Parlamentskorrespondenz Nr. 305 vom 27.03.2019

E-Signatur bei Verschreibungen: Nationalrat beschließt Vereinfachungen zum Rezeptpflichtgesetz

NEOS-Antrag zum Mangel an Vertragsarztstellen findet keine Mehrheit

Wien (PK) – Einhellig befürworteten die Abgeordneten in der heutigen Nationalratssitzung , die Unterschrift von ÄrztInnen im Zusammenhang mit e-Rezepten in einem gesicherten Netzwerk einfacher zu gestalten. Wenn ohnedies ein für Gesundheitsdaten sicheres Netz verwendet wird, soll nicht noch zusätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden müssen, so die Begründung.

Vorschläge der NEOS, dem Mangel an Vertragsarztstellen zu begegnen, blieben im Plenum hingegen in der Minderheit. Auch ein von Josef Schellhorn (NEOS) eingebrachter weiterer Entschließungsantrag, dass die Mitglieder in den Gremien der Sozialversicherungsträger künftig nicht mehr von den Kammern beschickt, sondern von den Versicherten und Unternehmen direkt gewählt werden sollen, wurde abgelehnt.

Rezeptpflichtgesetz: Vereinfachung der e-Signatur

Zu administrativen Erleichterungen im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur soll die einstimmig beschlossene Novellierung des Rezeptpflichtgesetzes führen. Da die generelle Verpflichtung zur Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur den Arbeitsaufwand der Verschreibenden von e-Rezepten erhöhen und zu zusätzlichen Kosten führen würde, ist nunmehr eine Ausnahme für jene Fälle vorgesehen, in denen ein für Gesundheitsdaten sicheres Netz verwendet wird.

Sowohl Brigitte Povysil als auch Gerhard Kaniak betonten seitens der FPÖ, die Novelle diene der Erleichterung im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Es komme nunmehr zu einer Ablaufvereinfachung für ÄrztInnen, ohne dass dabei eine Sicherheitslücke entstehe. Dies unterstrich auch Johann Singer (ÖVP), der sich ebenso wie Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) für diese Vereinfachung der e-Signatur im Sinne der ÄrztInnen und PatientInnen aussprach.

NEOS wollen dem Mangel an Vertragsarztstellen gegensteuern

Die Vorschläge der NEOS , um dem kontinuierlichen Rückgang an Vertragsarztstellen und dem starken Anstieg des Wahlarztsektors zu begegnen, fanden im Plenum keine Mehrheit.

Den NEOS zufolge ist die Ärztekammer an steigender privatmedizinischer Versorgung interessiert, auch die Krankenkassen würden eine Politik der restriktiven Stellenplanung verfolgen, und zwar um Kosteneinsparungen zu erwirken. Solange in einem angemessenen Zeitraum keine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleistet werden kann, sollte es daher möglich sein, die Wahlarztkosten zur Gänze mit den Kassen abzurechnen, lautet der konkrete Ansatz. Das würde einen Anreiz für die Kassen bringen, ausreichend Stellen für KassenärztInnen zur Verfügung zu stellen und eine Kostenexplosion zu vermeiden.

Es gehe darum, Druck auf Kassen aufzubauen, damit sich die Versorgung der PatientInnen verbessere, unterstrich Gerald Loacker (NEOS). Er kritisierte ebenso wie Josef Schellhorn (NEOS) die Versorgungslage mit KassenärztInnen etwa im ländlichen Raum. 129 Kassenarztstellen seien derzeit unbesetzt, so Schellhorn, der das als Dilemma von ÖVP, SPÖ und FPÖ bezeichnete. Er ortet aber auch ein klares Versagen der Kammerselbstverwaltung - diese löse die Probleme nicht und arbeite auch nicht für die Menschen. Dementsprechend forderte er mit einem Entschließungsantrag dazu auf, dass die Mitglieder in den Gremien der Sozialversicherungsträger künftig nicht mehr von den Kammern beschickt, sondern von den Versicherten und Unternehmen direkt gewählt werden sollen. Beide NEOS-Anträge blieben aber in der Minderheit.

Sowohl Abgeordnete von ÖVP und FPÖ, als auch jene der SPÖ befürchten, dass die Umsetzung der Forderungen zu den Vertragsarztstellen eher das Gegenteil bewirken und WahlärztInnen noch mehr stärken könnten.

Außerdem wäre damit eine Kostenexplosion sehr wahrscheinlich, so Angela Fichtinger (ÖVP). Ebenso wie Brigitte Povysil (FPÖ) geht sie außerdem davon aus, dass im Bereich der medizinischen Versorgung die bereits beschlossene Kassenreform positive Effekte zeigen werde. Auch wenn sie Gerald Loacker grundsätzlich recht gebe, was die steigende Zahl an WahlärztInnen betreffe, sei ihr Ansatz ein anderer, so Povysil. Es gehe darum, den Kassenvertrag attraktiver zu machen, bzw. wie Fichtinger sagte, Angebote zu schaffen, dass sich am Land KassenärztInnen niederlassen. Ähnlich sieht das Gerhard Kaniak (FPÖ). Der NEOS-Vorschlag würde zu einer Schwächung und nicht zu einer Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems führen. Auf entsprechende Kritik entgegnete Kaniak Verena Nussbaum (SPÖ), die Reform der Sozialversicherungen bringe sehr wohl eine Stärkung selbiger. Auch die bisher schon beschlossenen Maßnahmen etwa zur Anstellungsmöglichkeit unter ÄrztInnen, in der Ausbildung oder hinsichtlich Gruppenpraxen würden dazu führen, das Ziel der Verbesserung der Versorgung zu erreichen.

Verena Nussbaum sprach sich seitens der SPÖ dafür aus, weiterhin Kassenstellen zu attraktivieren sowie Primärversorgungs- und Gesundheitszentren auszubauen. Der NEOS-Vorschlag wäre aus ihrer Sicht ein weiterer Schritt in Richtung Privatisierung des Gesundheitssystems, dem könne sie nicht zustimmen.

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein gab Loacker insofern recht, als dass es zu viele WahlärztInnen und zu wenige KassenärztInnen gibt. Die Vorgängerregierung habe die PatientInnen in das Wahlarztsystem und in die Ambulanzen getrieben, so ihre Diagnose. Mittlerweile wurde aber bereits die Sozialversicherungsreform geschaffen, die garantiere, dass Versicherte für ihre Beträge die gleiche Leistung bekommen, unterstrich Hartinger-Klein. Dabei müsse es um Qualität und nicht um Quantität gehen, sodass ÄrztInnen sich auch Zeit für ihre PatientInnen nehmen können.

Die Ministerin betonte auch die Wichtigkeit, KassenärztInnen zu stärken und verwies dazu unter anderem auf das bereits beschlossene Ärztegesetz zur wechselseitigen ÄrztInnen-Anstellungsmöglichkeit. Zusammen mit Maßnahmen wie beispielsweise der Lehrpraxenförderung werden Hartinger-Klein zufolge viele Schritte gesetzt, um zu garantieren, dass Menschen die medizinische Betreuung bekommen, die sie brauchen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu