Parlamentskorrespondenz Nr. 1329 vom 22.11.2018

Heftige Debatte im Nationalrat zu Wahlkampfkostenüberschreitungen

Fristsetzungsantrag der NEOS zur Neuregelung des Parteiengesetzes abgelehnt

Wien (PK) – Angesichts der Überschreitung der Obergrenze für die Wahlkampfkosten von derzeit 7 Mio. € im Zuge der letzten Nationalratswahl drängen die NEOS auf härtere Sanktionen bei Verstößen. Um ihrem Anliegen noch mehr Nachdruck zu verleihen, haben sie in der heutigen Nationalratssitzung beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Behandlung ihrer Initiative eine Frist bis zum 10. Dezember 2018 zu setzen. Sie kamen damit jedoch nicht durch, ÖVP und FPÖ lehnten die gewünschte Fristsetzung ab. Die Debatte war geprägt von gegenseitigen Schuldzuweisungen.

NEOS für wirksame Überprüfungsmöglichkeiten und spürbare Sanktionen

So zeigten sich Beate Meinl-Reisinger, Irmgard Griss (beide NEOS) und Alfred Noll (JETZT) empört über den Umgang von ÖVP und FPÖ mit dem Gesetzesbruch. Die Parteien, die das Gesetz beschlossen hätten, würden sich nicht daran halten, so der Vorwurf. Insgesamt seien 10 Mio. € mehr als erlaubt ausgegeben worden, allein die ÖVP habe doppelt so viel in den Wahlkampf gesteckt als in der Obergrenze vorgesehen. NEOS und JETZT sprachen sich daher strikt gegen eine Aufweichung der Obergrenze aus und traten für eine Reduzierung ein. Schließlich verfüge Österreich über eine der höchsten Parteienförderungen.

Das vor 6 Jahren beschlossene Transparenzpaket, das den Rahmen für einen fairen politischen Wettbewerb schaffen sollte, habe sich weder als zielführend noch als ausreichend erwiesen, stellte Meinl-Reisinger fest. Wie ihre Fraktionskollegin Irmgard Griss ortet sie einen massiven Reformbedarf mit dem Ziel eines respektvollen Umgangs mit dem Steuergeld, umfassender Transparenz und Fairness. Griss forderte dezidiert die volle Prüfkompetenz des Rechnungshofs, wirksame Überprüfungsmöglichkeiten und spürbare Sanktionen. Das sei für die politische Hygiene und damit auch die Demokratie lebensnotwendig, sagte sie unter Hinweis auf den von ihrem Fraktionskollegen Nikolaus Scherak eingebrachten Antrag.

Darin schlägt Scherak vor, bei Überschreiten der Wahlkampfkostenobergrenze die Parteiförderung für ein Jahr zu streichen. Auch bei Nichtvorlage des jährlichen Rechenschaftsberichts soll eine derartige Strafe drohen.

Scherak hält aber auch eine Reihe weiterer Maßnahmen für notwendig, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Parteien sicherzustellen. Dazu gehören etwa eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze für die einzelnen Parteien auf einen Euro pro Wahlberechtigtem, ein Kostenlimit von 10.000 € für die antretenden KandidatInnen, die raschere Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten mit detaillierteren Angaben als bisher sowie eine umfassende Prüfkompetenz des Rechnungshofs. Zudem soll der Wahlkampfkostendeckel für alle Ausgaben gelten, die nach einem Neuwahlbeschluss getätigt werden. Derzeit ist dafür der Wahl-Stichtag maßgeblich. Zur Erhöhung der Transparenz schlagen die NEOS überdies ein für alle BürgerInnen einsehbares Kosten-Monitoring während des Wahlkampfs vor.

JETZT: Parteienförderung halbieren

Alfred Noll (JETZT) sprach sich dafür aus, die Parteienförderung zu halbieren. Diese sei zu einem Selbstbedienungsladen geworden - nach dem Motto, man hält sich zwar nicht dran und zahlt dafür die Strafe. Ihm zufolge sollte der Betrag, mit dem die Obergrenze überschritten wurde, einbehalten werden.

Seine Kritik richtete sich nicht nur gegen ÖVP und FPÖ, sondern auch gegen die SPÖ, da er deren Angaben über die Ausgaben der Partei hinterfragte. Feig zu sein, sei nicht weniger verwerflich, sagte er.

SPÖ schlägt gestaffelte Sanktionen vor

Jörg Leichtfried von der SPÖ schoss sich in seiner Wortmeldung auf die ÖVP ein und warf ihr vorsätzlichen Gesetzesbruch vor. Man habe sich immer an das Gesetz zu halten, und nicht nur, wenn man das will, meinte er.

Für Leichtfried schafft eine gesetzliche Regelung gleiche Chancen und Fairness und sollte maßlosen Überschreitungen entgegenwirken. Die SPÖ habe daher in ihrer Initiative zu einer Gesetzesänderung vorgeschlagen, zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Gesetzesbruch zu unterscheiden.

ÖVP: Man muss zur Transparenz auch stehen

Die Anwürfe auf seine Partei wollte Karl Nehammer (ÖVP) nicht gelten lassen. Der SPÖ warf er mangelnde Transparenz und Feigheit vor, vor allem wenn es um Vereine geht, und zog die Angaben der SPÖ, wonach sie nur 57.000 € mehr ausgegeben hätte als 2013, stark in Zweifel. Unter Fairness verstehe er, über Transparenz zu reden und dazu auch zu stehen.

Im Gegensatz zur SPÖ stehe die ÖVP dazu, die Grenze überschritten zu haben, und übernehme auch die Verantwortung. "Wir legen offen und zahlen die Strafen", sagte er und wies darauf hin, dass die Wahlauseinandersetzung 2017 eine außergewöhnliche für die ÖVP gewesen sei. "Nehmen wir uns alle gleichermaßen zusammen, aber verstecken wir uns nicht feige!", appellierte er.

FPÖ: Bestehendes Gesetz ist nicht praktikabel

Auch Christian Hafenecker (FPÖ) appellierte an die SPÖ, ehrliche Zahlen abzuliefern. Grundsätzlich aber ist für ihn das Gesetz nicht praktikabel und entspricht auch nicht mehr den Anforderungen. So gebe es beispielsweise keine Valorisierung, stellte er fest. (Fortsetzung Nationalrat) jan