Parlamentskorrespondenz Nr. 1514 vom 13.12.2018

Länder erhalten alleinige Zuständigkeit für Kinder- und Jugendhilfe

Nationalrat stimmt mit erforderlicher Zweidrittelmehrheit für Gesetzespaket zur Entflechtung von Kompetenzen

Wien (PK) – Für Gesetze im Bereich Kinder- und Jugendhilfe werden künftig alleine die Bundesländer zuständig sein. Der Nationalrat hat heute mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eine entsprechende Verfassungsnovelle verabschiedet, die auch in anderen Bereichen eine Entflechtung von Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern bringt. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ für den Regierungsentwurf, nachdem dieser zuvor im Ausschuss noch nachjustiert worden war. Durch die vorgesehene Bund-Länder-Vereinbarung sei sichergestellt, dass es im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin bundeseinheitliche Qualitätsstandards geben und es zu keiner Nivellierung nach unten kommen wird, machte Selma Yildirim geltend. Weitere Kompetenzbereinigungen sollen laut Justizminister Josef Moser im kommenden Jahr folgen.

Derzeit gibt es für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein Grundsatzgesetz des Bundes und neun Ländergesetze. Das halten auch die NEOS und die Fraktion JETZT für nicht wirklich sinnvoll. Ihrer Meinung nach wäre es aber zielführender gewesen, die Gesetzgebungskompetenzen für diese Materie zur Gänze beim Bund zu bündeln. Nikolaus Scherak (NEOS) sieht im Gesetzespaket aber auch sonst keinen großen Wurf.

Weitere Kompetenzbereinigungen betreffen u.a. den Datenschutz, das Arbeitsrecht, die Bevölkerungspolitik und den Pflanzenschutz. Außerdem werden mit dem Gesetzespaket wechselseitige Zustimmungsrechte von Bund und Ländern, etwa was die Festlegung von Bezirksgrenzen und Gerichtssprengeln betrifft, gestrichen. Ein Abänderungsantrag der SPÖ zur Änderung des Datenschutzgesetzes fand keine Mehrheit, auch zwei Entschließungsanträge betreffend die Veröffentlichung der Evaluierungsergebnisse zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz fanden keine Mehrheit.

ÖVP, FPÖ und SPÖ begrüßen Kompetenzentflechtung

Uneingeschränkt zufrieden mit der Novelle zeigten sich ÖVP und FPÖ. Auch wenn es nicht zu einer umfassenden neuen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern komme, sei es doch ein Fortschritt, dass für etliche Materien künftig nicht mehr zehn Gesetze – ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze – benötigt werden, sagte etwa Wolfgang Gerstl (ÖVP). Die Vorgänger von Justizminister Moser hätten fast 100 Jahre vergeblich versucht, diese "kleinen Dinge" zu ändern. Gerstl sieht außerdem einen Paradigmenwechsel: Das Misstrauen zwischen dem Bund und den Ländern sei Vertrauen gewichen.

Von einem "sehr erfreulichen Schritt" sprach FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan. Schließlich würden mit dem Paket auch gegenseitige Blockademöglichkeiten abgeschafft. Zudem würde es nie zu Reformen kommen, würde man stets auf dem eigenen Standpunkt beharren, hielt er in Richtung NEOS und JETZT fest. Stefan hat auch keine inhaltlichen Bedenken gegen die "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe, dieser Schritt entspreche dem Subsidiaritätsprinzip. Schließlich seien die Länder grundsätzlich näher am Menschen als der Bund. Zustimmend zur Novelle äußerten sich auch die beiden ÖVP-Abgeordneten Friedrich Ofenauer und Klaus Fürlinger.

Seitens der SPÖ begrüßten Peter Wittmann und Selma Yildirim die vereinbarten Kompetenzentflechtungen. Der Artikel 12 gehöre weg aus der Bundesverfassung, sagte Wittmann. Yildirim sprach von einer Modernisierung der Verfassung. Allerdings sind Wittmann zufolge viele Bestimmungen, die jetzt abgeschafft werden, ohnehin totes Recht.

Kinder- und Jugendhilfe: SPÖ sieht bundesweite Qualitätsstandards gewahrt

Was die "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe betrifft, meinte Yildirim, die SPÖ habe es sich nicht leicht gemacht und sich im Sinne der VertreterInnen der Praxis vehement dafür eingesetzt, dass die geltenden Qualitätsstandards erhalten bleiben. Das sei durch die Bund-Länder-Vereinbarung gelungen. Es sei auch nicht möglich, dass ein Land ausschert, sagte sie. Ihre Parteikollegin Katharina Kucharowits bekräftigte, die SPÖ werde genau darauf schauen, dass auch in Zukunft jedes Kind den gleichen Schutz bekomme. Es sei Aufgabe der öffentlichen Hand, Kinder, die in nicht funktionierende Familien hineingeboren werden, zu unterstützen. Sowohl die SPÖ als auch die NEOS drängten darauf, die Ergebnisse der Evaluierungsstudie zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz zu veröffentlichen, zwei dazu eingebrachte Entschließungsanträge fanden jedoch keine Mehrheit.

Datenschutz: Koalitionsparteien lehnen Verbandsklage weiter ab

Auch mit einem Abänderungsantrag zum Datenschutzgesetz blieb die SPÖ in der Minderheit. Abgeordneter Wittmann wollte damit eine Verbandsklage-Möglichkeit im Datenschutzbereich durchsetzen. Er verstehe nicht, warum die Regierung Internet-Giganten wie Google oder Facebook weiter schützen wolle, sagte er.

FPÖ-Abgeordneter Stefan lehnte die Initiative hingegen ausdrücklich ab. Organisationen wie die Arbeiterkammer oder der Verein für Konsumenteninformation könnten mit Zustimmung der Betroffenen ohnhin jetzt schon Sammelklagen einbringen, erklärte er. Der Antrag ziele aber darauf ab, Klagen ohne Einwilligung der Betroffenen zu ermöglichen. Das sei nicht zweckmäßig.

NEOS und JETZT gegen "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe

Scharfe Kritik an der Zustimmung der SPÖ zur Verfassungsnovelle übte Alfred Noll (JETZT). Die SPÖ sei "nicht ganz bei Sinnen", meinte er. Er wisse aus vielen Gesprächen, dass in der Partei niemand eine "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe wolle. Auch verhandlungstaktisch hält er die Vorgangsweise der SPÖ für "unklug", schließlich würde sie keine einzige Gegenleistung für ihre Zustimmung erhalten.

Ebenfalls nichts von der vorgesehenen "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe hält Nikolaus Scherak. Hier werde ein Schritt in die falsche Richtung gemacht. Auch sonst kann Scherak im Paket keinen großen Wurf erkennen. Selbstlob mache aus einem "Reförmchen" noch lange keine große Reform, bekräftigte er und wies darauf hin, dass die großen Brocken Mindestsicherung, Spitalswesen und Elektrizitätswesen nicht von der Kompetenzentflechtung umfasst seien, sondern im Art. 12 der Bundesverfassung geblieben sind.

Moser: Größte Reform seit 1929 im Bereich der Kompetenzbereinigung

Justizminister Josef Moser beharrte demgegenüber darauf, dass es sich beim vorliegenden Gesetzespaket um die größte Reform seit 1929 im Bereich der Kompetenzbereinigung handle. Seit 30 Jahren werde über eine Neuverteilung der Kompetenzen in Österreich diskutiert, geschehen sei bislang nichts. Es gebe zahlreiche Doppelgleisigkeiten und Ineffizienzen, die dafür sorgten, dass Steuergeld versickere und nicht bei den Leuten ankomme.

Nun komme es in den von der Reform umfassten Bereichen zu einer klaren Aufgaben- und Ergebnisverantwortung, hob Moser hervor. Das gelte auch für die Kinder- und Jugendhilfe. Die "Verländerung" sei der richtige Weg, schließlich seien diese auch jetzt schon die Träger in diesem Bereich. Moser wies zudem darauf hin, dass sich die Länder zur Harmonisierung der Standards bekennen.

Allgemein hielt Moser fest, man sei vom Misstrauensprinzip weggekommen hin zum Vertrauensprinzip. Weitere Kompetenzentflechtungen stellte er für das nächste Jahr in Aussicht. Enttäuscht zeigte sich der Justizminister von JETZT-Abgeordnetem Noll, dieser habe in einem früheren Gespräch avisiert, dass er der vorliegenden Reform zustimmen werde.

In Kraft treten werden die Kompetenzverschiebungen grundsätzlich 2020, wobei für die "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe eine rechtsgültige Bund-Länder-Vereinbarung über einheitliche Qualitätsstandards Voraussetzung ist. (Fortsetzung Nationalrat) gs