Parlamentskorrespondenz Nr. 1379 vom 27.11.2018

Standortentwicklungsgesetz: Wirtschaftsausschuss holt weitere Stellungnahmen ein

Beratungen auf Initiative der SPÖ auf 7. Dezember vertagt

Wien PK) – Noch keine endgültige Entscheidung traf der Wirtschaftsausschuss heute über das Standortentwicklungsgesetz. Die Abgeordneten beschlossen auf Initiative der SPÖ, die Regierungsvorlage einer öffentlichen Ausschussbegutachtung zu unterziehen und die Beratungen bis 7. Dezember zu vertagen. Die Regierungsparteien, aber auch die NEOS signalisierten aber bereits ihre inhaltliche Zustimmung zu dem Entwurf und den darin enthaltenen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung für standortrelevante Projekte. Bei der SPÖ überwog hingegen die Skepsis, während der Parlamentsklub JETZT die geplanten Bestimmungen als einseitige Bevorzugung der Wirtschaft gegenüber der Umwelt ablehnte.

Beschleunigtes Verfahren für standortrelevante Projekte

Hauptstoßrichtung des Standortentwicklungsgesetzes (372 d.B.) , das als lex specialis zu Verfahrensgesetzen wie dem AVG, dem VwGVG und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) gilt, ist, wie Bundesministerin Margarete Schramböck betonte, die Verfahrensbeschleunigung bei standortrelevanten Großprojekten. Als standortrelevant werden dabei Vorhaben von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen Investitionsvolumen eingestuft, die außerordentlich positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen. Über das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. Projekte, die im besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer Verordnung kundgemacht.

An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen. So muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den Antrag spätestens zwölf Monate nach Antragstellung treffen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht Wochen der Bescheid zu erlassen. Vorgesehen ist überdies eine verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde. Der Verfahrensbeschleunigung dient zudem auch die Auferlegung der Kostenlast für schuldhaft verspätete Vorbringen.

Regierungsparteien und NEOS sehen Beitrag zur Energie- und Mobilitätswende

Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Josef Schellhorn (NEOS) werteten die neuen Bestimmungen als Signalwirkung für Investitionen in Projekte im Energiebereich und bei der Bahninfrastruktur und sprachen von einem wesentlichen Beitrag zur Energie- und Mobilitätswende sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung. FPÖ-Abgeordneter Christian Höbart betonte, das Gesetz sei notwendig, um den Wirtschaftsstandort weiter attraktiv zu halten. Österreich könne sich extrem lange Verfahren nicht leisten. Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck unterstrich die Bedeutung der Verfahrensbeschleunigung, zumal überlange Verfahren wie etwa beim Semmeringbasistunnel, bei der 380-KV-Leitung oder beim Linzer Westring massive Standortnachteile bringen würden. Nun werde in sechs Monaten über die Standortrelevanz entschieden, dann stehen zwölf Monate für das Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In den Instanzenzug werde nicht eingegriffen.

SPÖ und JETZT vermissen Transparenz bei Entscheidungen über Standortrelevanz

Seitens der SPÖ bekräftigte Cornelia Ecker, ihre Fraktion sei ebenfalls für Verfahrensbeschleunigung, doch gelte es, noch einige Punkte zu klären. Skeptisch zeigte sich ihr Fraktionskollege Reinhold Einwallner, was die Transparenz bei standortrelevanten Entscheidungen betrifft. Der Standortentwicklungsbeirat werde als zusätzliches Gremium wenig zur Entbürokratisierung beitragen, gab er ebenso wie Doris Margreiter (SPÖ) zu bedenken, die die lange Verfahrensdauer vor allem auf die Unzulänglichkeit der Unterlagen zurückführte. Von einer einseitigen Bevorzugung des Wirtschaftsstandortes gegenüber der Umwelt sprach Bruno Rossmann (JETZT) und kündigte für die Sitzung am 7. Dezember die Ablehnung des Entwurfs durch seinen Parlamentsklub an. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) hof


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