Parlamentskorrespondenz Nr. 984 vom 21.09.2017

Neu im Finanzausschuss

Rücktrittsrechte von Versicherungsverträgen sollen vereinheitlicht werden

Wien (PK) – SPÖ und ÖVP haben eine Gesetzesinitiative (2319/A) eingebracht, wonach die Rücktrittsrechte von Versicherungsverträgen vereinheitlicht werden sollen. Zahlreiche Bestimmungen zum Rücktrittsrecht könnten dadurch entfallen – darunter auch Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz. Neu ist dafür eine in der Anlage zum Gesetz vorgesehene Musterbelehrung über das Rücktrittsrecht. Für KonsumentInnen ist dadurch kein Nachteil verbunden, unterstreichen Michaela Steinacker (V) und Johannes Jarolim (S), da das Rücktrittsrecht weiterhin von keinen weiteren Voraussetzungen abhängig ist.

Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen, ein E-Mail, das vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgeschickt wird, reicht. Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung kann ohne Angabe von Gründen zurückgetreten werden, bei Lebensversicherungen hat man 30 Tage Zeit. Das einheitliche Rücktrittsrecht für Versicherungen ist für alle Verträge geplant, die nach dem 22. Februar 2018 abgeschlossen werden. Grund für die Neuregelung ist die derzeitige Vielzahl an Bestimmungen, wodurch fehlerhafte Belehrungen – oft auch nur in Details – entstehen können. Diese haben in der Vergangenheit zu Gerichtsverfahren geführt, die teilweise noch nicht abschließend geklärt sind. Die InitiatorInnen wollen nun Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Neu ist weiters, dass sich künftig der Rückkaufswert von Lebensversicherungen erhöht. Wird eine Lebensversicherung vor dem Ablauf von 10 Jahren beendet, so werden die einmaligen Abschlusskosten auf 10 statt bisher 5 Jahre verteilt. Der Vermittler hat in diesem Fall ebenso nur aliquoten Anspruch auf Provision. Eine Vereinbarung, wonach dem Vermittler mehr zusteht, ist ungültig. Die Bestimmungen sollen für neue Verträge gelten, die ab 1. Jänner 2019 geschlossen werden. (Schluss) gro