Parlamentskorrespondenz Nr. 3 vom 04.01.2018

Neu im Sozialausschuss

SPÖ-Anträge zum Urlaubsgesetz und zum 12-Stunden-Tag

Verjährung von Urlaubsanspruch: SPÖ urgiert EU-konforme Regelung

Wien (PK) – Die SPÖ hat eine Änderung des Urlaubsgesetzes beantragt (27/A). In Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es nach Meinung von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch notwendig, die Bestimmungen über die Verjährung von Urlaubsanspruch zu adaptieren. Konkret soll klargestellt werden, dass der Anspruch auf Urlaub nicht verjähren kann, wenn der Verbrauch durch den Arbeitgeber verweigert wurde oder es dem Arbeitnehmer aus anderen Gründen unmöglich war, den Urlaub zu konsumieren. Derzeit sieht das Gesetz eine Verjährung nach zwei Jahren ab dem Ende jenes Jahres vor, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist. In Kraft treten soll die Bestimmung gemäß Antrag mit 1. Jänner 2018.

SPÖ will an geltender Höchstarbeitszeit nicht rütteln

In Form eines Entschließungsantrags (42/A(E)) plädiert die SPÖ dafür, die geltenden Arbeitszeit-Regelungen beizubehalten und die erlaubte Höchstarbeitszeit nicht generell auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche auszuweiten. Schon jetzt können Beschäftigte in bestimmten Fällen 12 Stunden pro Tag arbeiten, etwa bei erhöhtem Arbeitsbedarf, argumentiert Muchitsch, eine Ausweitung der bestehenden Möglichkeiten ohne Einbindung der Gewerkschaft würde die Rechte von ArbeitnehmerInnen schwächen. Die SPÖ befürchtet zudem, dass die Pläne der Regierung zum Entfall von Überstundenzuschlägen führen könnten. 12-stündige Arbeitstage seien überdies familienfeindlich, auch die Gefahr von Unfällen steige. Arbeitszeitflexibilisierungen dürften nur in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Interessen von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen erfolgen, heißt es in diesem Sinn im Entschließungsantrag. (Schluss) gs