Parlamentskorrespondenz Nr. 118 vom 08.02.2019

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS pochen auf Informationsfreiheit und Abberufung von Kickl und schlagen neuen Bestellmodus für VolksanwältInnen vor

NEOS bringen weiteren Misstrauensantrag gegen Innenminister Kickl ein

Wien (PK) – Die NEOS haben einen weiteren Misstrauensantrag gegen Innenminister Herbert Kickl eingebracht (585/A(E) ). NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger stößt sich insbesondere an der Aussage Kickls, wonach das Recht der Politik zu folgen habe und nicht die Politik dem Recht. Diese und andere Äußerungen Kickls würden einem demokratischen Amtsverständnis, das sich der Grenzen der Verfassung und der Menschenrechte bewusst ist, widersprechen, meint sie und ortet eine unumkehrbare Grenzüberschreitung. Daher solle der Nationalrat dem Innenminister das Vertrauen versagen.

NEOS pochen auf Abschaffung der Amtsverschwiegenheit…

Auch in Bezug auf die Forderung nach Abschaffung der Amtsverschwiegenheit lassen die NEOS nicht locker. Nikolaus Scherak pocht auf die verfassungsrechtliche Verankerung einer umfassenden Informationsfreiheit und fordert die Regierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und dabei die in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachten Anträge und Verhandlungsergebnisse zu berücksichtigen (595/A(E) ). In kaum einem Bereich sei die Republik dermaßen rückständig wie im Umgang von staatlichen Stellen mit Informationen, kritisiert er. Das noch aus der Monarchie stammende Amtsgeheimnis sei in keiner Weise mehr zeitgemäß. Transparenz und freier Zugang zu allen Informationen staatlicher Stellen wäre nach Meinung Scheraks zudem das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung.

…und drängen auf weitgehendes Berufsverbot für VerfassungsrichterInnen

Ein weiteres Anliegen ist NEOS-Abgeordnetem Scherak ein weitgehendes Berufsverbot für die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). In Anlehnung an das Richterdienstgesetz soll VfGH-RichterInnen künftig nur noch in eingeschränkter Form die Ausübung von Nebenbeschäftigungen erlaubt sein (596/A(E) ). Dass es derzeit keine Unvereinbarkeitsregelungen gibt und etliche VerfassungsrichterInnen weiter einen Beruf ausüben, ist laut Scherak im Vergleich zu anderen Ländern ein Unikum. Für das in den meisten Ländern geltende Defacto-Berufsverbot sieht er berechtigte Gründe. Schließlich könnten Nebenbeschäftigungen Abhängigkeiten von RichterInnen mit sich bringen, die sachliche Entscheidungen gefährden.

Neuer Bestellmodus für VolksanwältInnen

Die bevorstehende Neuwahl der Volksanwaltschaft wird von den NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper und Nikolaus Scherak zum Anlass genommen, einen neuen Bestellmodus für die drei VolksanwältInnen zu fordern (599/A ). Nicht mehr die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat sollen ein Nominierungsrecht haben, sondern eine mit ExpertInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft besetzte Auswahlkommission soll die BewerberInnen nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Basis ihrer Qualifikation reihen. Für die Wahl der drei VolksanwältInnen wäre dem Antrag zufolge weiter der Nationalrat zuständig, allerdings schlagen Scherak und Krisper sowohl für die Erstellung des Gesamtvorschlags durch den Hauptausschuss – nach einem öffentlichen Hearing – als auch für die Letztentscheidung im Plenum eine Zweidrittelmehrheit vor.

Krisper und Scherak argumentieren, dass es sich beim derzeitigen Bestellmodus für die Volksanwaltschaft de facto um keine Wahl handelt, sondern vielmehr um ein Entsenderecht der mandatsstärksten Parteien. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Volksanwaltschaft seit 2012 auch für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten zuständig ist, halten sie jedoch ein transparentes und parteipolitisch unabhängiges Bestellverfahren mit öffentlicher Ausschreibung und öffentlichem Hearing für unumgänglich. (Schluss) gs