Parlamentskorrespondenz Nr. 805 vom 26.06.2017

Aus für Amtsgeheimnis: Verhandlungen sind vorerst gescheitert

Behinderte Menschen dürfen sich im ORF-Publikumsrat künftig selbst vertreten

Wien (PK) – Seit dreieinhalb Jahren wird auf parlamentarischer Ebene über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses verhandelt. Zwischenzeitlich sind sich Regierungs- und Oppositionsparteien zwar näher gekommen, in dieser Legislaturpeiode wird es aber wohl keinen Beschluss mehr geben. Das wurde heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats deutlich. Laut Kanzleramtsminister Thomas Drozda sind die Verhandlungen an der ÖVP gescheitert. Es sei einfach nicht gelungen, die notwendige Verfassungsmehrheit für einzelne Gesetzesbestimmungen zu finden, hielt dazu ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl fest. Enttäuscht zeigten sich Grüne und NEOS.

Vertagt wurden auch die Beratungen über zwei Anträge der FPÖ, die auf eine verfassungsrechtliche Absicherung des Bargelds und der Wasserversorgung abzielen. Laut SPÖ-Abgeordneter Angela Lueger sollen die beiden Anliegen gemeinsam mit der ins Auge gefassten Erweiterung der Staatszielbestimmungen beraten werden. Durchsetzen konnten sich hingegen die Grünen mit ihrer Forderung nach Selbstvertretung behinderter Menschen im Publikumsrat des ORF. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde unter Berücksichtigung eines Sechs-Parteien-Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Grüne und NEOS pochen auf Informationsfreiheit

Basis für die Diskussion über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses bildeten Anträge der NEOS (6/A) und der Grünen (18/A), die beide auf eine grundsätzliche Auskunftspflicht der Behörden im Sinne einer umfassenden Informationsfreiheit abzielen und bereits zu Beginn der Gesetzgebungsperiode eingebracht worden waren. Er zweifle daran, dass es die Regierungsparteien mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses jemals ernst gemeint haben, meinte Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser in der Debatte. Zunächst hätten sich SPÖ und ÖVP hinter der Forderung der Grünen nach Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten "verschanzt", und als die Grünen dann signalisierten, dass sie davon abgehen könnten, sei es plötzlich an anderen Fragen gescheitert. Man habe ihm gegenüber angedeutet, dass die Länder für das Platzen der Gespräche verantwortlich sind, das könne er aber nicht beurteilen.

Enttäuscht zeigte sich auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak. "Mir ist ziemlich egal, wer am Scheitern Schuld ist", es brauche ein generelles Umdenken in Sachen Amtsverschwiegenheit, bekräftigte er. Die BürgerInnen hätten ein Recht auf Information. Immer dann, wenn es darum gehe, dass der Staat transparenter wird, "kriegen wir es aber nicht auf die Reihe". Umgekehrt wolle der Staat selbst immer mehr Informationen über die BürgerInnen sammeln.

Christoph Hagen vom Team Stronach fragte sich, warum es die SPÖ nicht mit dem angekündigten freien Spiel der Kräfte probiert. Er selbst lehne die beiden vorliegenden Anträge zwar ab, die SPÖ könnte es aber versuchen.

Seitens der SPÖ erinnerten Johannes Jarolim und Josef Cap daran, dass der neue ÖVP-Chef Sebastian Kurz seinerzeit selbst die Abschaffung des Amtsgeheimnisses gefordert habe. Cap ist überzeugt, dass nicht nur die BürgerInnen, sondern auch der Staat selbst von der Einführung der Informationsfreiheit profitieren würde. Er erwartet sich davon mehr Glaubwürdigkeit der Behörden und steigende Qualität, ohne dass die Handlungsfreiheit eingeschränkt wäre.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl unterstrich, dass es keine Partei im Nationalrat gebe, die sich nicht Informationsfreiheit wünsche. Es sei aber nicht gelungen, für einzelne Gesetzesbestimmungen die notwendige Mehrheit von drei Parteien zu finden. Ihm sei jedenfalls wichtig, dass kein verwaschenes Gesetz herauskomme. Gerstl setzt in diesem Sinn auf weitere Verhandlungen und wandte sich dezidiert dagegen, das Informationsfreiheitsgesetz zum Wahlkampfthema zu machen. Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (V) machte geltend, dass SPÖ-Abgeordneter Cap der Abschaffung des Amtsgeheimnisses früher selbst skeptisch gegenüber gestanden sei.

Kanzleramtsminister Thomas Drozda hielt fest, seiner Beobachtung nach seien die Verhandlungen an der ÖVP gescheitert. Man könne jedenfalls nicht den Grünen die Schuld daran anlasten. Es habe zahlreiche Verhandlungsrunden gegeben. Die beiden Anträge wurden schließlich mit SP-VP-Mehrheit vertagt.

FPÖ will Bargeld durch eigenes Bundesverfassungsgesetz absichern

Neuerlich vertagt wurden auch die Beratungen über zwei Anträge der FPÖ. Zum einen wollen Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer und seine Fraktionskollegen mit einem eigenen Bundesverfassungsgesetz sicherstellen, dass Bargeld auch künftig uneingeschränkt im Zahlungsverkehr verwendet werden kann (1573/A ). Zum anderen soll ein neuer Passus in der Verfassung gewährleisten, dass die Wasserversorgung in Österreich in öffentlicher Hand bleibt (584/A ).

Es gebe viele Argumente gegen die Abschaffung des Bargelds, betonte Harald Stefan im Ausschuss. Auch wenn die Bankomatkassen ausfallen, sollte es möglich sein, einzukaufen. Er fürchtet zudem eine flächendeckende Überwachung der BürgerInnen im Falle eines lückenlosen elektronischen Zahlungsverkehrs. Dass das Verbot hoher Bargeldtransaktionen im Kampf gegen den Terrorismus notwendig ist, hält Stefan für ein Scheinargument, Terroristen hätten andere Möglichkeiten und könnten etwa auf Bitcoins ausweichen. Bargeld sei nichts anderes als gedruckte Freiheit, schloss sich FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl der Argumentation Stefans an.

Hinter die beiden Forderungen der FPÖ stellte sich auch Christoph Hagen (T). Beide Anliegen seien grundvernünftig, bedauerte er die Vertagung der Anträge.

Skeptisch äußerte sich hingegen Nikolaus Scherak. Ihm zufolge braucht es eine generelle Diskussion darüber, welche Staatszielbestimmungen notwendig sind. Scherak hält es für wichtig, dass man in Zukunft weiter mit Bargeld bezahlen kann, eine Staatszielbestimmung in der Verfassung ist seiner Meinung nach aber überschießend.

Differenziert beurteilte Grün-Abgeordnete Sigrid Maurer die Anträge. Jenen zur staatlichen Wasserversorgung würden die Grünen unterstützen, sagte sie. Den Bargeld-Antrag qualifizierte sie hingegen als rein populistisch und sprach von einer "erfundenen Abschaffung". Niemand habe derartige Absichten. Verständnis zeigte Maurer für die Einstellung der Produktion von 500-Euro-Scheinen, diese würden vorrangig dazu benötigt, Geld in großen Mengen über die Grenze zu bringen.

SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger wies darauf hin, dass man sich in der Koalition darauf geeinigt habe, im Rahmen einer größeren Veranstaltung über Staatszielbestimmungen insgesamt zu diskutieren. Dabei solle es auch um die beiden vorliegenden FPÖ-Anträge gehen.

Selbstvertretung behinderter Menschen im Publikumsrat

Unter Berücksichtigung eines Sechs-Parteien-Abänderungsantrags einstimmig beschlossen wurde ein Antrag der Grünen (2213/A ), der eine Novellierung des ORF-Gesetzes zum Inhalt hat. Demnach soll künftig jenes Mitglied im ORF-Publikumsrat, das die Interessen behinderter Menschen vertritt, selbst aus dem Kreis der Betroffenen kommen. Schon in der letzten Plenarwoche hatte der Nationalrat eine entsprechende Entschließung gefasst. Die Neuregelung soll ab der nächsten Funktionsperiode des Publikumsrats gelten. In den Erläuterungen zum Antrag weist Helene Jarmer darauf hin, dass die UN-Behindertenrechtskonvention den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs