Parlamentskorrespondenz Nr. 122 vom 20.02.2018

Neu im Petitionsausschuss

Straßenverkehrsordnung, Justizwache, Postdienstleister und UVP-Verfahren

Gleichstellung der "mobilen aufsuchenden Familienarbeit" in der Straßenverkehrsordnung

Wien (PK) – Für MitarbeiterInnen im Bereich der ambulanten Hauskrankenpflege gibt es eine Ausnahmeregelung in der Straßenverkehrsordnung; sie können ihre Fahrzeuge auch in Halte- und Parkverbotszonen abstellen. Eine Bürgerinitiative setzt sich nun dafür ein, dass diese Regelung auch für jene Personen gilt, die in der sogenannten mobilen, aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden tätig sind (38/BI).

Diese professionellen DienstleisterIinnen (meist PsychologInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterIinnen, LogopädIinnen usw.) arbeiten im Interesse der öffentlichen Hand und leisten einen wichtigen Beitrag in der psychosozialen und rehabilativen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, argumentieren die UnterstützerInnen. Außerdem seien die MitarbeiterInnen in der mobilen, aufsuchenden Betreuung immer wieder mit akuten Krisensituationen konfrontiert, sodass die zeitlichen Einschränkungen durch Kurzparkzonen einen hohen zusätzlichen Stressfaktor darstellen oder oftmals zu Strafen führen, welche von den Betroffenen selbst getragen werden müssen.

Modernisierung des Berufsbilds Justizwache und Anpassungen im Strafvollzug

Die Schaffung eines klaren und zeitgemäßen Berufsbildes für die Justizwache, in der die Staatssicherheit oberste Priorität hat, steht im Fokus einer Bürgerinitiative (39/BI). Die derzeitige Definition "Betreuung und Aufsicht" spiegle nicht die schwierige Aufgabenstellung der Justizwache wider. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Aufnahme der Justizwache in das Sicherheitspolizeigesetz.

Die UnterstützerInnen treten zudem dafür ein, dass konkrete Benachteiligungen gegenüber der Polizei (z.B. im Dienst- und im Waffenrecht) beseitigt werden. Dies impliziert etwa auch den Zugang zur Schwerarbeiterregelung. Unabdingbar seien auch eine Anpassung und Modernisierung des Strafvollzuggesetzes sowie entsprechende Verwaltungsvereinfachungen. In Bezug auf das Strafvollzugsgesetz fordern die EinbringerInnen konkret, dass praxistaugliche Methoden im Umgang mit Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen eingeführt werden und dass es zu Verschärfungen in Bezug auf die Absonderung (Isolation) von Insassen kommt, welche als "wiederkehrende Vollzugsstörer" in Erscheinung treten.

Strengere Auflagen für Betriebsanlagen von Postdienstleistern

Eine Bürgerinitiative übt Kritik daran, dass es im Rahmen von Betriebsanlagengenehmigungsverfahren Ausnahmen für Postdienstanbieter gibt, die zur Gänze aus der Gewerbeordnung herausgenommen sind (40/BI). Dies führe in der Praxis nämlich dazu, dass die Post Riesenprojekte wie das Paketverteilerzentrum in Korneuburg hinstellen könne, ohne dass irgendwelche Auflagen zum Schutz der Umwelt und der Nachbarn eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund sollte das Postmarktgesetz entsprechend abgeändert und die Rechtsstellung der umliegenden Beteiligten gestärkt werden, argumentieren die EinbringerInnen.

Bürgerinitiative will Logistik- und Paketverteilzentren in das UVP-Gesetz einbeziehen

Zahlreiche BürgerInnen setzen sich für eine Ergänzung des Anhangs 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) ein (41/BI). Darin sind alle Vorhaben aufgezählt, vor deren Errichtung eine UVP-Prüfung stattfinden muss, wie z.B. Campingplätze, Einkaufszentren, Sportstätten, Straßenbauten oder gewerbliche Bauprojekte. In die Liste aufgenommen werden sollten jedoch auch Logistik-, Post- und Paketverteilerzentren, deren Bau oft noch viel größere Auswirkungen auf die Umwelt haben kann als die im Gesetz angeführten Vorhaben. (Schluss) sue