Parlamentskorrespondenz Nr. 597 vom 18.05.2017

Neu im Verfassungsausschuss

Neuwahlantrag, neue Staatszielbestimmung Wachstum und Beschäftigung

Alle sechs Parteien für Neuwahlen am 15. Oktober

Wien (PK) – Die sechs Parlamentsparteien sind sich einig: Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrats soll vorzeitig beendet werden. Ein entsprechender Antrag (2162/A) wurde am 17. Mai eingebracht und bereits dem Verfassungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Als Wahltermin schlagen SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach in den Erläuterungen den 15. Oktober 2017 vor. Regulär würde die XXV. Gesetzgebungsperiode erst mit 29. Oktober 2018 auslaufen.

Wachstum und Beschäftigung sollen neue Staatszielbestimmungen werden

Der Nationalrat hat im Jahr 2013 beschlossen, über den Umweltschutz hinaus auch den Tierschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung, das Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung natürlicher Ressourcen und die Forschung als verfassungsgesetzlich gewährleistete Staatsziele zu verankern. Nun sollen auch Wachstum und Beschäftigung in diesen Katalog aufgenommen werden (2172/A). "Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennen sich zu Wachstum, Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort" heißt es im Wortlaut im von SPÖ und ÖVP gemeinsam vorgelegten Gesetzesantrag.

Begründet wird die Initiative damit, dass der Wohlstand Österreichs und seiner BürgerInnen erhalten und ausgebaut werden müsse und es eine wettbewerbsfähige Standortpolitik brauche, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Durch die neue Staatszielbestimmung würden die Vollzugsorgane verpflichtet, in jedem Einzelfall das öffentliche Interesse an einer wettbewerbsfähigen Standortpolitik mit anderen öffentlichen Interessen zu vereinbaren. In den Erläuterungen wird außerdem ausdrücklich festgehalten, dass sowohl öffentliche als auch private Projekte im öffentlichen Interesse stehen können.

In Kraft treten soll die Novelle, mit der auch der Titel des betreffenden Bundesverfassungsgesetzes geändert wird, am 1. August 2017. Für einen Beschluss ist sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. (Schluss) gs