch reguläre Arbeitsplätze nicht gefährdet sein. Der Fokus hat auf der Vermittlung von Fertigkeiten für eine nachfolgende Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt zu liegen. Die maximale Dauer ist mit 12 Monaten festgelegt, wobei innerhalb dieser Zeitspanne auch mehrere Trainings bei verschiedenen Einrichtungen möglich sind. Zur Abdeckung des Aufwands kann das AMS den Einrichtungen eine Förderung, angelehnt an die Förderung des Freiwilligen Integrationsjahrs, gewähren, laut Erläuterungen sind das 120 € pro Monat und TeilnehmerIn. Der Flüchtling selbst erhält keine Extraentlohnung.

Gelten soll das verpflichtende Integrationsjahr ab September 2017, wobei nicht nur Flüchtlinge betroffen sind, die nach Inkrafttreten des Gesetzes Asyl bzw. subsidiären Schutz erhalten, sondern auch jene, denen in den vergangenen zweieinhalb Jahren, konkret seit Jänner 2015, Asyl bzw. subsidiärer Schutz gewährt wurde. AsylwerberInnen können erst ab Anfang 2018, also drei Monate später, in das Programm aufgenommen werden, vorausgesetzt ihr Asylverfahren läuft seit mindestens drei Monaten, sie haben gute Chancen auf Anerkennung und ihr Asylantrag wurde erst nach dem 31. März 2017 gestellt. Das Integrationsjahr basiere auf einem System des Förderns und des Forderns, heißt es generell in den Erläuterungen.

Die Kosten für das Integrationsjahr werden, bei einer Teilnahme von 15.000 Personen, auf rund 141 Mio. € jährlich geschätzt. Dem stehen erwartete Einsparungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gegenüber. Zudem rechnet das Sozialministerium mittel- und langfristig mit zusätzlichen Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Im Jahr 2022 soll das Gesetz evaluiert werden. (Schluss) gs