Parlamentskorrespondenz Nr. 417 vom 06.04.2017

Deregulierung und Bürokratieabbau - Vorteile und Risiken des elektronischen Datenverkehrs

Deregulierungspaket passiert Bundesrat

Wien (PK) – Kontrovers verlief im Bundesrat auch die Debatte über die Gesetze zu Deregulierung und Bürokratieabbau. Trotz kritischer Anmerkungen stimmte die FPÖ dem Deregulierungsgrundsätzegesetz letztendlich zu, die Grünen blieben bei ihrem Nein. Das Deregulierungsgesetz – ein Paket mit 25 Gesetzesänderungen - erhielt auch im Bundesrat nur die Stimmen von ÖVP und SPÖ.

Diskurs über Notwendigkeit des Deregulierungsgrundsätzgesetzes

Das Deregulierungsgrundsätzegestz zielt auf die Reduzierung gesetzlicher Vorschriften und die Verringerung der Bürokratie ab. Erreichen will man dies durch mehr befristete Gesetze, eine systematische Durchforstung gesetzlicher Bestimmungen auf ihre Notwendigkeit und eine präzise Umsetzung von EU-Vorgaben, ohne dass die vorgegebenen Standards ohne Grund übererfüllt werden, wie es im Gesetzestext heißt. Jede Neuregelung, aus der zusätzlicher bürokratischer Aufwand oder zusätzliche finanzielle Auswirkungen erwachsen, sollen nach Möglichkeit durch das Außerkraftsetzen einer vergleichbar intensiven Regulierung kompensiert werden.

FPÖ und Grüne sprachen in diesem Zusammenhang etwa von "Scheinaktivitäten", die man sich hätte sparen können. Peter Samt (F/St) und Heidelinde Reiter (G/S) zeigten sich auch nicht ganz glücklich mit der Bestimmung, dass zukünftig EU-Vorschriften nicht übererfüllt werden sollten. EU-Vorschriften beziehen sich immer auf den kleinsten Nenner, sagte Reiter. Es könne sich durchaus auch von Vorteil erweisen, wenn man Druck macht, um etwa Naturschutz und biologische Standards zu forcieren, eine gesunde Lebensmittelproduktion zu gewährleisten oder innovative Verkehrslösungen und technologischen Fortschritt anzukurbeln. Das bringe auch Marktvorteile, sagte sie.  

"Komisch" mutet für sie auch an, dass man vorschreibt, Gesetze müssten notwendig und zeitgemäß sein. Sie gehe jedenfalls davon aus, dass Gesetze nicht aus Jux und Tollerei gemacht werden, auch wenn es oft unterschiedliche inhaltliche Meinungen dazu gibt. Die one-in-one-out-Lösung (bei einem neuen Gesetz soll ein altes aufgelassen werden) nannte sie einen "eigenartigen Bazar", der so nicht funktionieren werde.

Dem hielt Magnus Brunner (V/V) entgegen, dass dies nur für neue Gesetze gelte. Weniger sei mehr, die Bestimmungen würden zu einer modernen effizienten Verwaltung führen, zeigte er sich überzeugt. Die Bestimmung sei jedoch sehr unkonkret, räumte Brunner auch seinerseits ein. Man müsse aber jedenfalls die Gesetzesflut eindämmen. Wolfgang Beer (S/W) meinte, das Gesetz führe dazu, alles noch genauer zu nehmen. Es stelle somit eine Herausforderung dar, noch besser die Notwendigkeiten zu prüfen und abzuwägen.

Forcierung des elektronischen Datenverkehrs sinnvoll – Risiken nicht außer Acht lassen

Das Deregulierungsgesetz – ein Paket von 25 Gesetzen - macht die Gründung von Einzelunternehmen und kleinen Standard-GmbHs künftig einfacher. Wer einziger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist, wird ab 2018 keinen Notar mehr benötigen und das Unternehmen per Bürgerkarte bzw. Handysignatur registrieren lassen können. Vorausgesetzt, die physische Identifizierung wurde im Zuge der bar zu leistenden Stammeinlage von der Bank vorgenommen. Auch alle weiteren Schritte im Gründungsprozess sollen demnach elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) abgewickelt werden können. Die Neuregelung für GmbHs ist vorerst allerdings auf drei Jahre befristet und soll vor einer Verlängerung evaluiert werden.

Ziel der umfangreichen Sammelnovelle mit insgesamt 25 Gesetzesänderungen sind die Reduktion von Bürokratie für Unternehmen und BürgerInnen, vereinfachte Verwaltungsabläufe und mehr elektronische Kommunikation mit den Behörden. In diesem Sinn wird etwa auch ein Rechtsanspruch auf elektronischen Behördenverkehr eingeführt sowie eine Pflicht für Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung ab 2020 verankert. Erleichterungen gibt es unter anderem auch für Auto- und MotorradfahrerInnen: Bei einem Wohnsitzwechsel im gleichen Kennzeichen-Bezirk wird künftig kein neuer Zulassungsschein mehr benötigt.

FPÖ und Grüne konnten dem Ganzen durchaus einige positive Aspekte abgewinnen, wie etwa Vereinfachungen bei Unternehmensgründungen sowie beim Wohnsitzwechsel. Heidelinde Reiter (G/S) kritisierte jedoch den parlamentarischen Entscheidungsprozess. Die Hälfte der Gesetzesänderungen seien keiner Begutachtung unterzogen worden, die Beratungen im Nationalrat seien sehr kurz gewesen. Sie hält die Vorgangsweise daher für eine Missachtung des Parlaments.

Inhaltlich wandte sich Reiter gegen einen zwingenden elektronischen Behördenverkehr. Nach zweimaligem elektronischem Zustellversuch gelte das Schriftstück als zugestellt, die Beweislast liege beim Unternehmen. Das hält sie für eine Einschränkung des Rechtsschutzes, außerdem hegte sie insgesamt datenschutzrechtliche Bedenken. Ähnlich argumentierte Peter Samt (F/St). Es sei zwar sinnvoll, den elektronischen Datenverkehr zu forcieren, sagte er, im Hinblick auf die zunehmende Zahl von Hackerangriffen und Datenschutzverletzungen sei aber Vorsicht geboten. Wolfgang Beer (S/W) gab ihm dabei recht und sieht nicht nur die Technik, sondern auch die Gesetzgebung gefordert, um sichere Systeme zu entwickeln. Er wies auch darauf hin, dass ein Teil der Bevölkerung am elektronischen Verkehr nicht teilnehmen könne. Die Bundesregierung gehe daher sehr behutsam bei diesem Thema vor, zeigte er sich zufrieden. Allgemein verband Beer mit dem Gesetz die Hoffnung, dass Österreich damit moderner, effizienter und leistungsfähiger wird.

Wie Beer unterstrich Brunner allgemein die Notwendigkeit, die Gesetzesflut einzudämmen. Er wies zudem darauf hin, dass die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung in drei Jahren evaluiert werden. (Fortsetzung Bundesrat) jan


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