Parlamentskorrespondenz Nr. 1440 vom 05.12.2018

Dienstleistungsrichtlinie: EU-Ausschuss des Bundesrats fürchtet unzulässige Eingriffe durch Notifizierungsverfahren

Kritische Mitteilung an Brüssel

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich heute abermals mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens zur Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie und schickte auch diesmal eine Mitteilung an die Kommission.

Nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen dürfen bestimmte nationale Vorschriften, welche die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit einschränken, keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen. Sie müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Um diese Bestimmungen besser durchsetzen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission neue oder geänderte Genehmigungsregelungen bzw. Anforderungen, die unter die Richtlinie fallen, mitteilen. Das hat in den Augen der Kommission nicht zum gewünschten Erfolg geführt, weshalb sie nun darauf drängt, ein geändertes Notifizierungsverfahren in einer eigenen Richtlinie festzulegen.

Anfang April des Vorjahres hatte dazu der Ausschuss eine äußerst kritische Mitteilung nach Brüssel geschickt, worin vor allem die bindende ex-ante Beurteilung auf erbitterten Widerstand stieß. Die Vorlage stelle einen "überschießenden Eingriff in die Subsidiarität und Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten dar", hieß es in der Stellungnahme (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 400/2017 ).

EU-Ausschuss sieht Subsidiaritätsprinzip bei Eingriffsrechten der Kommission in Raumplanungsfragen verletzt

Nunmehr seien im Zuge der Verhandlungen auf EU-Ebene viele Fortschritte erzielt worden, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium, die auch den Bedenken Österreichs entgegengekommen seien. Dennoch bleibt laut Information die ex-ante Notifizierung, was die Ausschussmitglieder einhellig dazu veranlasste, nochmals auf die genannte Mitteilung hinzuweisen und eine neuerliche diesbezügliche Stellungnahme an die Kommission zu versenden.

Nach dem aktuellen Vorschlag plant die Kommission, die Notifikation zu verschärfen und sie nach dem Vorbild der Notifikation technischer Vorschriften zu gestalten. Daraus würden sich eine dreimonatige Sperrfrist und die Unwirksamkeit nicht notifizierter Vorschriften, aber auch weitere Erschwernisse ergeben, heißt es in der Mitteilung.

Zudem ist laut EU-Ausschuss des Bundesrats zu befürchten, dass nach dem jüngst ergangenen Urteil des EuGH nun auch kommunale und raumordnungsrechtliche Vorschriften wie Widmungspläne und Bebauungspläne notifizierungspflichtig werden. Das würde bedeuten, dass auf einen Schlag zahlreiche derartiger Pläne der Gemeinden gegenüber der EU-Kommission notifizierungspflichtig werden, was zu einem ungeheuren Verwaltungsaufwand führen würde. Bei unionsrechtswidrigen Raumplanungsmaßnahmen bestehe zudem für Gemeinden die Gefahr einer dreimonatigen Sperrfrist, der Unwirksamkeit sowie einer Schadenersatzpflicht, argumentieren die BundesrätInnen und meinen, dass dies nicht im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sein könne. Die örtliche Raumplanung stelle eine der Grundlagen lokaler Gestaltungsmöglichkeiten dar, hier würden Entscheidungen am besten nahe an und mit den Bürgerinnen und Bürgern getroffen. Laut Bundesrat besteht daher in diesem Zusammenhang kein Bedarf, dass hier die EU tätig wird. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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