Parlamentskorrespondenz Nr. 651 vom 01.06.2017

Bundesrat zu Kommunalinvestitionen: Förderung von Bauprojekten in ganz Österreich

Länderkammer stimmt auch Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien zu

Wien (PK) –Eine finanzielle Unterstützung in den Jahren 2017 und 2018 des Bundes für kommunale Projekte sieht das Kommunalinvestitionsgesetz 2017 vor. Diese Vorlage wurde in der heutigen Sitzung des Bundesrats mehrheitlich angenommen. Ziel sind Investitionen in die Infrastruktur von Gemeinden und in Folge die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Zur Verfügung stehen 175 Mio. € für 2017 und 2018. Der unselbständige Entschließungsantrag der Grünen, in dem eine Berücksichtigung von baukulturellen Leitlinien bei der Mittelvergabe eingefordert wird, fand keine Mehrheit.

Fraktionsübergreifende Zustimmung fand hingegen die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Indien, um OECD-Standards zu erfüllen.

Investitionsprogramm soll Modernisierung der Infrastruktur in Österreich bringen

Mit 175 Mio. € sollen Gemeindeinvestitionen gefördert und Aus- oder Umbauten von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen oder auch Sportstätten unterstützt werden. Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 werden zudem der barrierefreie Zugang zu Gebäuden sowie Investitionen in den öffentlichen Verkehr und in den sozialen Wohnbau wie auch der Ausbau des Breitbandes mitfinanziert. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Bausektor sowie die Stärkung Österreichs als Wirtschaftsstandort sind erklärtes Ziel. Das Finanzministerium rechnet für 2018 mit über 8.500 zusätzlichen Arbeitsplätzen.

Die Beträge für jede Gemeinde setzen sich jeweils zur Hälfte auf Basis der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zusammen. Für die 2.100 österreichischen Gemeinden stehen von 944 € für die kleinste (Gramais in Tirol) bis zu 40,83 Mio. € (Gemeinde Wien) zur Verfügung. Pro Investition werden maximal 25% der Gesamtkosten finanziert.

Die Anträge auf Zweckzuschuss sind vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes einzubringen und werden dort geprüft. Nicht in Anspruch genommene Beträge sollen dem Strukturfonds zur Unterstützung von finanzschwachen Gemeinden und Abwanderungsregionen zufließen.

Durch Investitionen nachhaltig Wachstum generieren

Der wichtigste Investor im lokalen und regionalen Bereich ist die Kommune, die durch den Zuschuss einen Anreiz bekommen wird, betonte Bundesminister Hans-Jörg Schelling. Aufgrund der 75%-Beteiligung der Gemeinden an den Investitionen kann davon ausgegangen werden, dass nur wichtige Maßnahmen gesetzt werden. Die Erfüllung der qualitativen Förderungskriterien liege vornehmlich im Verantwortungsbereich der BürgermeisterInnen. Um strukturschwächere Gemeinden zu unterstützen, sei der Strukturtopf im Finanzausgleich geschaffen worden, wenngleich es in der kommunalen Förderung noch viel zu tun gibt, so Schellings Attest. Nachhaltiges Wachstum kann durch die Absicherung der Gemeindeprojekte erzielt werden, erläuterte er weiter. Wichtig sei ihm persönlich, dass sich durch das Kommunalinvestitionsgesetz keine Einsparungen der Mittel der Länder ergeben, unterstrich der Finanzminister

ÖVP erfreut über wichtige Hilfe für Gemeinden

Infrastrukturelle und technologische Adaptierungen sowie der wachsende Bedarf der letzten Jahrzehnte – etwa im sozialen oder gesundheitlichen Bereich - fordere die Gemeinde- und Gemeindeverbände-Budgets enorm, weshalb eine Unterstützung durch den Bund hier sehr helfen wird, hielt Peter Oberlehner (V/O) fest. Eine Attraktivierung des ländlichen Raumes sei oft schwer, fehle es häufig an den dafür benötigten Mitteln. Die Qualität der Lebensräume müsse aber erhalten wurden, weshalb die ÖVP sich erfreut über das Kommunalinvestitionsgesetz zeigte. Der Impuls in Richtung neuer Projekte durch dieses Investitionspaket für die Gemeinden werde auch in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt spürbar sein, prognostizierte der ÖVP-Mandatar. Da das Geld nicht verfalle, könne es über den Finanzausgleich zurückgeholt werden, erläuterte er weiter.

SPÖ: Fortschrittliches Programm für jede einzelne Gemeinde

Ein Haar in der Suppe finde sich immer, meinte Inge Posch-Gruska (S/B). Beim vorliegenden Paket mit fixierten Mitteln für jede österreichische Gemeinde sei ihrer Meinung nach aber kein Einwand nachvollziehbar. Gemeindeübergreifende Zusammenarbeite werde durch dieses Gesetz ebenfalls gefördert. Dies sei genauso erfreulich wie der Erhalt des Geldes, schließlich verfalle es nicht, so Posch-Gruska. Dem von Finanzminister Schelling angekündigten Investitionsprogramm für größere Unternehmen sieht sie ebenso freudig entgegen wie der Umsetzung der "Aktion 20.000".

Intelligente Projekte in den Gemeinden fördere die Strukturen, bleibe doch jeder investierte Euro in der Gemeinde und sichere damit Arbeitsplätze, sagte Ewald Lindinger (S/O). Am Beispiel der eigenen Gemeinde zeigte er auf, wie Wertschöpfung in der Region von Statten gehe - ein neuer Kindergarten wurde von örtlichen HandwerkerInnen und FacharbeiterInnen um- und ausgebaut.

FPÖ: Sinnvolle Hilfsmaßnahme für Gemeinden

Zwischen keiner Investition und diesem neuen Verfahren sei die Entscheidung klar, attestierte Peter Samt (F/St). Das prognostizierte Plus bei den Arbeitsplatzzahlen erwarte er zwar nicht im genannten Ausmaß, Fakt sei allerdings, dass jede Investition wichtig ist. Da die Länder für die Baugesetzgebund zuständig sind und er maßgebliche Bestrebungen in den Bundesländern zu erkennt, sei es an der Zeit hier tätig zu werden und etwa hinsichtlich der Nutzung von Gewerbeflächen zu einem konstruktiven Ergebnis zu kommen. In den letzten Jahren sei gerade in der Steiermark viel Geld "verschossen" worden, das müsse nun geändert werden. Eine Neustrukturierung muss stattfinden, in Sinnloses soll nicht mehr investiert werden, so Samt.

Grüne kritisieren Verteilungsschlüssel

Als Gemeinderat in einer oberösterreichischer Stadt zeigte sich David Stögmüller (G/O) im Gegensatz dazu nicht erfreut über dieses Gesetz. Vielmehr hält er eine flächensparende und innovative Bodenpolitik für angebracht, da Österreich hinsichtlich der täglichen Verbauung von Grünflächen bereits EU-Spitzenreiter sei. Parallel zur Ausarbeitung der baukulturellen Richtlinien dieses Gesetz zu beschließen, sei widersinnig, so Stögmüller. Er brachte daher einen Entschließungsantrag ein, in dem gefordert wird, die sich in Ausarbeitung befindlichen baukulturellen Leitlinien des Bundes bei der Mittelvergabe zu berücksichtigen. Flächen zu sparen und das Betreiben einer aktiven Bodenpolitik, sei genauso nötig, wie das Umdenken in der Baupolitik, betonte der grüne Bundesrat weiter. In Deutschland sei die Städtebauförderung weiter, das hätten sich die Grünen auch für Österreich erwartet. Die Aufteilung der Mittel stieß den Grünen ebenfalls sauer auf, besonders finanzschwache Gemeinden erhalten ihrer Ansicht nach durch den Schlüssel zu wenig Geld.

Auch Heidelinde Reiter (G/S) kritisierte den Verteilungsschlüssel. Eine bedarfsorientierte Verteilung der Gelder sollte stattfinden - jeder Gemeinde die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen und an Kriterien zu binden, war ihr Vorschlag. Eine gemeinsame Anlauf- und Abwicklungsstelle hält sie zudem für nötig. Transparente Kriterien und qualifizierte Beratung durch den Weg des Förderdschungels ist laut Reiter (G/S) als Service für die Gemeinden zu sehen.

Auch Bundesrat für Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien

Einstimmig nahm der Bundesrat die Regierungsvorlage zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Indien an die OECD-Standards an. Derzeit werden die steuerlichen Beziehungen mit Indien durch ein Doppelbesteuerungsabkommen aus 1999 geschützt. Das seit 2015 gültige Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen gilt ausschließlich für Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuern, dieses greift allerdings nicht weit genug, weshalb es dieses Doppelbesteuerungsabkommens braucht.

Die Novelle unterstreiche die erfreuliche Zusammenarbeit und die erfolgreichen Programme der OECD, so Martin Weber (S/St). Zudem informierte er, dass das Bankgeheimnis dem Informationsansuchen eines anderen Staates nicht entgegen stehe und hofft auf weitere Doppelbesteuerungsabkommen. Entsprechende Abkommen sehe man auch gerne mit anderen Ländern, so Ferdinand Tiefnig (V/O), um Finanzflüsse deutlich zu machen.

Auch Christoph Längle (F/V) betonte die weltwirtschaftliche Bedeutung Indiens und zeigte sich erfreut über die nunmehrige Einhaltung der OECD-Standards.

Warum kein automatischer Datenaustausch in der Vorlage enthalten ist, konnte sich Heidelinde Reiter (G/S) nicht erklären und ortete hier Nachholbedarf. (Fortsetzung Bundesrat) wat


Format