Parlamentskorrespondenz Nr. 542 vom 09.05.2017

Eurofighter-Untersuchungsausschuss beschließt Fahrplan

Unter dem Vorsitz von Karlheinz Kopf nimmt der 23. U-Ausschuss der Zweiten Republik heute seine Arbeit auf

Wien (PK) – Zehn Jahre nach Ende der ersten parlamentarischen Prüfung startet heute der zweite Eurofighter-U-Ausschuss. In einer Geschäftsordnungssitzung werden die weiteren Schritte der Aufklärungsarbeit beschlossen. Eingesetzt wurde der 23. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik am 29. März auf Verlangen von Grünen und FPÖ. Einen solchen Minderheitsantrag durch ein Viertel der Nationalratsabgeordneten macht seit Anfang 2015 eine neue Verfahrensordnung möglich. Nach dem Hypo-Untersuchungsausschuss ist der U-Ausschuss zu den Eurofighter Typhoon der zweite nach diesen neuen Verfahrensregeln.

Den Vorsitz des U-Ausschusses übernimmt der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf, zur Seite steht ihm der Verfahrensrichter Ronald Rohrer. Der ehemalige Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes führt auch die Erstbefragung der Auskunftspersonen durch. Auf die Einhaltung ihrer Grund- und Persönlichkeitsrechte achtet der Verfahrensanwalt Andreas Joklik und sein Stellvertreter Michael Kasper.

Ihnen gegenüber sitzen 18 Abgeordnete des Nationalrats. Von der SPÖ die Abgeordneten: Otto Pendl (Fraktionsführer), Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Jürgen Schabhüttl, Maximilian Unterrainer und Hannes Weninger; von der ÖVP: Gabriele Tamandl (Fraktionsführerin), Rouven Ertlschweiger, Manfred Hofinger, Michaela Steinacker und Georg Vetter; von der FPÖ: Walter Rosenkranz (Fraktionsführer), Reinhard Eugen Bösch, Walter Rauch, Hermann Brückl; von den Grünen: Peter Pilz (Fraktionsführer) und Gabriela Moser sowie Michael Bernhard von den NEOS und Leopold Steinbichler vom Team Stronach.

Vielgeprüfte Kampfflugzeuge

Schon 2006/2007 widmete sich unter dem Vorsitz von Peter Pilz ein U-Ausschuss der "Beschaffung von Kampfflugzeugen". Dabei wurde der Beschaffungsvorgang von der Vorbereitung über die Typenentscheidung bis zur Vertragsabwicklung durchleuchtet. Auch die Gegengeschäfte wurden unter die Lupe genommen. Der Ausschuss tagte vom 30. Oktober 2006 bis zum 3. Juli 2007 in 48 Sitzungen rund 430 Stunden und befragte 108 Auskunftspersonen.

Beim aktuellen U-Ausschuss stehen vier Themen im Mittelpunkt. Untersucht wird "die Vollziehung des Bundes betreffend das Kampfflugzeugsystem 'Eurofighter Typhoon' von Anfang 2000 bis Ende 2016". Zunächst soll der vom damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos im Jahr 2007 geschlossene Vergleich mit der Eurofighter GmbH geprüft werden. Damals wurden unter anderem eine Reduzierung der Stückzahl von 18 auf 15 sowie Abstriche bei der Ausrüstung der Flugzeuge vereinbart. Gleichzeitig soll die Arbeit der vom Verteidigungsministerium eingesetzten Task Force "Luftraumüberwachungsflugzeug" beleuchtet werden. Im Zentrum des Untersuchungsabschnitts II stehen mögliche unzulässige Zahlungsflüsse rund um die Beschaffung der Eurofighter. Dabei geht es insbesondere um Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen an Dritte, die in den Preis eingeflossen sind. Unter anderem will man untersuchen, ob PolitikerInnen oder BeamtInnen Geld erhalten haben, ob durch Provisionen gegen Ausschreibungs- oder Vertragsbedingungen verstoßen wurde und welcher Schaden für den Bund dadurch entstanden ist.

Der "Informationslage bei Vertragsabschluss" ist der dritte Untersuchungsabschnitt gewidmet. Der Ausschuss erwartet sich etwa Aufklärung darüber, inwieweit die Entscheidungsträger und zuständigen Bediensteten über die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags, die Leistungsfähigkeit der Flugzeuge, die Betriebs- und Wartungskosten sowie die Lieferfähigkeit des Herstellers informiert waren. Und zwar nicht nur konkret bei Vertragsabschluss, sondern auch bei den späteren Vergleichsverhandlungen und bei der Abnahme der gelieferten Flugzeuge. Schließlich soll geprüft werden, ob die damalige Bundesregierung dem erwähnten ersten Eurofighter-Untersuchungsausschuss Informationen beziehungsweise Akten vorenthalten hat.

Laut grundsätzlichem Beweisbeschluss waren 36 Stellen aufgefordert zu diesen Untersuchungsabschnitten Akten und Unterlagen an das Parlament zu liefern. Das betrifft Akten aber auch E-Mails, Sitzungsprotokolle, Terminkalender, Weisungen und andere Aufzeichnungen. Neben allen Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und der Präsidentschaftskanzlei mussten auch die Finanzprokuratur, der Rechnungshof und die Bundesfinanzierungsagentur diese Dokumente zur Verfügung stellen. Weiters aufgefordert waren die neun Landesregierungen und die Wirtschaftskammern in allen Bundesländern. (Schluss) red