Parlamentskorrespondenz Nr. 684 vom 08.06.2017

Neu im Innenausschuss

EU-Polizeikooperationsgesetz wird an neue Rechtslage in der EU angepasst

Wien (PK) – Die Regierung schlägt eine Änderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes und des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung vor (1674 d.B.). Durch die Novelle soll das EU-Polizeikooperationsgesetz an die neue Rechtslage in der EU angepasst werden. Seit 1. Mai 2017 gilt für das Europäische Polizeiamt Europol eine neue Rechtsgrundlage, die es erforderlich macht, das nationale Recht in Einklang mit der EU-Verordnung zu bringen und nationale Konkretisierungen vorzunehmen.

Darüber hinaus will die Regierung mit der Novelle die Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) präzisieren und die Bestimmungen betreffend die Rechtsschutzkommission adaptieren. So wird etwa festgeschrieben, dass sich jedes Mitglied der Rechtsschutzkommission des Einschreitens in einer Sache zu enthalten hat, wenn es Zweifel an seiner vollen Unbefangenheit gibt. An den vom BAK wahrgenommen Zuständigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und internationalen Einrichtungen wie OLAF, Interpol oder Europol ändert sich nichts. (Schluss) gs