Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 31.01.2019

Opposition: Nachkommen von NS-Opfern soll Erlangen der Staatsbürgerschaft erleichtert werden

Bis zu Urenkelinnen bzw. Urenkel sollen in Genuss der Begünstigung kommen

Wien (PK) – Geht es nach der SPÖ-Fraktion, sollen die Nachkommen österreichischer NS-Opfer einen privilegierten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten – wie das für die Opfer selbst der Fall ist. "Es geht uns um die Nachkommen von Menschen, die von den Nazis vertrieben worden sind und denen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt worden ist", sagte SPÖ-Abgeordneter Johannes Jarolim heute in der Nationalratssitzung, in der ein entsprechender Antrag in erster Lesung behandelt wurde. Das soll nach Ansicht Jarolims auch gelten, wenn die Betroffenen nicht in Österreich leben oder andere Vorgaben auf sie nicht zutreffen. Gelten soll nach dem SPÖ-Antrag der Einbürgerungsvorzug bis einschließlich der dritten Generation (Urenkelinnen bzw. Urenkel). Menschen, die vor dem NS-Regime geflüchtet sind, können die Staatsbürgerschaft nach geltender Rechtslage seit 1993 wiedererlangen, sofern keine Ausschließungsgründe vorliegen, etwa Verurteilungen wegen schwerer Straftaten, schwerwiegender Finanzdelikte, terroristischer Aktivitäten oder wegen einer negativen Einstellung zur Demokratie in Österreich. Diese Ausschließungsgründe sollen nach dem SPÖ-Antrag auch für deren Nachkommen gelten. Nachsicht hingegen fordern Jarolim und ihre KlubkollegInnen bei Verstößen gegen das Fremdenrecht. Ein Aufenthaltsverbot oder eine Rückkehrentscheidung etwa soll für sich allein noch kein Hinderungsgrund sein.

FPÖ-Abgeordneter David Lasar sagte, der Antrag sei aus seiner Sicht nicht nötig gewesen. Ein entsprechendes Vorhaben sei im Regierungsprogramm auf Seite 33 zu finden. ÖVP-Abgeordneter Nikolaus Prinz sagte, das Thema werde im Innenausschuss ausführlich behandelt werden. Dorthin wurde der Antrag schließlich auch verwiesen.

Am Ende der 60. Nationalratssitzung wurde über den Fristsetzungsantrag von SPÖ-Abgeordnetem Jörg Leichtfried und FraktionskollegInnen abgestimmt. Damit sollte dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie ein Antrag betreffend ein "Nein zu TTIP, egal in welcher Form" eine Frist zur Behandlung bis zum 26. Februar 2019 gesetzt werden. Der Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. (Schluss Nationalrat) gb