Parlamentskorrespondenz Nr. 420 vom 06.04.2017

Bundesrat: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Kartellrecht

Einhellige Zustimmung auch zu Neuerungen bei Gerichtsorganisation und Unternehmensregistern

Wien (PK) – Mit Änderungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht sollen Verfahren durch mehr Transparenz verbessert und Sicherheit bei der Rechtsdurchsetzung geschaffen werden. Der Bundesrat hat sich heute einstimmig für diese Maßnahmen ausgesprochen. Ebenso einhellig befürwortet wurden von der Länderkammer Anpassungen für die Praxis der Gerichtsorganisation und die Verknüpfung von Unternehmensregistern.

Reform des Kartell- und Wettbewerbsrechts nach EU-Vorgaben

Mit Änderungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sollen etwa Rechtssicherheit bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzungen geschaffen und die Transparenz von kartellrechtlichen Verfahren verbessert werden. Die Qualitätssicherung von Sachverständigengutachten in kartellrechtlichen Angelegenheiten ist ein weiterer Schwerpunkt der Novelle, die der Bundesrat heute einstimmig befürwortete.

Gerhard Schödinger (V/N) und Martin Weber (S/St) betonten, es werden mit dieser Umsetzung des EU-Rechts fairere Spielregeln, mehr Rechtssicherheit und höhere Transparenz geschaffen. Eine Verbesserung des Kartellrechts sei zudem genau auf Linie des Regierungsprogramms. Die Vorlage enthalte wichtige Punkte, mit denen die Spielregeln hier noch konsumentenfreundlicher gestaltet werden, so Schödinger. Michael Raml (F/O) sieht seinerseits Verbesserungen für KonsumentInnen und Opfer von Wettbewerbsverletzungen, daher werde die FPÖ dem ebenso zustimmen. Positiv sieht auch Ewa Dziedzic (G/W) die durch die Änderungen gewährleistete höhere Transparenz. Für sie stelle sich aber die Frage der Ausfinanzierung, speziell der Bundeswettbewerbsbehörde. Dziedzic erkundigte sich zudem nach einer Zweckbindung der Bußgelder von Wettbewerbsverfahren.

Laut Justizminister Wolfgang Brandstetter wurde eine Zweckbindung von Einnahmen aus Verstößen für die Bundeswettbewerbsbehörde fixiert. Auch ihm sei wichtig, dass die Behörde gut arbeiten kann. Brandstetter hob weiters die Qualitätssicherung der Gutachter hervor und wies darauf hin, dass die Bindungswirkung für künftige Schadenersatzansprüche Erleichterungen bringen würde.

Unternehmensregister werden verknüpft

Einhellig sprach sich die Länderkammer weiters für Änderungen im Firmenbuchgesetz und im Verschmelzungsgesetz auf Grundlage der sogenannten BRIS-Richtlinie der EU aus. Die Novelle hat die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern zum Gegenstand. Es soll damit der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal erleichtert und in bestimmten Fällen automatisierte Kommunikation über eine zentrale europäischen Plattform ermöglicht werden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei ein großer Schritt in die richtige Richtung für BürgerInnen und KonsumentInnen und betreffe auch stark die Gemeinden, so Gerhard Schödinger (V/N). KMUs leiden oft unter den Bedingungen, die Konzerne diktieren, dem werde nun entgegengetreten. Martin Weber (S/St) ergänzte, man habe die Vorlage zum Anlass genommen, auch im Firmenbuchgesetz Klarstellungen und Anpassungen vorzunehmen. Der Zugang zu Unternehmensdaten werde für Unternehmen, KonsumentInnen und Behörden erleichtert. Für Michael Raml (F/O) ist die Senkung von Gerichtsgebühren ein positiver Anfang, diese seien aber insgesamt immer noch zu hoch, weshalb er für eine weitere Reduzierung eintrat. In letzter Zeit sei in Bezug auf die Senkung der Gerichtsgebühren bereits einiges getan worden, hielt dazu der Justizminister fest. Insgesamt brauche weder das österreichische Gerichtsgebührenniveau noch das Wettbewerbsrecht einen europäischen Vergleich zu scheuen.

Neuerungen in der Praxis der Gerichtsorganisation

Ebenso einstimmig passierten Anpassungen im Gerichtsorganisationsgesetz zur Praxis des Gerichtsalltags die Länderkammer. Damit dürfen etwa zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen aus besonderem Anlass auch dann angeordnet werden, wenn diese nicht ausdrücklich in der Hausordnung enthalten sind. Die Novelle schafft außerdem eine klare Zuteilung der Gerichtsabteilungen zu den bei einem Gericht tätigen RichterInnen, und es wird für die VorsteherInnen von Bezirksgerichten eine Justizverwaltungsquote festgelegt.

Hier gehe es um Anpassungen, die sich aus der Praxis ergeben und jedenfalls nicht um eine Änderung der Organisation allgemein, unterstrich dazu Magnus Brunner (V/V). Die Novellierung habe praktischen Realitätsbezug, fügte Susanne Kurz (S/S) dem hinzu. Wichtige Punkte seien etwa auch die Effizienzsteigerung mit der elektronischen Aktenführung und Modernisierungen insgesamt. Michael Raml (F/O), der die gesetzgeberischen Vorschläge zwar sachdienlich findet und dem zustimmen kann, stößt sich allerdings an der "Totalgenderung" im Gesetzestext. Das sei weder für RechtsanwenderInnen, noch für BürgerInnen in der Lesbarkeit des Textes zweckdienlich.

Einen speziellen Punkt, in dem die Neuerungen Vorteile bringen, strich Justizminister Wolfgang Brandstetter hervor: Gegenüber dem internationalen Steuerbetrug mit länderübergreifenden Firmenkonstruktionen bringe das zentrale Firmenbuch zur Ermittlung und Bekämpfung einen enormen Vorteil. Dies sei ein echter Fortschritt, zumal die Daten einheitlich in allen EU-Sprachen abrufbar seien. Die Abfrage als Kurzinfo beispielsweise sei kostenlos, ergänzte Brandstetter hinsichtlich der Gebührenfrage von Raml. (Fortsetzung Bundesrat) mbu


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