Parlamentskorrespondenz Nr. 392 vom 03.04.2017

Neu im Sozialausschuss

Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz bringt Erleichterungen für Transportbranche

Wien (PK) – Eine von der Regierung dem Nationalrat vorgelegte Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sieht vor, die Melderegelungen für die Transportbranche zu erleichtern (1589 d.B.). Damit will man den besonderen Gegebenheiten des Sektors Rechnung tragen und den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren. Die neuen Regeln sollen sowohl für die Personenbeförderung, also etwa für Touristenbusse und Schiffe, als auch für die Güterbeförderung gelten.

Gemäß den neuen Bestimmungen müssen geplante grenzüberschreitende Entsendungen nach Österreich künftig nur noch pauschal für jeweils sechs Monate gemeldet werden. Dabei sind u.a. die voraussichtlich in diesem Zeitraum in Österreich eingesetzten ArbeitnehmerInnen sowie die behördlichen Kennzeichen der dabei eingesetzten Kraftfahrzeuge anzugeben. Die Angabe des jeweiligen Beschäftigungsorts und des Auftraggebers entfallen, da diese, etwa wegen kurzfristiger Auftragsannahmen, meist schwer vorherzusehen sind, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Werden andere ArbeitnehmerInnen oder Kraftfahrzeuge als ursprünglich beabsichtigt eingesetzt, sind diese nachzumelden.

Auch in Bezug auf die Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen sind Sonderregelungen für die Transportbranche vorgesehen. So müssen künftig nur noch der Arbeitsvertrag (Dienstzettel) und die Arbeitsaufzeichnungen im Fahrzeug mitgeführt werden bzw. unmittelbar elektronisch zugänglich sein, etwa über Laptop oder Tablet. Die zuständige Finanzbehörde kann aber die Übermittlung weiterer Unterlagen wie Lohnzettel und Lohnzahlungsnachweise verlangen, wobei der Kontrollzeitraum auch den Vormonat mitumschließt. Vereinfachungen gibt es zudem bei der Festlegung der Ansprechperson. Laut Berechnungen des Sozialministeriums werden die vorgesehenen Erleichterungen die Verwaltungskosten für Unternehmen um knapp 3 Mio. € pro Jahr senken. (Schluss) gs