Parlamentskorrespondenz Nr. 1130 vom 19.10.2018

Verbriefungen, Pensionskassen: Finanzausschuss setzt EU-Vorgaben um

Abgeordnete genehmigen auch Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Kosovo

Wien (PK) – Im Zeichen von Anpassungen an Vorgaben aus Brüssel stand die heutige Sitzung des Finanzausschusses des Nationalrats. Die Abgeordneten verabschiedeten zunächst ein sogenanntes STS-Verbriefungsvollzugsgesetz, das die Kapitalbeschaffung für KMU erleichtern soll, und gaben weiters grünes Licht für Änderungen im Pensionskassengesetz, wobei es hier insbesondere um die Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit der betrieblichen Pensionskassen geht. Genehmigt wurde überdies auch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Kosovo. Die Opposition sprach Themen wie die Vermeidung der Gewinnverschiebung, die steuerliche Behandlung von künstlerischen Tätigkeiten bzw. Investitionen in den Denkmalschutz sowie die Grundzüge einer ökosozialen Steuerreform an, konnte sich mit entsprechenden Anträgen aber nicht durchsetzen.

STS-Verbriefungsvollzugsgesetz setzt EU-Verordnung um

Ziel eines mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossenen STS-Verbriefungsvollzugsgesetzes ist es, das Wirksamwerden der entsprechenden EU-Verordnung betreffend Verbriefungen sicherzustellen. Die Vorgaben aus Brüssel laufen darauf hinaus, ein Qualitätslabel für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen zu schaffen, damit diese Produkte besser von komplizierten, undurchsichtigen und risikohaltigen Finanzinstrumenten abgegrenzt werden können. Wesentliche Punkte der EU-Verordnung sind dabei ein stärker risikoorientierter Aufsichtsrahmen für STS-Verbriefungen sowie die Einführung von Sorgfaltspflichten für institutionelle Investoren.

Die von den Abgeordneten verabschiedeten Regelungen gehen auf einen Antrag (387/A) der Abgeordneten Karlheinz Kopf (ÖVP) und Hermann Brückl (FPÖ) zurück und bestimmen nun die Finanzmarktaufsicht (FMA) als jene Behörde, die die in der Verordnung vorgesehenen Kontrollaufgaben wahrzunehmen hat. Normiert werden auch Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung. Vorgesehen sind überdies auch  Änderungen im Aktiengesetz, durch die Aktiengesellschaften, deren Aktien nicht an einem geregelten Markt, sondern über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, die Verwendung von Inhaberaktien erlaubt werden soll. 

Von einem technischen Gesetz mit erheblichen praktischen Auswirkungen sprach ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger. Den Banken würden nun mehr Spielraum für die Kreditvergabe erhalten, was insbesondere im Hinblick auf die Kreditklemme von Bedeutung sei. Gerade KMU brauchen entsprechende Finanzierungen über die Banken, betonte er in Übereinstimmung mit Hermann Brückl (FPÖ), der die nunmehr breitere Möglichkeit der Kapitalisierung für Österreichs klein- und mittelständische Betriebe ebenfalls begrüßte.

Die SPÖ-Mandatarinnen Selma Yildirim und Doris Margreiter unterstützten zwar grundsätzlich die Stoßrichtung der Initiative, meldeten aber massive Bedenken gegen die im Zuge der Änderungen des Aktiengesetzes vorgesehene Weiterentwicklung der Inhaberaktien an und meinten, dies sei im Lichte der Erfahrungen aus der Finanzkrise sowie angesichts von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der falsche Weg. Ähnliche Vorbehalte äußerte auch Bruno Rossmann (PILZ), der zudem eine Berücksichtigung der Vorschläge der FMA betreffend kollektiven Verbraucherschutz vermisste.

Finanzminister Hartwig Löger erwartet sich von dem Gesetz ein wichtiges Signal für weitere Impulse zur Hebung der Konjunktur. Der kollektive Verbraucherschutz sei entsprechend berücksichtigt worden, bei den Inhaberaktien wiederum habe man sich an den Lösungen aus anderen europäischen Ländern orientiert.

Als mit der Beschlussfassung des Antrags der Regierungsparteien miterledigt galt eine Initiative der NEOS (143/A(E)) , die auf eine Erleichterung der Kapitalbeschaffung für KMU abzielt. Josef Schellhorn geht es dabei vor allem um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beschaffung von Kapital zur Umsetzung von Projekten und Investitionen. Er will insbesondere Anreize für GeldgeberInnen als Investoren von Eigen- und Risikokapital setzen und den Dritten Markt stärken. KMU sollte es dadurch ermöglicht werden, Kapital aus Wertpapieren auf dem ungeregelten Markt zu lukrieren. Der Wirtschaftssprecher der NEOS sah seine Intentionen durch den Antrag der Regierungsparteien größtenteils erfüllt.

Pensionskassengesetz wird an neue EU-Regeln angepasst

Eine Implementierung der entsprechenden neuen unionsrechtlichen Regelungen bringt eine Änderung des Pensionskassengesetzes (206 d.B.) , die vom Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen wurde. Konkret soll nun die grenzüberschreitende Tätigkeit der betrieblichen Pensionskassen erleichtert und die Governance der Kassen gestärkt werden. Begünstigte erhalten demnach ein Zustimmungsrecht bei grenzüberschreitender Übertragung von bestehenden Zusagen. Neu im Gesetz sind u.a. auch die Festlegung von Qualifikationsanforderungen von Vorständen und die Ausweitung des Risikomanagements auf die Pensionskassen selbst. Weiters wird die Zuständigkeit der Depotbank auch auf nicht verwertbare Vermögenswerte ausgedehnt. Angepasst an die europäische Richtlinie werden schließlich die Informationspflichten der Pensionskassen und die Befugnisse und Pflichten der Finanzmarktaufsicht.

Während ÖVP-Mandatar Christoph Stark in dem Gesetz zahlreiche Verbesserungen ortete und insgesamt mit einer Qualitätssteigerung bei den Pensionskassen rechnete, kritisierten Bruno Rossmann (PILZ) und Reinhold Einwallner (SPÖ) die Lockerung der Veranlagungsvorschriften und warnten vor einer Erhöhung des Risikos. Finanzminister Hartwig Löger hingegen begründete die bei der Anlagebegrenzung vorgenommene Liberalisierung mit dem Argument, die Menschen sollten die Chance erhalten, im Bereich der Vorsorge von allfälligen besseren Entwicklungen auf den Kapitalmärkten zu profitieren. 

Grünes Licht für Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Kosovo

Einstimmig genehmigten die Abgeordneten ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Kosovo (258 d.B.) , das vor allem den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und die Ausweitung der Amtshilfe verfolgt und auf dem Grundsatz der Steuertransparenz aufbaut. Maßstab sind dabei die jeweiligen internationalen Standards.

Neuerlicher Anlauf der SPÖ gegen Gewinnverschiebung

Zum wiederholten Male vertagt wurde ein Antrag der SPÖ (8/A) , in dem Kai Jan Krainer ein Gewinnverschiebungsbekämpfungsgesetz vorschlägt. Im Visier des SPÖ-Finanzsprechers sind dabei Gewinnverschiebungen zum Zweck der Steuervermeidung bzw. Steuerreduzierung. Die Initiative sieht insbesondere eine Stärkung des Country-by-Country-Reportings sowie die Verankerung der Vorschriften über Whistleblowing im österreichischen Arbeitsrecht vor. Darüber hinaus sollten, geht es nach Krainer, jene Aufwendungen nicht mehr abzugsfähig sein, die an Briefkastenfirmen getätigt werden oder beim Empfänger einem effektiven Steuersatz von unter 10% unterliegen.

ÖVP-Abgeordneter Peter Haubner bezeichnete die Intentionen des Antrags als nachvollziehbar, wies aber auf das Engagement Österreichs auf internationaler Ebene für einen fairen Steuerwettbewerb hin. Sein Fraktionskollege Andreas Hanger wiederum gab zu bedenken, die Frage der Gewinnverschiebung könne nur im globalen Kontext gelöst werden. Ein mittelfristiger Ansatz wäre seiner Meinung nach die Festlegung der digitalen Betriebsstätte.

SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer bedauerte, dass es durch die heutige Vertagung nicht möglich sei, wenigstens die Regelung betreffend den Schutz der Whistleblower zu beschließen.

Finanzminister Hartwig Löger, der von Bruno Rossmann (PILZ) auf den Steuerbetrug im Zusammenhang mit Cum-Ex angesprochen wurde, teilte mit, Österreich habe bereits 2013 reagiert und Maßnahmen gesetzt, um das Thema in den Griff zu bekommen. 8.000 Fälle würden jedenfalls nun vom Finanzministerium einer Prüfung unterzogen.

KünstlerInnen, Denkmalschutz, ökosoziale Steuerreform: Anträge der Liste Pilz vertagt

Die Liste Pilz steuerte zunächst einen Antrag (114/A(E)) bei, in dem Wolfgang Zinggl neue Maßstäbe für die Bewertung der künstlerischen Tätigkeit im Steuer- und Gewerberecht einmahnt. So sollten die Finanzbehörden für die Unterscheidung, ob eine künstlerische oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, auf die Einschätzung der Künstlerkommission der Künstler-Sozialversicherung zurückgreifen, heißt es. Darüber hinaus will Zinggl private Aufwendungen für den Denkmalschutz steuerlich begünstigen (115/A(E)).

Eine weitere Initiative der Liste Pilz enthält die Forderung nach einem Kurswechsel in der Steuerpolitik in Richtung ökosoziale Steuerreform (371/A(E)) . Bruno Rossmann plädierte in diesem Sinn für die schrittweise Einführung einer CO2-Abgabe, die Streichung von umweltschädlichen Subventionen und die Förderung des Umstiegs auf erneuerbare Energien. Im Gegenzug sollten die privaten Haushalte entlastet und lohnsummenbezogene Abgaben für Unternehmen gesenkt werden.

Die drei Initiativen wurden jeweils unter Hinweis auf die geplante Steuerreform 2020 mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Finanzminister Hartwig Löger versicherte in Zusammenhang mit dem Antrag Rossmanns betreffend ökosoziale Steuerreform, dass dabei gerade die Ökologie ein Querschnittsthema sein werde. (Schluss) hof