Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 14.03.2019

Neu im Gesundheitsausschuss

Rezeptpflichtgesetz sieht Vereinfachungen bei der e-Signatur vor

Wien (PK) – Zu administrativen Erleichterungen im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur soll die von der Regierung geplante Novellierung des Rezeptpflichtgesetzes führen (503 d.B.). Da die generelle Verpflichtung zur Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur den Arbeitsaufwand der Verschreibenden von e-Rezepten erhöhen und zu zusätzlichen Kosten führen würde, ist nunmehr eine Ausnahme für jene Fälle vorgesehen, in denen ein für Gesundheitsdaten sicheres Netz verwendet wird.

Durch die bereits bestehende Ausstattung mit der e-card-Infrastruktur sei ohnehin sichergestellt, dass sich die ÄrztInnen beim Ausstellen von e-Rezepten in einem abgesicherten Netzwerk befinden. Zugang dazu erhalten nur der Sozialversicherung bekannte Vertragspartner. Mittels Admin-Karte und PIN-Eingabe können die jeweiligen ÄrztInnen eindeutig identifiziert werden, heißt es in den Erläuterungen. Ein weiterer Anwendungsbereich könne sich in Krankenanstalten ergeben, wo sowohl bei der Ausstellung von Einzelrezepten als auch bei der Anforderung für den Bedarf von Stationen gleichfalls andere elektronische Signaturen unter den angeführten Bedingungen verwendet werden dürfen. (Schluss) sue