Parlamentskorrespondenz Nr. 1224 vom 07.11.2018

EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßt Maßnahmen zu verstärktem Schutz der EU-Außengrenzen

Fonds für integriertes Grenzmanagement soll Schengenraum sichern

Wien (PK) – Für den wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen gibt es einen neuen Vorschlag aus Brüssel, den der EU-Ausschuss des Bundesrats heute diskutierte.

Mit einem Fonds für integriertes Grenzmanagement will die Europäische Kommission rund 9,32 Mrd. € für eine gemeinsame Visumpolitik und die Bewältigung von Migrationsbewegungen in die EU bereitstellen. Gleichzeitig soll dadurch das gemeinsame Vorgehen gegen Terrorismus und andere Formen der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität erleichtert werden. Der Fonds soll künftig aber auch dazu beitragen, die Zollkontrollen an den Außengrenzen einheitlicher zu gestalten. Dementsprechend setzt sich der vorgeschlagene Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) aus zwei Instrumenten zusammen: einem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI) – dieser Vorschlag stand im Ausschuss zur Debatte - und einem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Zollkontrollausrüstung. Ziel ist es, den freien Personen- und Warenverkehr im Schengenraum sicherzustellen. Aufgestellt würden die Mittel zum integrierten Grenzmanagement im mehrjährigen EU-Finanzrahmen von 2021 bis 2027.

Bedrohungen für Binnenmarkt eindämmen

Geht es nach der EU-Kommission, dient der Fonds der Stärkung von Kapazitäten für Kontrollen an den Außengrenzen, auch durch korrespondierende IT-Großsysteme, für die es Betriebskostenunterstützung gebe. Inkludiert in das Grenzmanagement wären Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung grenzüberschreitender Kriminalität wie die Schleusung von MigrantInnen, Menschenhandel und Terrorismus. Weiters soll der Fonds Such- und Rettungseinsätze im Rahmen der Grenzüberwachung auf See unterstützen, Mittel für technische und operative Maßnahmen bei Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums bereitstellen und Risikoanalysen ermöglichen, mit Fokus auf die innere Sicherheit der EU bzw. potentielle Bedrohungen für das Funktionieren der Außengrenzen.  

EU-Mitgliedstaaten, die mit unverhältnismäßigem Migrationsdruck an den Außengrenzen der EU konfrontiert sind, würden Teams zur Unterstützung des Migrationsmanagements in Hotspot-Gebieten bereitgestellt. Mit Drittstaaten will man in diesem Bereich ebenfalls enger zusammenarbeiten, vor allem setze man im Bereich Cybersicherheit vermehrt Maßnahmen, um vorzeitig kriminellen Aktivitäten über die modernen Medien begegnen zu können, erfuhr Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O). Die Visa werden auch weiterhin von den Vertretungsbehörden ausgestellt und die Harmonisierung des Entry-Exit-Systems befinde sich derzeit in Umsetzung, so die Information seitens des Innenministeriums auf Fragen der Bundesräte Martin Preineder (ÖVP/N), Stefan Schennach (SPÖ/W) und Christoph Steiner (FPÖ/T).

Instrument soll flexibel sein

Grundsätzlich hält die Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag fest, der Schutz der gemeinsamen EU-Außengrenzen erfordere neben den nationalen Zuständigkeiten auch Maßnahmen der Union als Ganzes. Damit die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex erfolgreich ein integriertes europäisches Grenzmanagement umsetzen könne, müssten die EU-Finanzmittel angemessen verteilt werden. Nur so sei gewährleistet, dass die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten zum Nutzen der gesamten Union über ausreichende Kapazitäten zur Bewältigung der Herausforderungen verfügen, mit denen sie konfrontiert sind.

Folglich schlägt die Kommission vor, 60% der Mittel für nationale Programme und 40% der Mittel für die gezielte Unterstützung der Mitgliedstaaten, für Projekte auf EU-Ebene und für dringende Ereignisse vorzusehen. Letzteres fällt unter den Begriff "thematische Fazilität", dafür sind im Fonds insgesamt 3,2 Mrd. € vorgesehen.

Bei der Verteilung der Mittel für nationale Programme im Bereich Grenzmanagement und Visa – insgesamt 4,8 Mrd. € - sind laut Vorschlag die jeweiligen Belastungen bzw. die Aufgaben zu berücksichtigen. So ist geplant, den Druck und die Bedrohungslage an den Landaußengrenzen mit 30%, an den Seeaußengrenzen mit 35%, an den Flughäfen mit 20% und in den Konsularstellen mit 15% zu gewichten. Dieser Verteilungsschlüssel werde sehr kontrovers diskutiert, erfuhren die Ausschussmitglieder seitens der Vertreterin des Innenministeriums. Österreich selbst hat als Außengrenzen nur die Flughäfen und die Konsularstellen, wofür aus dem noch derzeit bestehenden Fonds rund 14 Mio. € flossen.

Als Starthilfe sieht der Kommissionsvorschlag für jedes EU-Land 5 Mio. € vor. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) rei/jan


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