Parlamentskorrespondenz Nr. 544 vom 09.05.2017

Heimopferrentengesetz wird aus formalen Gründen im Nationalrat noch einmal abgestimmt

Planmäßiges Inkrafttreten mit 1. Juli 2017 sichergestellt

Wien (PK) – Das Heimopferrentengesetz, das am 26. April 2017 im Nationalrat beschlossen wurde, muss aufgrund eines Formfehlers im Zuge der Plenarberatungen noch einmal den Nationalrat durchlaufen, um absolute Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es steht daher auch nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am kommenden Donnerstag, 11. Mai 2017.

Trotz dieser Verzögerung im parlamentarischen Prozess ist aber sichergestellt, dass das Gesetz termingerecht am 1. Juli 2017 in Kraft treten kann. Inhaltlich ändert sich nichts mehr. Alle im Nationalrat vertretenen Fraktionen haben sich im Interesse der Betroffenen und einer unzweifelhaften juristischen Vorgangsweise darauf verständigt, die notwendigen Beschlüsse zu wiederholen (siehe auch Antrag 2155/A). (Schluss) jan


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