Parlamentskorrespondenz Nr. 1187 vom 29.10.2018

Neu im Verfassungsausschuss

Tiroler Zukunftsstiftung, Absicherung des Anwaltsgeheimnisses, neue Medienförderung

Wien (PK) – Dem Verfassungsausschuss liegen drei Anträge mit äußerst unterschiedlichen Zielrichtungen vor: So forcieren die Regierungsparteien die Umwandlung der Tiroler Zukunftsstiftung in eine Kapitalgesellschaft, die Liste Pilz wiederum will das Anwaltsgeheimnis verfassungsrechtlich absichern und die SPÖ drängt auf eine Reform der Medienförderung.

Eigenes Bundesgesetz soll Umwandlung der Tiroler Zukunftsstiftung in Kapitalgesellschaft ermöglichen

Ein eigenes Bundesgesetz soll die Umwandlung der Tiroler Zukunftsstiftung in eine Kapitalgesellschaft ermöglichen (447/A ). Der von Josef Lettenbichler (ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) vorgeschlagene Entwurf enthält insgesamt fünf Paragraphen und soll für Rechtssicherheit sorgen. Ein Bevorzugung der Stiftung gegenüber privaten Gründungen sehen die beiden Antragsteller nicht.

Hintergrund für die geplante Umwandlung der Stiftung in eine GmbH ist das Vorhaben des Landes Tirol, mit der Strategie "Lebensraum Tirol 4.0" die Dachmarke Tirol zu stärken und zu verbreitern. Im Zuge dieser Strategie sollen auch mehrere schon bestehende Einrichtungen unter dem Dach einer Holdinggesellschaft zusammengeführt werden, darunter auch die als Fonds öffentlichen Rechts eingerichtete Zukunftsstiftung. Zwar gäbe es auch die Möglichkeit, den Betrieb als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft einzubringen, nach Meinung von Lettenbichler und Stefan würde das aber zu Rechtsunsicherheit, etwa bei der Zuordnung von Projekten, führen. Sie halten daher eine formwechselnde Umwandlung für zielführender, die mangels fehlender allgemeiner Regelungen allerdings einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedarf.

Beim der Formulierung des Gesetzes wurde gemäß den Erläuterungen Anleihe an einem Bundesgesetz aus dem Jahr 2001 genommen, mit dem seinerzeit die Niederösterreichische Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wurde.

Liste Pilz drängt auf verfassungsgesetzliche Absicherung des Anwaltsgeheimnisses

Auf eine verfassungsgesetzliche Absicherung des Anwaltsgeheimnisses drängt die Liste Pilz (439/A(E) ). Damit will Alfred Noll einer etwaigen Aushöhlung der rechtsanwaltschaftlichen Verschwiegenheitspflicht vorbeugen. Insbesondere geschützt werden sollen die rechtsanwaltliche Korrespondenz und Kommunikation sowie alle Aufzeichnungen über MandantInnen, und zwar unabhängig von der Art der Unterlagen, ihrer Speicherform und dem Ort der Aufbewahrung. Gleichzeitig sollen ein umfassendes Verwertungsverbot und Strafsanktionen für eine Verletzung des Geheimnisschutzes verankert werden.

SPÖ fordert Reform der Medienförderung

Die SPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag (414/A(E) ) für eine umfassende Reform der Medienförderung in Österreich aus, mit dem Ziel journalistische Qualität zu sichern und die Unabhängigkeit der Presse zu stärken. Dazu braucht es nach Meinung von Abgeordnetem Thomas Drozda unter anderem Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Redaktionen und einen Förderfokus auf qualitativ hochwertige journalistische Inhalte, unabhängig von der Art des Mediums. Überdies schlägt er vor, Förderungen an die Anwendung des Journalisten-Kollektivvertrags zu knüpfen, auch betriebsinterne Ausbildungen zu fördern, mit einer Förderung von ProgrammiererInnen den Umstieg "ins Digitale" zu erleichtern und die Förderung nach einem modularen System aufzubauen. Eine Mitgliedschaft im Presserat könnte demnach etwa Pluspunkte bringen.

Das derzeitige System der Medienförderung stamme aus dem Analogzeitalter und sei nicht mehr zeitgemäß, begründet Drozda seine Initiative. Es gelte, die Medienvielfalt zu erhalten und auszubauen und den digitalen Herausforderungen zu begegnen. (Schluss) gs