Parlamentskorrespondenz Nr. 1436 vom 04.12.2018

Wissenschaftsausschuss unterstützt Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems

Zustimmung auch für neues Studentenheimgesetz, Meldung ausländischer Studiengänge und geänderte ÖH-Wahltage

Wien (PK) -  Mehrere Gesetzesvorhaben der Bundesregierung bzw. der Koalition zu organisatorische Fragen der österreichischen Universitäten wurden heute vom Wissenschaftsausschuss behandelt und zur Beschlussfassung für das Plenum vorbereitet. So wurden Änderungen im Universitätsgesetz, die die Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems ermöglichen sollen, mit breiter Mehrheit beschlossen, ebenso wie der Abschluss einer 15a-Vereinbarung mit dem Land Niederösterreich in dieser Frage. Bei beiden Regierungsvorlagen sieht die SPÖ noch zu viele offene Fragen; die anderen Fraktionen gaben ihnen ihre Zustimmung, wenn auch teils mit Vorbehalten.

Das aus dem Jahr 1986 stammende Studentenheimgesetz (StudHG), das seitdem nur geringfügige Änderungen erfahren hat, wird aktualisiert, um den Veränderungen der letzten Jahrzehnte Rechnung zu tragen, wie etwa der höheren Mobilität von Studierenden. Diese Novelle wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und NEOS angenommen, während SPÖ und JETZT eine Reihe von Kritikpunkten vorbrachten und die Zustimmung verweigerten.

Per Initiativanträgen von Abgeordneten der Koalition hin soll eine Neuregelung für Meldeverfahren von Studiengängen ausländischer Bildungseinrichtungen in Österreich ins Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz eingefügt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die derzeit geltende Regelung aufgehoben, wodurch sie mit Jahresende ausläuft. Die Neuregelung wurde einstimmig angenommen. Hingegen fand eine Änderung der Wahltage der ÖH-Wahlen 2019 nur die Zustimmung der ÖVP und FPÖ.

Von zwei Anträgen der NEOS-Fraktion wurden einer in der Fassung eines Abänderungsantrags von allen Fraktionen unterstützt. Die Abgeordneten äußerten einhellig die Überzeugung, dass Probleme mit Kettenverträgen an den Universitäten durch ein neues Arbeitsrecht gelöst werden sollten. Die NEOS wollen mit "Chairs-of-Excellence"-Professuren im Bereich Digitalisierung fördern. Ihr Antrag dazu wurde vertagt.

Entwicklung der Donau-Universität Krems soll vorangetrieben werden

Mit einer Änderung des Universitätsgesetzes soll die Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) mehr Sichtbarkeit in der österreichischen Universitätslandschaft erhalten (378 d.B. ). Sie soll in die Auflistung der öffentlichen Universitäten aufgenommen und in künftige Überlegungen zur Gestaltung der wissenschaftlichen Weiterbildung einbezogen werden. Zusätzlich zu diesen Änderungen im Universitätsgesetz ist eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Niederösterreich geplant, mit der die weitere Entwicklung der Donau-Universität Krems abgesichert werden soll (383 d.B. ).

In der Hauptsache geht es darum festzulegen, dass das Land Niederösterreich zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung stellen wird, sagte ÖVP-Abgeordneter Alois Rosenberger. Außerdem solle sich im Laufe der nächsten Jahre das Globalbudget des Bundes für die Donau-Universität Krems in Richtung fünfzig Prozent des Gesamtbudgets der Universität bewegen, was der Abgeordnete ebenfalls für sinnvoll erachtet. Hier werde ein zukunftsweisender Schritt in der Bildungspolitik gesetzt. Diese Meinung teilt auch sein Fraktionskollege Rudolf Taschner. Auch Ausschussobmann Axel Kasseger (FPÖ) betrachtet es als einen logischen weiteren Schritt einer längeren Entwicklung, die Donau-Universität den öffentlichen Universitäten gleichzustellen.

SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sieht hingegen einige unklare Regelungen in der Regierungsvorlage, etwa was den Budgetpfad betrifft. Sie halte es für eigenartig, eine Universität in den Rang einer öffentlichen Universität zu erheben, sie aber in einigen wichtigen Punkten, etwa der Geltung des Kollektivvertrags, von der Geltung des Universitätsgesetzes wieder auszunehmen, sagte sie. Das Fehlen eines Kollektivvertrags sieht auch Noll (JETZT) als Manko an, der eingeschlagene Pfad sei jedoch grundsätzlich richtig. Daher stimme seine Fraktion, unter dem Vorbehalt, dass die Qualität der Universität in weiterer Folge den in sie gesetzten Erwartungen entsprechen müsse, zu. Auch Claudia Gamon (NEOS) meinte, dass hier eine richtige Entwicklung fortgeschrieben werde, und ihre Fraktion daher zustimme.

Aus Sicht von Bildungsminister Heinz Faßmann gibt es gute Gründe für die getroffenen Regelungen, da damit Vorgaben für eine gewünschte Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems gesetzt und eine gute Basis für die weiteren Leistungsvereinbarungen gelegt werde. Mit dem Schwerpunkt auf Weiterbildung erfolge auch eine klare Profilbildung in der Hochschullandschaft. Von der Erfüllung der Qualitätskriterien werde die Budgetentwicklung abhängen, hielt Faßmann zum angesprochenen Budgetrahmen fest. Da es um noch laufende Prozesse gehe, sei es aus seiner Sicht auch nachvollziehbar, dass Ausnahmen vom UG vorerst bestehen bleiben. Selbstverständlich sei es auch sinnvoll, längerfristig einen Kollektivvertrag für die Donau-Universität abzuschließen, stimmte der Bildungsminister Abgeordnetem Noll zu.

Studentenheimgesetz soll an heutige Bedingungen angepasst werden

Das Studentenheimgesetzt (StudHG) entspreche nicht mehr den heutigen Bedingungen, etwa was die Möglichkeit zu kurzfristigen Verträgen betrifft, sagte Nico Marchetti (ÖVP). Zu den Schwerpunkten der vorgeschlagenen Novelle des Studentenheimgesetzes (353 d.B. ) gehöre es daher, die Vermietung von Heimplätzen angesichts einer wachsenden Zahl von so genannten "gewerblichen", nicht gemeinnützigen, Studentenheimbetreibern sicherzustellen und für BetreiberInnen und Studierende mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Im Gesetz werde daher nun eine klare Differenzierung zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Studentenheimbetreibern getroffen. Ebenso gilt es laut Abgeordnetem Marchetti, Unklarheiten zwischen StudHG und dem Mietrechtsgesetz auszuräumen. Die bestehenden Doppelgleisigkeiten zwischen Heimstatut und Heimordnung sollen beseitigt und die Bestimmungen zu Kaution und Schlichtungsverfahren klar geregelt werden. StudentenheimbetreiberInnen soll außerdem die Bildung von Rücklagen erleichtert werden. Jessi Lintl (FPÖ) sprach von einem wichtigen Gesetz, um leistbares Wohnen für Studierende zu fördern.

Bundesminister Heinz Faßmann sagte, die Wohnungssituation der Studierenden sei eine wichtige Frage, sie sei aber Teil einer größeren Problematik am Wohnraumsektor, die nur durch die Schaffung von mehr Wohnraum zu lösen sei. Er vertraue hier auch, dass Marktmechanismen Entspannung bringen werden. Was den Bau von neuen Studentenheimen betrifft, sieht Faßman die Länder gefordert, denen die Wohnbauförderung obliege.

Mit der Sichtweise des Ministers zeigten sich seitens der SPÖ die Abgeordneten Ruth Becher und Philip Kucher unzufrieden. Die Aufhebung des Kostendeckungsprinzips könne nur zur Verteuerung der Mietkosten für Studierende beitragen, sagte Becher, die zudem unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre der Studierenden befürchtete. Kucher sagte, der freie Markt löse ganz offensichtlich die Frage seit längerem nicht, daher sei der Bund gefordert, auch einen Beitrag zu leisten. In Zeiten der Hochkonjunktur müsse das möglich sein. Die geplante Neuregelung bringt aus seiner Sicht ausschließlich die Interessen der privaten Immobilienwirtschaft zum Ausdruck und entspreche damit einer seit längerem sichtbaren Regierungslinie.

Uneinigkeit zwischen den Fraktionen zeigte sich auch in der Frage der Wahl von Heimvertretungen. Mit der Bestimmung, dass eine solche erst gewählt werden könne, wenn ein Heim mindestens 31 Betten habe, treffe man eine sachlich nicht begründbare Regelung, kritisierte Alfred Noll. Damit schränke man die Rechte der Studierenden gegenüber den Heimleitungen zu stark ein, meinte auch SPÖ-Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. Den Verweis von Abgeordnetem Marchetti auf die stets bestehende Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens ließ Noll nicht gelten. Ein solches sei stets nur freiwillig möglich und kein vollwertiger Ersatz.   

Für Claudia Gamon (NEOS) gibt es zweifellos Gesprächsbedarf bei der Frage des leistbaren Wohnens, doch sollten hier die Themen nicht vermischt werden, sie sehe im Gesetz grundsätzlich klare Verbesserungen. Die Regierungsvorlage erhielt neben den Stimmen der Koalition auch die Zustimmung der NEOS.

Koalitionsfraktionen wollen Meldeverfahren für ausländische Studien neu regeln

Über einen Initiativantrag der Abgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP) und Axel Kassegger (FPÖ) haben die Koalitionsparteien eine Neuregelung des Meldeverfahrens für Studiengänge ausländischer Bildungseinrichtungen in Österreich vorgelegt (485/A ). Nachdem der VfGH die derzeit geltende Regelung aufgehoben habe und diese mit Jahresende auslaufe, solle mit der Novelle des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes sichergestellt werden, dass ein verpflichtendes Meldeverfahren für ausländische hochschulische Angebote bestehen bleibt, erläuterte Josef Smolle (ÖVP). An die Stelle eines privatwirtschaftlichen Verfahrens, das der VfGH nicht akzeptiert, trete nun ein hoheitliches. Die Ersatzregelung sei im Sinne der Studierenden, für die Transparenz der Angebote wichtig sei, argumentierte Smolle.

Andrea Kuntzl (SPÖ) sagte, sie hätte in der Neuregelung gerne noch einige weitere Bestimmungen aufgenommen, um dem Aspekt der Qualitätssicherung zu entsprechen. Da es aber wichtig sei, eine Ersatzregelung zu haben, stimme ihre Fraktion zu. Sie hoffe, dass es bis zum Plenum noch möglich sein werde, einige Klarstellungen aufzunehmen und so einen Schritt in Richtung Qualitätssicherung zu machen. Ausschussobmann Axel Kassegger zeigte sich Gesprächen über einen Abänderungsantrag aufgeschlossen, mit dem noch weitere Klarstellungen im Sinne der Studierenden erfolgen könnten. Grundsätzlich sei die nun geplante Regelung aber besser als die nun auslaufende.

Bildungsminister Heinz Faßmann meinte, man könne im Sinne der Transparenz zweifellos noch deutlicher unterstreichen, dass der Abschluss solcher Studiengänge einem Auslandsstudium entspreche und damit keine automatische Nostrifizierung verbunden ist.

Verlegung der ÖH-Wahltage 2019 sorgt für Kontroversen

Heftigen Widerspruch der Opposition fand der Initiativantrag der Abgeordneten Nico Marchetti (ÖVP) und Axel Kassegger (FPÖ) zur Vorziehung der Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 (499/A ). Die ÖH-Wahlen finden üblicherweise an drei Tagen der letzten Woche im Mai statt, und zwar immer von Dienstag bis Donnerstag. Für 2019 wären das der 28. bis 31. Mai. Da Donnerstag, 30. Mai 2019 jedoch ein Feiertag ist, schlagen die Abgeordneten eine Änderung des Gesetzes über die Wahltage vor, die es erlaubt, die Wahlen in dieser Woche von Montag bis Mittwoch durchzuführen.

Die ÖVP-Abgeordneten Johanna Jachs und Nico Marchetti sowie FPÖ-Mandatar Martin Graf vertraten übereinstimmend die Auffassung, die festgelegten Tage würden eine ordnungsgemäße Wahl ermöglichen. Dem Argument der Opposition, dass die Wahlbeteiligung beeinträchtigt werden könnte, konnten sie nichts abgewinnen. Es sei geplant, die Briefwahl stärker zu bewerben, sagte Marchetti, diese werde sich weit positiver auf die Wahlbeteiligung auswirken als irgendein Wahltag. Claudia Gamon (NEOS), Alfred Noll (JETZT) sowie die SPÖ-Abgeordneten Eva Maria Holzleitner und Philip Kucher kritisierten unisono, man habe ohne sachliche Begründung dem klaren Wunsch der HochschülerInnenschaft nach einem Wahltermin von 21. bis 23. Mai nicht entsprochen.

Alle Fraktionen für Lösung der Kettenvertragsproblematik an österreichischen Universitäten

Auf Probleme mit Kettenverträgen an österreichischen Universitäten, die den Brain-Drain hochqualifizierter junger Forschender verstärken, weist NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon in einem Antrag hin (466/A(E) ), dem sich die übrigen Fraktionen nach kleinen Abänderungen der Formulierung anschlossen. So meinte etwa Josef Smolle (ÖVP), die ursprüngliche Intention der Regelung, junge ForscherInnen vor endlosen Kettenverträgen zu bewahren, habe sich in der Praxis oft ins Gegenteil verkehrt. Daher habe man sich auf einen Abänderungsantrag aller Fraktionen geeinigt. Sonja Hammerschmid und Andrea Kuntzl unterstützten die Neufassung des Antrags seitens der SPÖ. Gerhard Deimek hielt fest, dass auch aus Sicht der FPÖ Bedarf für eine Neuregelung bestehe.

Die Fraktionen tragen mit dem Antrag nun das Anliegen an Bildungsminister Faßmann heran, gemeinsam mit den Universitäten, insbesondere dem Dachverband der Universitäten sowie den VertreterInnen der ArbeitsnehmerInnen, ein modernes Arbeitsrecht für ForscherInnen zu schaffen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf einer Reform des § 109 UG liegen und eine neue Kettenvertragsregelung geschaffen werden.

NEOS wollen "Chairs of Excellence" an österreichischen Universitäten

NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon weist in einem Antrag auf das Konzept einer Auszeichnung unter dem Titel "Chairs of Excellence" hin, die der FWF vorgeschlagen hat und die mit zusätzlichen Mitteln für hervorragende ForscherInnen verbunden sein soll (473/A(E) ). Erfolgreiche BewerberInnen um die Auszeichnung sollen demnach zusätzliche Exzellenzmittel in Höhe von einer Million Euro erhalten. Damit könnten ProfessorInnen für die Anfangsphase ihrer Berufung die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich als SpitzenforscherInnen zu etablieren. Die Bundesregierung solle diese Idee aufgreifen, um damit an österreichischen Universitäten ausgeschriebene Stellen attraktiver zu machen und so einen Beitrag zur Absicherung des Universitätsstandorts Österreich zu leisten, fordert die Abgeordnete. Gamon hat dabei insbesondere neue Stellen mit einem Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung im Auge - insbesondere als Anreize für Frauen, in der Forschung Fuß zu fassen.

SPÖ-Abgeordnete Sonja Hammerschmid unterstützte in der Ausschussdebatte die Initiative der NEOS und wollte sie noch weiter gefasst sehen. Einerseits sollte ihrer Meinung nach das Ziel, bessere Betreuungsverhältnisse an den Universitäten zu schaffen, nicht aus den Augen verloren werden. Andererseits sollte man die Förderung auf Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen ausdehnen, um auch dort die Forschungskomponente stärker in den Vordergrund zu heben. Darüber hinaus müssten auch die Institute stärker unterstützt werden. Vor allem auf den technischen und naturwissenschaftlichen Gebieten sei eine gute Infrastruktur wesentlich.

ÖVP-Mandatarin Maria Theresia Niss stimmte mit dem Anliegen der Opposition im Grunde überein, wies jedoch darauf hin, dass die Regierung bereits einiges vorhabe, um die Attraktivität von Professuren in Österreich zu heben. Unter anderem arbeite man derzeit mit dem FWF an einer Exzellenz-Initiative. Sie stellte daher einen Antrag auf Vertagung, dem seitens der Regierungsparteien stattgegeben wurde.

Faßmann: Rat hat Programme Erasmus und Horizon Europe bestätigt

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann berichtete über zwei Ergebnisse aus Rats-Verhandlungen: Sowohl das Erasmus-, als auch das Horizon-Programm wurden beschlossen. "Aller Voraussicht nach wird es im Erasmus-Programm eine deutliche Erhöhung geben", brachte Faßmann ein. Damit sollten nicht nur SchülerInnen und Studierende in den Genuss von Auslandssemestern kommen können, sondern künftig auch Lehrlinge. Das werde natürlich schwierig umzusetzen sein, "weil nicht nur die Schülerin oder der Schüler am Auslandsaufenthalt arbeiten muss, sondern auch die Berufsschule muss zustimmen und das Unternehmen, in dem die oder der Auszubildende arbeitet". Für das Horizon-Programm wurde eine Gesamtsumme von 100 Milliarden Euro für die nächsten sieben Jahre beschlossen. "Auch das wird sich sehr positiv für Österreich auswirken", betonte der Wissenschaftsminister. "Schon von Horizon 2020 haben wir sehr profitiert." Faßmann wies auf Gegensätze innerhalb der EU hin. Die neueren Mitglieder würden auf Gleichheit bei den auszuschüttenden Summen drängen. Die älteren Mitglieder würden Forschungs-Exzellenz stärker betont wissen. Dennoch wertete der Bundesminister die Ergebnisse aus dem Rat als "äußerst positiv". (Schluss) sox/gb