Parlamentskorrespondenz Nr. 89 vom 09.02.2018

Neu im Verkehrsausschuss

NEOS: Bundesvergabegesetz ändern, Rückerstattung von Flugsicherungsgebühren

Wien (PK) – Aus Sicht der NEOS sind Direktvergaben von öffentlichen Leistungen im Schienenverkehr nicht mehr EU-konform. Sie sind auch der Ansicht, dass ein Teil der Flugsicherungsgebühren den Fluggesellschaften zurückzuerstatten wäre.

NEOS: Bundesvergabegesetz an EU-Vorgaben anpassen…

Die NEOS-Abgeordneten Douglas Hoyos-Trautmannsdorf und Gerald Loacker haben einen Antrag auf Änderung des Bundesvergabegesetzes eingebracht. Sie verlangen die Streichung eines Passus in §11 des Gesetzes, der für sie im Widerspruch zur Vergaberichtlinie der EU steht (54/A). Direktvergaben von Leistungen des öffentlichen Verkehrs müssten nach Auffassung der Antragsteller jedenfalls die Ausnahme und nicht die Regel sein. Das aktuelle Regierungsprogramm stehe dazu im Widerspruch, da es nur eine schrittweise Einführung wettbewerblicher Vergabeverfahren für gemeinwirtschaftliche Personenverkehrsleistungen vorsehe.

Rückerstattung von Flugsicherungsgebühren an Kostenträger

Der Bund profitiere als öffentlicher Teilhaber von der guten Entwicklung der Dividende des Flughafen Wien, konstatiert Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS). Ein Teil des Gewinns resultiere aber daraus, dass der Staat die Sicherheitsanforderungen und -kosten im Flugverkehr erhöht. Die Kosten dafür würden auf die Fluggesellschaften abgewälzt, obwohl es sich eigentlich um hoheitliche Aufgaben handle, die aus Steuergeldern bezahlt werden müssten. Dadurch entstehe Österreich ein Wettbewerbsnachteil, da beispielsweise in Deutschland der Bund bereits Sicherheitskosten übernommen hat und die Flugsicherungsgebühren damit gesenkt wurden, argumentiert Hoyos-Trauttmansdorff. Der Abgeordnete fordert daher, den derzeitigen Kostenträgern jenen Teil der Flugsicherungsgebühren zurückzuzahlen, der für Sicherheitsaufgaben eingehoben wurde, die eigentlich hoheitliche Aufgaben sind (62/A(E)). (Schluss) sox