Parlamentskorrespondenz Nr. 1385 vom 28.11.2018

Neu im Innenausschuss

Ein- und Ausreisekontrollen durch Verwaltungsbedienstete statt voll ausgebildete PolizistInnen

Wien (PK) – Die Regierungsparteien brachten einen Antrag (498/A) auf Änderung des Grenzkontrollgesetzes ein. Damit sollen Verwaltungsbedienstete nach einer speziellen Schulung zu Ein- und Ausreisekontrollen herangezogen werden können. Die LandespolizeidirektorInnen sollen befugt werden, entsprechende Ermächtigungen auszustellen.

Derzeit sitzen beispielsweise in den Kojen der Grenzübergänge am Flughafen Wien-Schwechat voll ausgebildete Polizistinnen und Polizisten. Bei der Kontrolle von Reisedokumenten an Grenzübergängen handelt es sich um hoheitliche Tätigkeiten, die Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorbehalten sind. Bei Verdacht einer Übertretung, etwa wegen Dokumentenfälschung, können diese auch mit "Befehls- und Zwangsgewalt" vorgehen, etwa mit einer Zurückweisung an der Grenze, einer Festnahme oder einer vorläufigen Sicherstellung.

Nach dem Gesetzesvorschlag sollen die Reisedokumente bei der Ein- und Ausreise von besonders ausgebildeten und ermächtigten Verwaltungsbediensteten kontrolliert werden können. Sie sollen etwa auch überprüfen, ob bei minderjährigen Reisenden das Einverständnis einer oder eines Erziehungsberechtigten zur Ausreise vorliegt und sie sollen auch anhand von biometrischen Daten, der Reisedokumente und/oder eines Visums die Identität einer Person feststellen können. Entdecken sie eine Ungereimtheit, ziehen sie Exekutivbedienstete bei und übergeben diesen die weitere Amtshandlung samt aller möglicherweise nötigen Zwangsmaßnahmen. (Schluss) gb