Parlamentskorrespondenz Nr. 681 vom 08.06.2017

Neu im Gesundheitsausschuss

Anträge von Marcus Franz zum Thema Erste Hilfe

Wien (PK) – Da jeder Mensch einmal in die Situation kommen kann, Erste Hilfe zu benötigen, setzt sich der fraktionslose Abgeordnete Marcus Franz im Rahmen von drei Entschließungsanträgen nicht nur für die Einführung eines zentralen Defibrillatoren-Registers, sondern auch für verpflichtende Erste-Hilfe- und Reanimationsausbildungen in den Schulen ein. Gerade in Notfallsituationen entscheiden oft die ersten Minuten über das Leben eines Menschen - richtiges Handeln ist in solchen Situationen überlebenswichtig, argumentiert Franz.

Einführung eines zentralen Registers von öffentlichen Defibrillatoren

Sein erstes Anliegen bezieht sich auf die Einführung eines zentralen Registers von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren (2098/A(E) ). Jährlich sterben in Österreich mehr als 15.000 Menschen an einem plötzlichen Herztod außerhalb von Krankenanstalten, gibt Marcus Franz (o.F.) in seinem Antrag zu bedenken. Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, sollte bei einem Notfall an einem öffentlichen Ort so rasch wie möglich der nächste Defibrillator gefunden werden. Franz schlägt daher vor, dass das Gesundheitsministerium eine kostenlose App zur Verfügung stellt, die über alle Standorte in Österreich informiert. Außerdem sollten Schulungen für Laien angeboten werden, um den richtigen Einsatz von Defibrillatoren zu lernen.

Jährliche verpflichtende Erste-Hilfe Ausbildung ab der dritten Volksschulklasse

Weiters hält es Marcus Franz (o.F.) für wichtig, dass bereits den Jüngsten der Gesellschaft beigebracht wird, welche Maßnahmen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand durchzuführen sind (2099/A(E) ). Jährliche Erste-Hilfe-Kurse für SchülerInnen ab der dritten Volksschulklasse sollten daher verpflichtend vorgesehen werden. Die Durchführung könnte man Freiwilligenorganisationen übertragen, die teilweise schon jetzt solche Schulungen anbieten. Vorbild dafür könnte das Wiener Projekt "Leben retten macht Schule" sein, das bereits 2014 gestartet wurde und auch wissenschaftlich begleitet wird. 

Jährliche verpflichtende Reanimationskurse ab der 7. Schulstufe

Schließlich setzt sich Marcus Franz (o.F.) dafür ein, dass jährliche Reanimationsausbildungen ab der 7. Schulstufe verpflichtend angeboten werden (2100/A(E)). Internationalen Studien zufolge sind Kinder bzw. Jugendliche erst ab der 7. bzw. 8. Schulstufe körperlich in der Lage, selbst erste Reanimationsleistungen zu erbringen. Eine wesentliche Rolle sollten dabei Kenntnisse spielen, wie man im Fall von festgestellten Herz-Kreislauf-Stillständen eine Herzdruckmassage durchführt und einen für Laien geeigneten Defibrillator rasch und richtig zur Anwendung bringt. (Schluss) sue