Parlamentskorrespondenz Nr. 707 vom 12.06.2017

Neu im Finanzausschuss

ÖVP-SPÖ-Initiative: Geringfügige Anhebung der Tabaksteuer

Wien (PK) – ÖVP und SPÖ brachten letzte Woche eine Reihe von gemeinsamen Initiativen zu Finanzthemen ein. Darunter die neue Staffelung der Tabaksteuer und die Anhebung der Mindesthandelsspanne ab 2018. Auf marginale Änderungen konnten sich die Regierungsparteien vorab auch bei der Normverbrauchsabgabe einigen.

Seitens der Opposition brachten die Grünen eine Initiative zum Unternehmensrecht ein. Dabei geht es darum, die Höchstlaufzeit von Abschlussprüfern auf sechs Jahre zu beschränken.

Moderate Änderungen bei der Tabaksteuer

Im Tabakgesetz soll die Tabaksteuer neu gestaffelt und die Mindesthandelsspanne ab 2018 angehoben werden, unterstreichen Groiß und Krainer. Laut Antragsteller sollen die Steuersätze für Zigaretten so umstrukturiert werden, dass die mengenbezogene Komponente angehoben wird, während das wertabhängige Steuerelement gesenkt wird. Konkret ist darunter für Zigaretten bis April 2018 eine Tabaksteuer von 39% des Kleinverkaufspreises bzw. 53 € je 1.000 Stück zu verstehen. Ab April 2018 sollen 37,5% des Kleinverkaufspreises und 58 € je 1.000 Stück gelten.

Beim Feinschnitt soll bis zum ersten Quartal 2018 eine Steuer von 56% des Kleinverkaufspreises– mindestens aber 100 € je Kilogramm gelten. Danach werde der minimale Kilopreis auf 110 € angehoben.

Das Tabakmonopolgesetz soll zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der Trafikanten ebenfalls eine Änderung durchlaufen. Die Mindesthandelsspannen für Zigaretten und Tabak für Zigaretten zum Selbstdrehen sollen ab 1. August 2017 moderat erhöht werden. Demnach darf für Zigaretten die Handelsspanne ab diesem Zeitpunkt nicht niedriger sein als 0,026 € pro Stück für Inhaber von Tabakfachgeschäften und 0,014 € für Inhaber von Tabakverkaufsstellen. Für losen Tabak darf der Rohertrag je Gramm künftig nicht unter 0,01998 € für Trafiken und 0,012 € für Tabakverkaufsstellen liegen (2238/A).

LKWs sollen weiterhin nicht der NoVA unterliegen

Die Antragsteller wappnen sich vor erwarteten Änderungen bei der europäischen Zollnomenklatur in Bezug auf die Definition von PKW. Diese würden dazu führen, dass Klein-LKWs künftig von der Normverbrauchsabgabe betroffen wären, so die Abgeordneten Werner Groiß (V) und Kai Jan Krainer (S). Zur Wahrung der Kontinuität der bisherigen Steuerbelastung beantragen sie daher eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes, sodass diese wie bisher befreit sind. Die Änderungen sollen gemeinsam mit den Änderungen der Begriffsbestimmungen erfolgen (2239/A).

Grüne: Abschlussprüfer auf sechs Jahre beschränken

Nicht das Steuerrecht betreffend, dafür aber die Prüfung von Unternehmensbilanzen, brachte Werner Kogler von den Grünen einen Vorschlag für die Novelle des Unternehmensgesetzbuch (UGB) ein. Darin beantragt er, die Höchstlaufzeit von Abschlussprüfern auf sechs Jahre zu befristen.

Als Lehre aus dem Hypo-Debakel soll so die Qualität der Prüfungen sowie die Kontroll- und Warnfunktion der Prüfung gestärkt werden. Seitens der EU wurde eine maximale Obergrenze von zehn Jahren festgelegt, so Kogler. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Gremiums sei eine frühere Rotation erforderlich, argumentierte er für eine strengere nationale Regelung (2191/A). (Schluss) gro