Parlamentskorrespondenz Nr. 450 vom 23.04.2018

Neu im Justizausschuss

Anträge der Opposition zu den Themen Anti-Homosexuellen-Paragraphen, Firmenbuch und Richterbesetzung

Wien (PK) – Die NEOS verlangen in einem Entschließungsantrag eine automatische Löschung der Verurteilungen aufgrund der nunmehr aufgehobenen so genannten Anti-Homosexuellen-Paragraphen des StGB und drängen in einer weiteren Initiative auf den kostenlosen Zugang zu Basis-Informationen aus dem Firmenbuch. Die Liste Pilz wiederum fordert mehr Transparenz bei der Besetzung von PräsidentIn und VizepräsidentInnen des OGH.

NEOS drängen auf Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der Anti-Homosexuellen-Paragraphen

Die NEOS orten eine nach wie vor bestehende Diskriminierung von Homosexuellen. Obwohl im Jahr 2002 mit § 209 StGB ("Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Jugendlichen") der letzte der so genannten Anti-Homosexuellen-Paragraphen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, erfolgt die Tilgung der diesbezüglichen Verurteilungen nicht automatisch, sondern nur auf Antrag der Betroffenen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe Österreich bereits 2013 wegen der Nichtlöschung der Vorstrafen verurteilt, erinnert Irmgard Griss und fordert in einem Entschließungsantrag (204/A(E)) eine sofortige Rehabilitierung und angemessene Entschädigung der aufgrund der Anti-Homosexuellen- Gesetze verurteilten Personen. 

NEOS verlangen kostenlose Basis-Informationen aus dem Firmenbuch

Der Zugang zu Basis-Informationen aus dem Firmenbuch werde immer noch Gebühren erschwert, klagt Irmgard Griss. So falle für Einzel-Abfragen eine Gebühr von 3,36 € an. Darüber hinaus setze eine Abfrage eine ebenfalls oft mit einer Gebühr verbundene Registrierung bei einer Verrechnungsstelle des Bundes voraus. Die NEOS-Mandatarin verlangt nun in einem Entschließungsantrag (205/A(E)) den kostenlosen Online-Zugang zu den Basisinformationen des Firmenbuchs wie Firma, Rechtsform, Sitz, Anschrift, GeschäftsführerIn oder Geschäftszweig.  

Liste Pilz will mehr Transparenz bei der Bestellung des OGH-Präsidiums

Als intransparent kritisiert Alfred Noll die Besetzung von PräsidentIn und VizepräsidentInnen des OGH. In einem Initiativantrag (225/A) schlägt er deshalb die Besetzung der Funktionen auf Basis eines Besetzungsvorschlags der Vollversammlung der Mitglieder des OGH vor. Darüber hinaus sollte, geht es nach dem Justizsprecher der Liste Pilz, der Justizminister bei Richterbestellungen zu einer Mitteilung an die Stellen, die Besetzungsvorschläge erstellt haben, verpflichtet sein, wenn er von diesen Besetzungsvorschlägen abweicht. Dadurch würde ein nachvollziehbarer Entscheidungsprozess gefördert und jeglicher Anschein politischer Einflussnahme beseitigt, argumentiert Noll. (Schluss) hof