Parlamentskorrespondenz Nr. 22 vom 11.01.2019

Neu im Bautenausschuss

SPÖ für Erstauftraggeber-Prinzip bei Maklerprovisionen

Wien (PK) – Die SPÖ tritt für ein Erstauftraggeber-Prinzip für Provisionen ein, die bei Verträgen über Wohnungen und Wohnräume anfallen. Abgeordnete Ruth Becher (SPÖ) hat einen Initiativantrag mit einer entsprechenden Formulierung des §17 des Maklergesetzes eingebracht (516/A ). Demnach sollen MaklerInnen nur dann von Wohnungssuchenden eine Provision fordern können, wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht und ein Vertrag über Wohnungen oder Wohnräume zustande kommt. Diese dürfen aber laut Erstauftraggeber-Prinzip dem Makler/der Maklerin bei Abschluss des Maklervertrags mit den Wohnungssuchenden noch nicht von der Gegenseite (VermieterIn, Verkäuferin etc.) bekannt gegeben bzw. sonst wie bekannt worden sein. Für Verstöße gegen diese Bestimmung fordert die Antragstellerin die Möglichkeit einer Geldstrafe bis 25.000 €. (Schluss) sox


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