Parlamentskorrespondenz Nr. 1506 vom 13.12.2018

Nationalrat beschließt jetzt auch für LandarbeiterInnen 12-Stunden-Tag

Arbeitszeitregelungen auf Land- und Forstwirtschaft abgestimmt; Internatskosten für Lehrlinge zahlen künftig ihre Arbeitgeber

Wien (PK) – Mit einer Novelle zum Landarbeitsgesetz 1984 und zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz beschloss der Nationalrat heute auf Initiative der Bundesregierung auch eine Reihe von arbeitsrechtlichen Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft. Hauptsächlich ging es um die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche auch in der Landwirtschaft sowie um einige weitere Bestimmungen aus dem Arbeitszeitgesetz. Aufgrund geballt auftretender, intensiver Arbeitszeiten wie der Erntezeit oder auch kurzfristig, wenn das Wetter umzuschlagen droht, müssen Arbeitszeiten in der Land- und Forstwirtschaft offener gestaltet werden können als in anderen Bereichen, etwa durch großzügigere Überstundenleistungen. Auch von der Sonn- und Feiertagsruhe gibt es Ausnahmen, etwa für MitarbeiterInnen auf Almen, die weit entfernt von der nächsten Siedlung liegen, für landwirtschaftliche MitarbeiterInnen, die Kühe melken müssen, oder für MitarbeiterInnen in Silos und Kellern, die die Ernten der LandarbeiterInnen übernehmen. Des Weiteren ist mehr Transparenz bei Arbeitsverträgen und Löhnen vorgesehen. Bei All-in-Verträgen muss beispielsweise der Grundlohn ziffernmäßig ausgewiesen sein. Weiters wurden Maßnahmen zum Nichtraucherschutz beschlossen. Internatskosten für Lehrlinge werden künftig ihren Arbeitgebern verrechnet. Laut ÖVP und FPÖ fußt die Novelle auf einer Einigung der Sozialpartner, SPÖ und JETZT stimmten im Sozialausschuss dennoch dagegen. Die Gesetzesänderungen wurden mehrheitlich angenommen.

Kritik an Fehlen der Freiwilligkeit bei Überstunden

Birgit Silvia Sandler (SPÖ) begrüßte Regelungen, die aus ihrer Sicht längst überfällig waren, kritisierte aber vor allem das Fehlen des Freiwilligkeitsprinzips für die 11. und 12. Arbeitsstunde in der Landwirtschaft. Georg Strasser (ÖVP) wies darauf hin, dass eine Ablehnung aus "besonders berücksichtigungswürdigen Gründen" möglich sei. Doch für Sandler ist das zu wenig. Sie vermisst einen entsprechenden Schutz für ArbeitnehmerInnen. Sie findet es auch unverständlich, dass LandarbeiterInnen künftig von Sonn- und Feiertagsregelungen ausgenommen sind. Abgeordneter Maximilian Linder von der FPÖ hielt dem entgegen, dass Alm- und Buschenschenken aus pragmatischen Gründen an Wochenenden geöffnet sein müssten.

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) betonte, dass es sich bei der Arbeitszeitregelung um eine sozialpartnerschaftlich einvernehmliche Lösung handle. Im Gesetz werde zudem die Prävention arbeitsspezifischer Belastungen betont. Verbessern werde sich auch die Lage für Frauen in Bezug auf den Mutterschutz und Männer auf die Väterkarenz. Die Regelungen im Landarbeitsgesetz würden hier "der modernen Zeit angepasst". Für seinen Fraktionskollegen Linder ist vor allem die Gleichstellung der Lehrlinge, deren Internatskosten künftig vom Arbeitgeber getragen werden, ein Signal, "dass sich Lehre bezahlt macht und dass Handwerk gefördert wird".

Opposition erkennt Positives und Negatives

Karin Doppelbauer von den NEOS hält die Novelle alles in allem für begrüßenswert – wenngleich sie den Umstand kritisierte, dass bei den LandarbeiterInnen erst jetzt in so vielen Punkten anderen Berufsgruppen gegenüber nachgezogen werde, etwa in den Karenzregelungen oder beim Arbeitnehmerschutz (Rauchverbot künftig auch in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, wo mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht raucht). Das zeigt Doppelbauer zufolge, wie notwendig es wäre, ein einheitliches Arbeitnehmerrecht zu schaffen, das für Arbeiter wie Angestellte gelten sollte.

JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber stellte für ihre Fraktion fest, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen werde, wenngleich es Positives enthalte, wie den Kündigungsschutz bei Fehlgeburten oder die Wiedereingliederungsteilzeit nach der Karenz. Sie bezeichnete das Verbot für LandarbeiterInnen, die Leistung von Überstunden abzulehnen, als "Eingriff in das Privatleben ". Der 12-Stunden-Tag bzw. die 60-Stunden-Woche sei "ein Wahnsinn für Gesundheit und Arbeitsunfallrisiko der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter". (Fortsetzung Nationalrat) gb