Parlamentskorrespondenz Nr. 893 vom 23.07.2018

Neu im Kulturausschuss

Anträge von SPÖ und Liste Pilz

Wien (PK) – Die SPÖ fordert den Kulturminister zum Handeln in Fragen der Organisationsstruktur der Bundesmuseen sowie zu einer Reform des Bundesdenkmalamts auf. Die Liste Pilz setzt sich für eine allgemeine Spendenabsetzbarkeit im Kulturbereich und einen neuen Wiener Flächenwidmungsplan ein. Außerdem kommt von der Liste Pilz die Aufforderung an die Bundesregierung, bis Jahresende zwei internationale Konventionen zu ratifizieren, die den Schutz des architektonischen Erbes und der Kulturlandschaft zum Inhalt haben.

SPÖ fordert Reformprogramm für das Bundesdenkmalamt

Der Kulturminister habe bisher keine Schritte zur Reform des Bundesdenkmalamtes gesetzt, wie sie alle Parlamentsfraktionen in einem Bericht des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses bereits im Oktober 2017 gefordert hätten, stellt SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda fest. Er fordert den Minister auf, dem Nationalrat bis Anfang 2019 eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen (320/A(E) ).

Aus Sicht von Drozda müsste das Maßnahmenpaket nicht nur den Verbleib des Denkmalschutzes in Bundeskompetenz, sondern auch die gesetzliche Verankerung von Forschung, Denkmalpflege und Vermittlung als Aufgaben des Bundesdenkmalamtes umfassen. Erforderlich seien auch ein treffsicheres und machbares Unterschutzstellungskonzept, transparente Standards und Förderrichtlinien, um die Einheitlichkeit in der Spruchpraxis sicherzustellen, sowie klare Regeln zur Korruptionsprävention und eine transparente und nachvollziehbare Forschungsstrategie.

SPÖ: Organisationsstruktur der Österreichischen Bundesmuseen optimieren

SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda erinnert an den Gesetzesantrag, der zu Ende der vergangenen Legislaturperiode von SPÖ, Grünen und NEOS zur Weiterentwicklung der Strukturen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) eingebracht wurde. Er fordert den Bundesminister auf, bis Anfang 2019 eine Regierungsvorlage einzubringen, die auf eine verbesserte Organisation und kulturpolitische Steuerung dieser Kultureinrichtungen des Bundes abzielt (321/A(E) ).

Drozda zufolge müsste die organisatorisch-strukturelle Neuaufstellung der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek neben der Optimierung der Organisationsstrukturen in den einzelnen Häusern auch optimierte Geschäftsprozesse der Häuser selbst als auch untereinander herbeiführen. Weiters gelte es, die Eigentümerrolle des Bundes zu stärken und ein unabhängiges ExpertInnengremium zu dessen Beratung einzurichten.

Liste Pilz: Absetzbarkeit für Spenden im Kulturbereich erweitern

Für eine neue Regelung der Absetzbarkeit von Spenden im Kulturbereich spricht sich Wolfgang Zinggl aus (319/A(E) ). In der derzeitigen Form stelle Spendenabsetzbarkeit keine Alternative zu öffentlichen Förderungen dar, da sie an die Voraussetzung geknüpft sei, dass der Spendenempfänger öffentliche Förderungen erhält. Diese Verknüpfung im Einkommenssteuergesetz sollte daher entfallen, sodass mehr Kultureinrichtungen in den Genuss dieser Steuerbegünstigung kommen könnten.

Kritik der Liste Pilz am Wiener Flächenwidmungsplan

Zinggl hält seine Kritik am Wiener Flächenwidmungsplan aufrecht (326/A(E) ). Die Flächenwidmung am Heumarkt widerspreche völkerrechtlichen Verträgen, die Österreich eingegangen sei und zu deren Einhaltung die Bundesregierung verpflichtet sei. Daher solle sie eine Weisung an die Wiener Landesregierung erteilen, um so einen völkerrechtskonformen Flächenwidmungsplan zu erwirken. Eine weitere Möglichkeit dazu wäre es, dass die Bundesregierung anstelle des Landes Wien einen völkerrechtskonformen Flächenwidmungsplan erlässt, hält Zinggl in einem weiteren Entschließungsantrag (329/A(E) ) fest.

Liste Pilz für Ratifizierung von Granada-Konvention und Europäischer Landschaftskonvention

Der Kultursprecher der Liste Pilz merkt auch an, dass Österreich das Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes, kurz Granada-Konvention, zwar 1985 unterzeichnet, aber immer noch nicht ratifiziert habe. Wolfgang Zinggl fordert die Bundesregierung daher auf, die Ratifikation der Granada-Konvention bis 31. 12. 2018 zu erwirken (328/A(E) ).

Handlungsbedarf sieht Zinggl in Hinblick auf den notwenigen Schutz der Baukultur auch bei der Weiterentwicklung der Kulturlandschaft insgesamt, zu der 2004 die Europäische Landschaftskonvention in Kraft getreten ist (327/A(E) ). Bisher hätten nur sechs Mitglieder des Europarats dieses Instrument gemeinsamer Bemühungen zur Erhaltung des Europäischen Natur- und Kulturerbes weder unterzeichnet noch ratifiziert, nämlich Albanien, Deutschland, Liechtenstein, Monaco, Russland und Österreich, stellte Zinggl fest. Er will, dass die Bundesregierung das bis Ende des Jahres 2018 nachholt. (Schluss) sox


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