Parlamentskorrespondenz Nr. 1219 vom 06.11.2018

Gleichbehandlungsbericht Privatwirtschaft und erster Gender-Gesundheitsbericht zur Debatte im Gleichbehandlungsausschuss

Anträge der Opposition zu Arbeitsmarkt-Gleichstellung und Frauengesundheit vertagt

Wien (PK) - Nach der Aussprache mit Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß diskutierte der Gleichbehandlungsausschuss den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2016 und 2017 samt einer Forderung der SPÖ nach einem Einkommenstransparenzgesetz und einem NEOS-Antrag für ein Arbeitsmarkt-Gleichstellungs-Maßnahmenpaket. Außerdem wurde der erste Gender-Gesundheitsbericht mit Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit am Beispiel Depression und Suizid und ein SPÖ-Antrag zur Umsetzung des "Aktionsplans Frauengesundheit" debattiert.

Die beiden Berichte nahmen die Abgeordneten einhellig zur Kenntnis, der Gleichbehandlungsbericht Privatwirtschaft wandert auch ins Plenum. Die Oppositions-Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Gleichbehandlungsanwaltschaft nun auch in Regionalbüros vertreten

Der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft für 2016 und 2017 (III-207 d.B. ), der gemäß Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft alle zwei Jahre erstellt wird, wurde vom Ausschuss einhellig zur Kenntnis genommen und wandert zur Diskussion auch ins Plenum. Offene Anliegen der Gleichbehandlungsanwaltschaft umfassen etwa nach wie vor das sogenannte Levelling-up im Hinblick auf gleichen Schutz betroffener Personen bei Diskriminierung auf Grund aller Diskriminierungsgründe (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung) in allen Bereichen des Gleichbehandlungsgesetzes. Aus Sicht der Anwaltschaft sollte einerseits auch ihre Mitwirkungsmöglichkeit bei Gerichtsverfahren, etwa in Form von Verbandsklagen, andererseits ihre Mittel für Öffentlichkeitsarbeit - auch im "dringend notwendigen" Bereich Social Media was z.B. Betroffene unter 25 Jahren anbelangt - ausgebaut werden können. Das Interesse an gleichbehandlungsrechtlichen Themen wie die #metoo-Debatte oder gesellschaftspolitische Probleme im Zusammenhang mit Flucht und Migration hat laut Bericht die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Zeitraum 2016 bis 2017 öffentlich stärker bewusst gemacht. Aber auch Gender-Pricing, also verschiedene Preisgestaltung, sei Thema, bei religiösen Themen bemühe sich die Anwaltschaft um Versachlichung.

Eine wesentliche Forderung zur institutionellen Weiterentwicklung wurde laut Gleichbehandlungsanwaltschaft mit der sogenannten Regionalisierung ab Juli 2017 erfüllt, unterstrich die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky. Die Anwaltschaft bietet nun auch in den Regionalbüros Beratung und Unterstützung zu allen Diskriminierungsgründen an, womit der Zugang zum Recht verbessert und die Stärkung der regionalen Position verwirklicht worden sei. Sie hob aber auch den Bedarf an Personalressourcen hervor. Von Diskriminierungsfällen über Rechtsauskünfte bis hin zu Informationsarbeit und Medienanfragen sind laut Bericht für die Anwaltschaft in den beiden Jahren zusammen über 6.130 Aktivitäten zusammengekommen. Konstatzky zufolge wäre auch sozialwissenschaftliche Expertise zur weiteren Datenauswertung wichtig. Gegenüber Petra Bayr (SPÖ) hob Konstatzky etwa den Plan hervor, das Gleichstellungsthema auf EU-Ebene voranzubringen. Es sei hier aber eventuell zielführender, für die einzelnen Diskriminierungsgründe Maßnahmen zu überlegen. Hinsichtlich Levelling-up betonte sie, dass Gleichbehandlungsfragen immer individuelle Grenzziehungen erfordern und abzuwägen sei, wo die Freiheit der einzelnen Bereiche den Ausschlag gibt. Nach dem Bereich sexueller Belästigung sei ein großes Thema die Diskriminierung bei Schwangerschaft und Wiedereinstieg, sagte die Anwaltschaftsleiterin gegenüber Stephanie Cox (PILZ). Zur Frage von Mario Lindner (SPÖ) in Bezug auf wenige Fälle zu sexueller Diskriminierung im internationalen Vergleich erörterte Konstatzky, eine Grund dafür könnte in der stark aufgestellten Community – etwa mit strategischen Klagen – liegen.

Außerdem werden in dem Bericht die Tätigkeiten der drei Senate der Gleichbehandlungskommission in den beiden Jahren ausgeführt. An Senat I wurden insgesamt 133 Anträge, an Senat II 61 Anträge eingebracht. Senat III hat 28 Verfahren eingeleitet.

Die Vorsitzende des Senat I der Gleichbehandlungskommission Eva Matt erzählte aus dem Verfahrensablauf von der gemeinsamen Arbeit der Mitglieder von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, diese sei von stark wertschätzender Haltung geprägt. Der Schwerpunkt sei nach wie vor bei Antragstellerinnen, in den letzten Jahren kämen Anträge aber auch stärker von Männern, etwa von sogenannten Karenzvätern, die sich ähnlichen Diskriminierungen ausgesetzt sehen. Neu im Verfahren seien vorbereitende Sitzungen, um die Möglichkeit einer Schlichtung zu geben. Das werde sehr gut angenommen -"manchmal reicht auch eine Entschuldigung"-, hielt Matt fest. Hinsichtlich der von Gudrun Kugler (ÖVP) angesprochenen Situation zu Personal und Öffentlichkeitsarbeit sagte Matt, der Wunsch nach mehr Personal sei auch in der Kommission definitiv gegeben. 

Sowohl Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß als auch Sozialm inisterin Beate Hartinger-Klein lobten den Bericht für den umfassenden Einblick in die umfangreichen Tätigkeiten der Anwaltschaft und der Kommission. Hartinger-Klein zufolge haben die niederschwelligen Verfahren große Bedeutung für Betroffene. Die Anwaltschaft trage darüber hinaus zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit bei und sei mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Der gemeinsame Bericht sei ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung und flankiere die Umsetzung des Regierungsprogrammes in diesem Bereich.

Hinsichtlich der auch von Claudia Gamon (NEOS) angesprochenen Frage nach personeller Ausstattung sagte Bogner-Strauß, es werde im Rahmen des Stellenplans Personal erweitert. Sie wertet es schon als gutes Zeichen, die Stellen nach Stellenplan zumindest halten zu können. Hinsichtlich einer Verfahrensbeschleunigung stehe im Raum, etwa Ausschüsse einzurichten, hier werde ein Evaluierungsbericht abgewartet. Zur Diskussion um Levelling-up, die Gudrun Kugler (ÖVP) im Sinn der Spartenfreiheit als problematisch, Mario Lindner (SPÖ) hingegen als dringende Forderung erachtet, will Bogner-Strauß die Entwicklungen auf EU-Ebene abwarten. Auch Hartinger-Klein will hier eine Evaluierung, welche Maßnahmen zu treffen seien.

In Richtung Angela Baumgartner (ÖVP) und Sabine Schatz (SPÖ) betonte Hartinger-Klein es als wichtiges Regierungsvorhaben, die Benachteiligung von Frauen insbesondere hinsichtlich Einkommen zu beseitigen. Das betreffe auch Kollektivverträge, hier werde eine Studie in Auftrag gegeben. Ziel sei ein bundesweit einheitlicher Standard. Im Hinblick auf die Anrechnung von Karenzzeiten, die Carmen Schimanek seitens der FPÖ ansprach, sollen nun die Kollektivvertragsverhandlungen abgewartet werden – falls hier keine Einigung erzielt werde, werde es gesetzliche Maßnahmen geben, sagte Hartinger-Klein. Von Edith Mühlberghuber (FPÖ) angesprochene Verbesserungsmöglichkeiten zur Gleichstellung in den Kollektivverträgen sei ebenso Thema von Analysen, so die Ministerin.

Einkommenstransparenzgesetz der SPÖ vertagt

Die SPÖ will mehr Lohngerechtigkeit in der Privatwirtschaft erreichen und setzt sich neuerlich für ein Einkommenstransparenzgesetz ein (332/A ). Dem Ausschuss lag dazu bereits ein gleichlautender Antrag der SozialdemokratInnen vor. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit einem großen geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied, wirft Antragstellerin Gabriele Heinisch-Hosek auf. Bereits geschaffene Instrumente wie Einkommensberichte oder Gehaltsangaben in Stelleninseraten würden gut angenommen, seien aber noch nicht wirksam genug. Frauen betreffe das Thema unfaire Bezahlung und mangelnde Lohntransparenz in besonderem Maße.

Konkret fordern die AntragstellerInnen, dass künftig mit der Angabe des Mindestentgelts in Stellenausschreibungen auch die maßgebliche Einstufung enthalten sein soll. Weiters sei der Einkommensbericht alle zwei Jahre von allen ArbeitgeberInnen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen zu erstellen. Außerdem sollen darin Maßnahmen zur Chancengleichheit, sowie Teilzeitbeschäftigung und Überstundenanzahl nach Frauen und Männern aufgegliedert werden. Auch ein MitarbeiterInnenverzeichnis soll demnach geführt werden, das neben Qualifikationen, Verwendung und Einstufung auch das Ausmaß der Arbeitszeit sowie die Höhe der Bezüge und sonstiger Zahlungen umfasst. Selbiges sei den ArbeitnehmerInnen zugänglich zu machen, wobei sie über den Inhalt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet würden.

Gudrun Kugler beantragte seitens der ÖVP die Vertagung mit der Begründung, es gehe jetzt etwa um die Analyse der bestehenden Einkommensberichte im Hinblick auf einen einheitlichen Standard. Die Arbeitsgruppe sei hier an der Arbeit. Gabriele Heinisch-Hosek und Selma Yildrim (beide SPÖ) forderten mit Nachdruck, den Antrag ernst zu nehmen und umzusetzen, etwa hinsichtlich Transparenz im Unternehmen. Dem schloss sich Stephanie Cox (PILZ) an, Transparenz führe sehr wohl zu Gleichbehandlung.

Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß will vorher differenzieren und strukturell herausfinden, wie es etwa zu unterschiedlichen Zahlen beim Gender Pay Gap komme. Das sei im Laufen, informierte sie, so werde es demnächst ein Meeting mit Best Practice Beispielen aus anderen Ländern geben. Die Einkommensberichte müssten einheitlicher, vor allem aber auch bekannter werden, damit Frauen diese nutzen können. Im Gegensatz zu Yildirim sieht die Ministerin keine Lohnunterschiede im Bundesdienst, zumal es festgelegte Schemata und jedenfalls keine individuellen Gehaltsverhandlungen gebe.

NEOS fordern Maßnahmenpaket zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt

Ein Maßnahmenpaket zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt mit dem Ziel, Vollerwerbstätigkeit für Frauen zu fördern, fordern die NEOS. Beinhalten soll das Paket (308/A(E) ) insbesondere steuer- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, etwa die Abschaffung negativer Erwerbsanreize und eine Zusammenfassung steuerlicher Familienleistungen, sowie auch familienpolitische Maßnahmen wie die Einführung eines individuellen Karenzanspruches und den Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Gamon zufolge hat sich das Thema Väterkarenz immer noch nicht verbessert, die Frage sei auch, was man für Frauen tun könne, die gar nicht arbeiten gehen.

Auch dieser Antrag wurde vertagt. Claudia Plakolm (ÖVP) sieht einige Maßnahmen bereits umgesetzt, etwa bis zu 24 Monate Karenzzeit. Dem entgegnete Gamon, es handle sich dabei nicht um eine Umsetzung, sondern lediglich um eine Entschließung an die Sozialpartner. Aber auch Wolfgang Knes kann seitens der SPÖ dem NEOS-Antrag nichts abgewinnen. So würden etwa Frauen durch individuellen Karenzanspruch geschwächt.

Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß unterstrich, die Regierung stehe für Wahlfreiheit. Dazu müsse man genau wissen, wofür man sich entscheidet und was das für Auswirkungen habe. Hinsichtlich Karenzzeit sei sie zwar bei Gamon, dass Väter diese Möglichkeit vermehrt ergreifen sollten, das spreche sich in der jüngeren Generation aber ohnedies bereits durch. Einige Faktoren wie das Kinderbetreuungsgeld würden außerdem jetzt einmal evaluiert.

Erster Gender-Gesundheitsbericht, Thema: Depression und Suizid

26% aller Frauen erkranken im Laufe ihres Lebens an einer Depression, bei den Männern sind es nur 12%. Ein umgekehrtes Bild zeigt sich beim Suizid: Männer sterben etwa dreieinhalb Mal häufiger durch Selbstmord als Frauen. Diese Ergebnisse und noch viele andere sind dem ersten österreichischen Gender-Gesundheitsbericht zu entnehmen, der von Ministerin Beate Hartinger-Klein vorgelegt und heute im Ausschuss debattiert wurde (III-206 d.B .).

In den letzten Jahrzehnten haben Forschungsergebnisse zur Erkenntnis geführt, dass sich Frauen und Männer in Gesundheitsbelangen mitunter stark unterscheiden. Die strukturierte Aufbereitung und detaillierte Veröffentlichung geschlechterspezifischer Daten – im vorliegenden Bericht zum Thema "Psychische Gesundheit am Beispiel Depression und Suizid" - sei ihr daher ein großes Anliegen, so die Ressortchefin. Daraus könnten nämlich wichtige Erkenntnisse im Hinblick auf Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Männern und Frauen sowie der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit gewonnen werden. Hartinger-Klein zufolge gewinnt Gendermedizin generell mehr an Bedeutung – das Thema in den Vordergrund zu stellen sei auch im Regierungsprogramm verstärkt verankert. Frauen und Männer seien bei bestimmten Erkrankungen unterschiedlich, ein wesentlicher Bereich sei, sich damit zu beschäftigen, welche unterschiedlichen Maßnahmen zu treffen seien. Für den ersten Bericht habe man speziell die Themen Depression und Suizid herausgenommen, weil in der Reihenfolge die Depression an oberster Stelle stehe.

Der Experte des Ministeriums, Johannes Berchtold, bezeichnete den vorliegenden Bericht als Meilenstein in der Reihe der Gesundheitsberichte. Er zeige auch die Schwierigkeit, Grundlagen für Entscheidungsträger zu finden, weil in der Analyse multikausale Zusammenhänge zu beachten seien – von geschlechtsspezifischen oder sozial bedingten Ursachen über sozioökonomische Bedingungen bis hin zu Diagnostik und unterschiedlichem Hilfesuchverhalten. Frauen und Männer würden verschiedene Auswege suchen, sprach der Experte auch etwaige biologische Faktoren an, dazu würden aber weitere Studien fehlen. Hinsichtlich Depression sei auch eine etwaige Unterdiagnostizierung bei Männern ein Faktor. Außerdem gelte es als weitere Herausforderung, betroffene Männer zu Psychotherapie zu animieren – Frauen nutzen diese deutlich häufiger, so der Experte.

Als große Herausforderung nannte auch Hartinger-Klein die Diagnostizierung von Depression und Suizidgefährdung. Hier sieht sie vor allem die AllgemeinmedizinerInnen gefordert, die die PatientInnen dann an FachärztInnen und PsychologInnen überweisen müssten. Geringe formale Bildung erhöhe jedenfalls das Risiko psychischer Erkrankungen, bestätigte sie gegenüber SPÖ-Abgeordneter Petra Bayr. Dass in Zusammenhang mit dem von Betroffenen oft angegebenen hohen Arbeitsdruck der 12-Stunden-Tag ein zusätzlicher Stressfaktor sein könnte, glaubt Hartinger-Klein dagegen nicht, schließlich würde ein solcher auch größere Freizeitblöcke bringen.

Aber nicht nur bei psychischen Erkrankungen gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern, wie Hartinger-Klein im Ausschuss betonte. So sind etwa Frauen in Österreich häufiger von chronischen Erkrankungen betroffen als Männer, vor allem was den Bewegungs- und Stützapparat betrifft. Zudem gebe es bei Frauen oft ein Manko an gesundheitswirksamer Bewegung. Hier will die Ministerin gemeinsam mit dem Sportminister gegensteuern. Junge Burschen seien dafür mehr übergewichtig als Mädchen. Was das Suchtverhalten anlangt, greifen Männer häufiger zu Alkohol und Frauen zu Medikamenten.

Zur Feststellung von NEOS-Abgeordneter Claudia Gamon, dass es kein Diplom für Gendermedizin gebe und auch sonst kaum Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich existierten, merkte Hartinger-Klein an, dass ein Lehrstuhl für Gendermedizin eingerichtet sei und man hier kooperieren wolle.

Der Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.

SPÖ drängt auf Umsetzung des Aktionsplans Frauengesundheit

Vom Ausschuss vertagt wurde ein Antrag der SPÖ (299/A(E) ) in dem  Gabriele Heinisch-Hosek und Pamela Rendi-Wagner auf eine Umsetzung des 2017 fertiggestellten Aktionsplans Frauengesundheit drängen. Da die gemeinsam mit ExpertInnen erarbeiteten Maßnahmen nicht nur die Bundesebene betreffen, sei es sinnvoll und notwendig, mit den einzelnen Bundesländern in einen verstärkten Austausch über Frauengesundheit zu treten, unterstreichen sie.

Laut Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß war der Aktionsplan Thema bei der letzten Konferenz der zuständigen LandesrätInnen und wurde dort zur Kenntnis genommen. Der Plan sei ein lebendiges Instrument, die Umsetzung ein laufender Prozess, begründete Carmen Schimanek (FPÖ) den von ihr eingebrachten Vertagungsantrag.

Neue Obfrau-Stellvertreterin des Gleichbehandlungsausschusses ist ÖVP-Abgeordnete Barbara Krenn. Sie löste in dieser Funktion ihre Fraktionskollegin Carmen Jeitler-Cinelli ab. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) mbu/gs