Parlamentskorrespondenz Nr. 217 vom 07.03.2018

Arbeitslosenversicherung: Sozialausschuss stimmt für Entlastungspaket

Niedrigverdiener zahlen künftig geringere Beiträge, Opposition vermisst Gegenfinanzierung

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen der Regierungsparteien ein erstes Entlastungspaket für NiedrigverdienerInnen beschlossen. Ab 1. Juli 2018 sollen ArbeitnehmerInnen bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.948 € keine bzw. geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Damit wird die derzeitige Schwelle von 1.696 € deutlich angehoben. Laut Sozialministerium werden von dieser Maßnahme im Jahresschnitt 450.000 Personen profitieren, die durchschnittliche jährliche Entlastung wurde mit 311 € berechnet. In Summe gehen dadurch knapp 140 Mio. € an Einnahmen verloren.

Während ÖVP und FPÖ den Entwurf der Regierung ausdrücklich begrüßten, stimmte die Opposition geschlossen gegen die Gesetzesnovelle (25 d.B.). Es gebe keine Vorschläge zur Gegenfinanzierung, kritisierten unter anderem Alois Stöger (SPÖ), Gerald Loacker (NEOS) und Wolfgang Zinggl (PILZ). Letztlich werden die Arbeitslosen die Rechnung bezahlen, fürchtet die SPÖ. Sie und die Liste Pilz vermissen außerdem eine Entlastung der niedrigsten EinkommensbezieherInnen. Nach den Berechnungen der SPÖ werden dem Bereich Arbeitsmarktpolitik durch einen Passus im Gesetzentwurf rund 500 Mio. € entzogen, was Sozialministerin Beate Hartinger-Klein jedoch in Abrede stellte. Seitens der NEOS wertete es Abgeordneter Gerald Loacker unter anderem als bedenklich, dass die Regierung mit dem Entwurf einen weiteren Schritt zur Förderung von Teilzeit setze.

Konkret gelten für ArbeitnehmerInnen künftig folgende Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung: 0% bei einem Monatseinkommen bis 1.648 € (derzeit 1.381 €), 1% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.648 € und 1.798 € (derzeit 1.381 € bis 1.506 €), 2% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.798 € und 1.948 € (derzeit 1.506 € und 1.696 €). Erst darüber wird der normale Beitragssatz von 3% fällig. An der jährlichen Inflationsanpassung der genannten Beträge ändert sich nichts.

SPÖ fürchtet massive Kürzung der Mittel für Arbeitsmarktpolitik

Die SPÖ stößt sich vor allem daran, dass mit der Gesetzesnovelle die Bestimmung entfällt, dass die durch die reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge verursachten Einnahmenausfälle für den Bereich Arbeitsmarktpolitik aus dem allgemeinen Budget abzugelten sind. Laut Abgeordneter Königsberger-Ludwig werden damit künftig für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen fast 500 Mio. € fehlen. Man spare bei Menschen, die Probleme haben, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, beklagte sie. Ähnlich sieht das auch ihr Fraktionskollege Markus Vogl: Für die Entlastung von Beschäftigten würden diejenigen zahlen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung brauchen. "Da tun wir nicht mit." Die Kürzungen werden nicht nur Aus- und Weiterbildungsprogramme treffen, sondern auch die Aktion 20.000 und die Lehrlingsförderung, glaubt Alois Stöger.

Das Argument, dass der gestrichene Passus überflüssig ist, weil Abgänge in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik aufgrund einer anderen Bestimmung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes ohnehin vom Bund zu tragen sind, wie das Sozialministerium in den Erläuterungen zum Gesetz festhält, lässt die SPÖ nicht gelten. Ohne konkrete Budgetzusagen gehe diese Bestimmung ins Leere, waren sich die Oppositionsabgeordneten einig. Ein von der SPÖ eingebrachter Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf blieb jedoch in der Minderheit.

Die SPÖ hat aber auch in anderer Hinsicht Bedenken gegen das Gesetz. Es wäre vordringlich, dort hinzuschauen, wo die Menschen wirklich raufen müssen, um mit ihrem Einkommen zurechtzukommen, erklärte Königsberger-Ludwig. Diesen Menschen bringe der vorliegende Gesetzentwurf ebenso wenig wie der geplante Familienbonus. Ein von der SPÖ eingebrachter Antrag auf Ausbau der Negativsteuer wurde allerdings nur von der Liste Pilz unterstützt und fand damit keine Mehrheit.

NEOS: Regierungsparteien setzen weiteren Anreiz für Teilzeitarbeit

Auch seitens der beiden kleinen Oppositionsparteien kam Kritik. So gab Gerald Loacker (NEOS) zu bedenken, dass man mit der Gesetzesnovelle einen weiteren Anreiz für Teilzeitarbeit setze, weil überwiegend Teilzeitbeschäftigte in die betroffenen Einkommenskategorien fallen. Zudem erachtet er es als Ungleichbehandlung, dass die niedrigeren Beitragssätze nicht auch für Selbstständige gelten, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Dass die neuen Bestimmungen unterjährig in Kraft treten, sieht er als unnötige bürokratische Belastung von Unternehmen. Auch insgesamt hält Loacker wenig von abgestuften Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, das Prinzip der Sozialversicherung funktioniere schließlich über lineare Sätze.

Zweifel hegt Loacker überdies an der berechneten Entlastung von 140 Mio. €. Diese Rechnung ist seiner Ansicht nach "nicht ganz sauber", da eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge zur einer höheren Steuerbelastung bei den Betroffenen führe.

Wolfgang Zinggl stimmte namens der Liste Pilz sowohl dem Abänderungsantrag als auch dem Entschließungsantrag der SPÖ zu. Auch er sieht es als großen Mangel, dass die untersten Einkommen vom Gesetz nicht umfasst sind. Außerdem verwies Zinggl auf zahlreiche negative Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, unter anderem auch von der Industriellenvereinigung.

ÖVP und FPÖ begrüßen Entlastung von NiedrigverdienerInnen

Als zum Teil skurril werteten die VertreterInnen der Koalitionsparteien die Kritik der Opposition. Faktum sei, dass viele Beschäftigte durch die geringeren Arbeitslosenversicherungsbeiträge entlastet werden, hielt Dagmar Belakowitsch (FPÖ) fest. "Die Menschen werden das in ihrer Geldbörse spüren." Es gehe um Leistungsträger, die von Gesetzesnovelle profitieren werden. Dass die FPÖ ihr soziales Herz verloren hätte, wertere Peter Wurm als Unterstellung. Die SPÖ sollte sich über die Entlastung für Beschäftigte freuen, betonte er. "Mit der Maßnahme treffen wir keine Millionäre."

Die von der SPÖ beantragte Ausweitung der Negativsteuer lehnten sowohl FPÖ als auch ÖVP ab. Belakowitsch hält einen höheren Mindestlohn für vorrangig. Die zwischen den Sozialpartnern vereinbarten 1.500 € könnten "nicht das Ende der Fahnenstange sein", unterstrich sie. ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger wies darauf hin, dass die Negativsteuer bei der letzten Steuerreform ausgebaut wurde.

Die SPÖ hätte dem vorliegenden Gesetz vor wenigen Monaten noch zugestimmt, ist Wöginger überzeugt. "Wir begrüßen diese Maßnahme außerordentlich", da damit BezieherInnen niedriger Einkommen entlastet würden, sagte er. Was die Frage der Finanzierung betrifft, wies Wöginger auf die Hochkonjunktur und die damit verbundene sinkende Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig höherem Beitragsvolumen in der Arbeitslosenversicherung hin. Auch bei Einsparungsmaßnahmen würden damit pro Arbeitslosem mehr Mittel als bisher zur Verfügung stehen.

Auf die gute Konjunktur machte auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein aufmerksam. Sie stellte außerdem Einsparungen in der Arbeitsmarktpolitik in der Höhe von 600 Mio. € in Abrede. Es werde mehr Budget als im Vorjahr geben: "Nehmen Sie das zur Kenntnis", sagte sie.      

Kampf gegen Lohndumping: SPÖ für europäische Sozialversicherungsnummer

Einmal mehr Thema im Sozialausschuss war der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Basis für die Diskussion bildete ein Entschließungsantrag der SPÖ (127/A(E)), der sich an die Sozialministerin richtet. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und seinen FraktionskollegInnen geht es unter anderem um eine rasche Reform der EU-Entsenderichtlinie und eine Bewerbung des österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes auf europäischer Ebene. Zudem drängen die Abgeordneten auf eine Stärkung der sozialen Säule der EU und die Schaffung einer europäischen Sozialversicherungsnummer. Eine solche könnte es den Behörden ermöglichen, die Sozialversicherungsdaten von entsendeten ArbeitnehmerInnen in ihren Herkunftsländern abzufragen, ohne dass dadurch die nationalen Sozialversicherungssysteme berührt würden, wird im Antrag angemerkt.

Im Rahmen der Debatte sicherte Sozialministerin Hartinger-Klein der SPÖ zu, sie werde dem Kompromiss zur EU-Entsenderichtlinie zustimmen. Es sei schwierig das Prinzip "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort" auf EU-Ebene durchzusetzen, hatte zuvor SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger mit Hinweis auf ein Veto von 11 osteuropäischen Ländern gemeint. Der SPÖ ist es außerdem ein großes Anliegen, die geplante Arbeitsbehörde nach Österreich zu holen: Ausschussvorsitzender Muchitsch hofft, dass es durch deren Einrichtung künftig leichter sein wird, wegen Lohn- und Sozialdumping verhängte Strafen im Ausland zu vollstrecken.

Muchitsch wollte auch die Meinung von ÖVP-Abgeordnetem Klaus Fürlinger nicht teilen, dass das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz teilweise nach hinten losgegangen ist. Anstatt die tatsächlichen Sünder zu erwischen, sekkiere man viele heimische Unternehmen, hatte dieser den bürokratischen Aufwand kritisiert. Muchitsch hielt dem entgegen, dass von hundert sanktionierten Unternehmen weniger als eines aus Österreich sei.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) ortet grobe Versäumnisse der Politik bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in den letzten Jahren. Es sei problematisch, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU eine Einbahnstraße geworden sei, meinte sie. Der SPÖ-Antrag wurde schließlich vertagt. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs