Parlamentskorrespondenz Nr. 73 vom 30.01.2019

Nationalrat: Dringlicher Antrag von JETZT an Bundesregierung zu unmissverständlichem Bekenntnis zur EMRK

Bundeskanzler Kurz: Jede Minister und jede Ministerin hat die Verfassung zu achten

Wien (PK) – Die Aussage von Innenminister Herbert Kickl im ORF-"Report", wonach das Recht der Politik zu folgen habe und nicht die Politik dem Recht, hatte heute auch ein Nachspiel im Nationalrat. Alfred Noll (JETZT) brachte seitens seiner Fraktion eine Dringlichen Antrag an den Bundeskanzler ein, da Kickl in der Sendung auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich im Verfassungsrang steht, angespielt hatte. Der Innenminister hatte sich in diesem Zusammenhang über "irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen" beklagt, die viele Jahre alt und aus ganz anderen Situationen heraus entstanden seien und die die Regierung daran hinderten, das zu tun, was notwendig sei. Damit hat der Innenminister aus Sicht Nolls und seiner Fraktion sowohl die EMRK als auch das Legalitätsprinzip in Frage gestellt. Damit habe Kickl das Vertrauen zumindest eines Teils des Nationalrats in den Weg, den die Bundesregierung einschlägt, erschüttert, so Noll in seinem Antrag.

Der Innenminister habe etwas getan, was einem "verbalen Sprengstoffattentat auf den Rechtsstaat entspricht", sagte Noll in der Debatte und forderte diesen unmissverständlich zum Rücktritt auf. Noll negierte keineswegs, dass Gesetze geändert werden können, er hinterfrage jedoch mit Sorge die Motivation von Innenminister Kickl hinter dessen Äußerungen und Handlungen.

Die EMRK sei nicht von Gott gegeben, sondern aus dem leidvollen Erfahrungsschatz der Naziherrschaft entstanden, hielt er fest. Die EMRK sei die aus der Erfahrung der Vergangenheit gewonnene Politik. Wenn nun ein Innenminister den unbedingten Vorrang der Politik vor dem Recht postuliert, dann sei das demagogisch und falsch. Noll warf dem Innenminister vor, bewusst davon abzusehen, dass die EMRK Ausdruck einer bestimmten unzweideutigen und eminent politischen Haltung ist. Kickl will laut Noll nicht seine vorgeblich zeitgemäße Politik gegen ein als ältlich denunziertes Gesetz durchsetzen, vielmehr wolle er die von der EMRK zum Ausdruck gebrachte und festgelegte politische Haltung durch sein "omnipotentes Regierungspouvoir" ablösen. Kickl stelle seine Tagespolitik gegen die konsensuale Nachkriegspolitik, die er beseitigt wissen will, stellte Noll kritisch fest.

In seinen Augen hat die nachträgliche Richtigstellen durch den Innenminister die Sache nicht besser gemacht. Noll stieß sich vor allem an der Wortwahl des Innenministers, der gemeint hatte, er wolle sich mit diesen Regelungen "anlegen". Wer sich damit anlegen will, der könne nicht die rechtskonforme Abänderung des innerstaatlichen Verfassungsrechts und des völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerks im Auge halten. Kickl wolle vielmehr in der Öffentlichkeit eine Verschiebung im Gefüge der Gewalten, eine parteipolitische Deutungshoheit über die Regeln unseres Zusammenlebens. Er wolle "das gesunde Volksempfinden" erwecken und unterschlage dabei, dass die Judikatur des Menschenrechtsgerichtshofs die EMRK weiterentwickelt, mutmaßte Noll. Ihm zufolge geht es dem Innenminister nicht um eine Änderung des Rechts, sondern um eine politische Klimaänderung, "angetrieben von der Lust auf Zuspitzung und Vereinfachungssehnsucht". Ein Minister, der sich mit der Verfassung "anlegen" möchte, sei ein "Sicherheitsrisiko für jede Republik" und damit untragbar, stellte Noll fest.

Es liege nun an Bundeskanzler Sebastian Kurz, dieses erschütterte Vertrauen wiederherzustellen, sagte Noll und ging damit auf den Dringlichen Antrag ein. Darin wird Kurz aufgefordert, jeglichen Bestrebungen, aus der Europäischen Menschenrechtskonvention oder dem Europarat auszutreten, eine Absage zu erteilen. Ferner soll er nur Ministerialentwürfen seine Zustimmung zu erteilen, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform sind. Darüber hinaus sei in Zukunft davon Abstand zu nehmen, die Europäische Menschenrechtskonvention in Frage zu stellen. Die Abgeordneten von JETZT drängen mit Nachdruck auch darauf, dass der Bundeskanzler allen Aussagen einzelner Regierungsmitglieder, welche die Europäische Menschenrechtskonvention infrage stellen, öffentlichkeitswirksam, vehement und sofort widerspricht und durch öffentliche Erklärung klarstellt, dass nur Personen, die sich zur EMRK bekennen, Teil der Bundesregierung sein dürfen.

Misstrauensantrag der gesamten Opposition gegen Kickl

Die gesamte Opposition unterstrich ihre Empörung über die Aussagen des Innenministers auch durch einen von SPÖ, NEOS und JETZT eingebrachten Antrag, dem Innenminister seitens des Nationalrats das Vertrauen zu entziehen. Kickl hat bereits fünf Abstimmungen über Misstrauensanträge – am 19. März 2018, 11. Juni 2018, 7. September 2018 und zwei am 26. September 2018 – überstanden. Die Opposition vertritt die Ansicht, dass sich Kickl mit seinen jüngsten Aussagen bewusst außerhalb jenes Rahmens, den Rechtsstaat und Verfassung dem Handeln der Bundesregierung setzt, gestellt hat.   

Kurz sieht Notwendigkeit für Änderungen bei Außerlandesbringung für straffällig gewordene Asylwerber

Bundeskanzler Sebastian Kurz stellte in seiner Replik dazu fest, dass Österreich eine lebendige und starke Demokratie sei, auf dem Fundament eines funktionierenden Rechtsstaats und der Gewaltenteilung. Selbstverständlich können Gesetze geändert werden, und daran habe man sich zu halten, betonte er. Als Regierung sei man dafür verantwortlich, die Gesetze zu vollziehen, und das sei auch eine Selbstverständlichkeit. Schließlich sei die Regierung auf die Verfassung und damit auch auf die EMRK angelobt, da diese im Verfassungsrang so wie in kaum einem anderen Land der Welt stehe. Das Regierungsprogramm spreche dazu eine eindeutige Sprache, was unsere Verfassung, was Rechtsstaat und Demokratie, was Europarecht betrifft und natürlich auch was die EMRK betrifft, stellte Kurz unmissverständlich fest. Jeder Minister und jede Ministerin seiner Regierung habe nicht nur die Verfassung zu achten, sondern selbstverständlich auch das Regierungsprogramm zu respektieren.  

Er, Kurz, halte den Diskurs für wichtig, und selbstverständlich sei es auch legitim, über Gesagtes einen Diskurs zu führen. Er bat aber alle, diese Diskussion sachlich zu führen – das betreffe sowohl die Bundesregierung als auch die Abgeordneten.

Wie innerstaatlich können auch auf EU-Ebene Rechtsnormen geändert werden, sagte der Bundeskanzler. Im konkreten Fall gehe es um die Außerlandesbringung von straffällig gewordenen Asylwerbern. Das stelle teilweise eine gewisse Herausforderung dar, weil die Regelungen, wer außer Landes gebracht werden darf, sehr eng seien. In diesem Sinn sprach sich der Bundeskanzler für einen größeren Spielraum aus und nannte dies auch einen wichtigen und notwendigen Schritt. (Fortsetzung Dringlicher Antrag/ Nationalrat) jan