Parlamentskorrespondenz Nr. 415 vom 18.04.2019

Parlament: TOP im Nationalrat am 24. April 2019

Aktuelle Stunde, Frauenvolksbegehren, ORF-Volksbegehren, Anti-Gold-Plating-Gesetz, Archivierung digitaler Archivalien, Konsulargesetz

Wien (PK) – Das Plenum des Nationalrats beginnt diesmal erst um 12.00 Uhr. Noch bevor sich die Abgeordneten den Themen auf der Tagesordnung widmen, gedenken sie ihrer erst vor kurzem verstorbenen Kollegin Barbara Krenn (ÖVP).

Eingeleitet wird das Plenum mit einer Aktuellen Stunde zum Thema Digitalisierung. Im Mittelpunkt der Tagesordnung stehen das Frauenvolksbegehren und das ORF-Volksbegehren. Eine Initiative zielt darauf ab, digitale Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv zu archivieren. Ein neues Konsulargesetz regelt die Art und den Umfang der konsularischen Aufgaben im Ausland. Den Abschluss an diesem Tag machen Justizmaterien, unter anderem das Anti-Gold-Plating-Gesetz, wodurch in ausgewählten Bereichen Regelungen zurückgenommen werden, die über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinausgehen.

Aktuelle Stunde

Mit einer Aktuellen Stunde unter dem Titel "Diese Regierung hat keine Ahnung vom Internet", das von den NEOS ausgewählt wurde, beginnt der Nationalrat den ersten Plenartag.

Frauenvolksbegehren

Nach zwei umfangreichen Debatten mit öffentlichen Hearings und unter großem medialen Interesse hat der Gleichbehandlungsausschuss seine Beratungen über das Frauenvolksbegehren abgeschlossen und einen Bericht darüber dem Plenum des Nationalrats übermittelt.

Im Rahmen des ersten Hearings wurden mit ExpertInnen die Themenbereiche "Macht teilen", "Geld teilen" und "Arbeit teilen" sowie "Armut bekämpfen" und "Wahlfreiheit ermöglichen" diskutiert. Das zweite Hearing widmete sich der gesellschaftlichen Vielfalt, der Selbstbestimmung, der Gewaltprävention und dem Schutz für Frauen.

Angenommen wurde im Ausschuss ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, in dem die Frauenministerin aufgefordert wird, das angekündigte Maßnahmenpaket zum Gewaltschutz schnellstmöglich umzusetzen. Dazu zählen etwa die rasche Umsetzung einer Notrufnummer für Frauen, die rund um die Uhr, anonym und kostenlos zur Verfügung steht, sowie 100 Plätze für von Gewalt betroffene Frauen. Gefordert wird auch ein Bürokratieabbau, insbesondere, wenn es zu einem Wechsel in ein Frauenhaus in einem anderen Bundesland kommt.

Dem Ausschussbericht ist eine abweichende Stellungnahme der Bevollmächtigten angefügt, die sich enttäuscht darüber zeigen, dass zu zentralen Themen – wie staatliche Unterhaltsgarantie zur Bekämpfung der Armut von Alleinerziehenden, Einkommenstransparenz, Maßnahmen zu Gewaltprävention und nachhaltige Finanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen, eine bildungs- und medienpolitische Strategie zur wirksamen Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und gesetzliche Anerkennung frauen- und geschlechtsspezifischer Fluchtgründe – keine fraktionsübergreifenden Entschließungen erreicht werden konnten.

Das Volksbegehren war von insgesamt 481.959 Personen unterstützt worden. Gefordert wird darin eine "echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen. Erreicht werden soll Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer.

Die Forderungen zielen auf einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Gleichstellung ab. Da Frauen in hohen Entscheidungsfunktionen noch immer unterrepräsentiert sind, sollen nach Ansicht der InitiatorInnen zahlreiche Positionen etwa auf Wahllisten sowie in politischen und leitenden Gremien die Hälfte für Frauen reserviert sein. Dazu soll es Sanktionen bei Nichterreichen der Quoten geben.

Darüber hinaus geht es in dem Forderungspaket um Beseitigung der Einkommensunterschiede sowie um Armutsbekämpfung besonders im Hinblick auf Alleinerziehende, von denen ein Drittel in Österreich armutsgefährdet sei. Frauen würden außerdem zwei Drittel aller unbezahlten Haus- und Sorgearbeit stemmen und daher oft in zeitlich befristete und niedrig entlohnte Teilzeitarbeit gedrängt. Nicht zuletzt soll daher die Arbeit verteilt und bei variablem Lohn- und Personalausgleich schrittweise auf 30 Stunden pro Woche verkürzt werden.

Eltern und vor allem Frauen können nach der Geburt oft nicht wieder Vollzeit arbeiten, heißt es im Volksbegehren weiter, weil die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung fehlen. Gefordert wird daher die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, unter anderem mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr. Enthalten sind außerdem Forderungen nach Maßnahmen gegen klischeehafte oder sogar abwertende Rollenbilder sowie Bildung und Beratung hinsichtlich körperlicher Selbstbestimmung. Letzteres müsse auch das Angebot und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenanstalten umfassen. Neben Verhinderung von Gewalt geht es den InitiatorInnen und UnterstützerInnen auch um Schutzmaßnahmen für Mädchen, Frauen und LGBTIQ-Personen auf der Flucht.

ORF-Volksbegehren "ORF ohne Zwangsgebühren"

Nach zwei Sitzungen mit öffentlichen Hearings, in denen neben ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und dem Initiator Rudolf Gehring auch nationale und internationale ExpertInnen geladen waren, hat auch der Verfassungsausschuss seine Beratungen über das Volksbegehren "ORF ohne Zwangsgebühren" abgeschlossen. Der Bericht des Ausschusses an das Plenum enthält keine konkreten Empfehlungen, womit weiter offen bleibt, ob und inwieweit die Finanzierung des ORF künftig auf neue Beine gestellt wird.

Das ORF-Volksbegehren war von 320.264 Personen unterstützt worden. Initiator Rudolf Gehring unterstrich im Ausschuss die Forderung, dass nur diejenigen ein Programmentgelt zahlen sollten, die auch das ORF-Programm tatsächlich nutzen.

Wie der wissenschaftliche Dienst des Parlaments erhoben hat, haben derzeit 13 der 28 EU-Mitgliedstaaten ein gebührenfinanziertes Rundfunkmodell, während in 14 Staaten die Finanzierung überwiegend aus öffentlichen Mitteln erfolgt (insbesondere aus dem Staatsbudget, aus Subventionen oder aus Steuern). In Malta speist sich der öffentliche Rundfunk vorwiegend aus Werbeeinnahmen. Die Gebühreneinhebung erfolgt dabei nicht immer durch die öffentlichen Rundfunkeinrichtungen selbst, es wird auch auf Energieversorger bzw. die Post oder – im Falle Spaniens – sogar auf die Steuerbehörde zurückgegriffen. Feststellbar ist auch ein Trend, bei den Gebühren nicht mehr nur auf empfangsfähige TV- und Radiogeräte abzustellen, sondern die Gebührenbasis zu verbreitern.

Einige Länder wie Deutschland haben auf eine Haushaltsabgabe umgestellt. In anderen Staaten wiederum – inklusive Österreich – sind auch Zweithaushalte erfasst. Auch "Sozialtarife" und Gebührenbefreiungen gibt es in mehreren Staaten. Laut einer Studie aus dem Jahr 2018 spielt das Fernsehgerät bei der Nutzung von Bewegtbild eine zunehmend geringere Rolle, Streaming und Online-Videos sind bei den Jungen deutlich beliebter. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz informierte darüber, dass 95% der ÖsterreicherInnen und 92% der Unter-Dreißigjährigen den ORF - Radio und online-Angebot inbegriffen - nutzen. Er plädierte im Ausschuss einmal mehr für die Beibehaltung der GIS-Gebühren, trat aber dafür ein, die "Streaming-Lücke" zu schließen.

Die Meinung der ExpertInnen zur Form der Finanzierung divergierten, vor allem was die Auswirkungen auf die journalistische Unabhängigkeit betrifft. Einige sehen bei einer Umstellung von einer Gebühren- auf eine Steuerfinanzierung ohne Begleitmaßnahmen die Gefahr, dass der öffentlich-rechtliche Sender unter politischen Druck gerät und die journalistische Unabhängigkeit und Integrität verloren gehen. Um das zu verhindern, haben beispielsweise Schweden und Finnland die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender beim Wechsel zur Steuerfinanzierung durch eine eigene – zweckgebundene – Medienabgabe und weitere Maßnahmen sichergestellt.

Andere Expertenmeinungen gingen wiederum dahin, dass die ORF-Gebühren in der derzeitigen Form nicht mehr zeitgemäß seien, wobei ein Experte festhielt, keines der Modelle sei gerecht - sei es die Ausweitung der Gebühr auf weitere Empfangsgeräte, die Abschaffung der Gerätegebühr und deren Ersatz durch eine Haushaltsabgabe, eine eigene Rundfunksteuer wie in Schweden und in Finnland oder eine Direktfinanzierung aus dem Staatshaushalt. Auch räumte man ein, dass eine direkte Budgetfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwar effizienter und geräteunabhängig sei, aber die Abhängigkeit des Senders von der jährlichen Budgetdebatte erhöhen würde. Die Haushaltsabgabe wie in Deutschland wiederum gebe zwar finanzielle Sicherheit, sie sei jedoch nicht sozial gestaffelt.

SPÖ-Vorstoß zur Optimierung der Organisationsstruktur der Bundesmuseen

Kaum Aussicht auf Erfolg hat ein SPÖ-Antrag, in dem die SozialdemokratInnen eine Optimierung der Organisationsstruktur der Österreichischen Bundesmuseen fordern. Sie erinnern an den Gesetzesantrag, der zu Ende der vergangenen Legislaturperiode von SPÖ, Grünen und NEOS zur Weiterentwicklung der Strukturen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) eingebracht wurde und der auf eine verbesserte Organisation und kulturpolitische Steuerung dieser Kultureinrichtungen des Bundes abzielt. Weiters wird darauf gedrängt, die Eigentümerrolle des Bundes zu stärken und ein unabhängiges ExpertInnengremium zu dessen Beratung einzurichten.

SPÖ will Einführung eines freien Museumssonntags

Ebenso wird der Vorstoß der SPÖ auf Einführung eines freien Museumssonntags in den Bundesmuseen im Plenum kaum ausreichende Unterstützung erwarten können. Internationale Beispiele würden zeigen, wie wichtig adäquate Angebote für finanziell nicht so leistungsfähige Personen seien, betonen die SozialdemokratInnen in ihrem Antrag und fordern den Kulturminister auf, Verhandlungen mit den Bundesmuseen über einen finanziellen Ausgleich bei Verankerung des freien Museumssonntags in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen aufzunehmen. Bundesminister Blümel meinte dazu im Ausschuss, er könne den Wunsch nach mehr gratis-Angeboten zwar grundsätzlich nachvollziehen, gab aber zu bedenken, dass diese Mehrkosten ja durch Steuergeld ausgeglichen werden müssen.

Im Kulturausschuss wurde in diesem Zusammenhang seitens der SPÖ auch kritisch die Frage der Bundesmuseen-Card aufgeworfen. Bundeminister Blümel informierte, dass seit Einführung der Museen-Card bereits 2000 Stück verkauft worden seien, was er als Erfolg verbuchte.

Staatsarchiv soll auch digitale Inhalte archivieren

In Zukunft sollen auch jene digitalen Quellen archiviert werden, die das politische Geschehen abbilden. Ein diesbezüglicher Vorstoß der NEOS fand im Kulturausschuss einhellige Unterstützung und wird aller Voraussicht nach auch das Plenum passieren.

Digitale Korrespondenzen und digitale Inhalte werden in den sozialen Medien eine immer größere Rolle spielen, machen die NEOS in ihrem Antrag geltend. Daher soll das Österreichische Staatsarchiv gesetzlich die Aufgabe erhalten, digitale Archivalien der obersten Bundesorgane zu archivieren. Damit soll die Gefahr des Verlusts von politischem und geschichtlichem Erbe vermieden werden. Zu sichern wären auch die digitalen Äußerungen der obersten Staatsorgane in den sozialen Medien, die diese während ihrer Amtszeit tätigen.

Neues Konsulargesetz regelt konsularischen Schutz im Ausland; Ausnahmen für Personen, die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden

Ohne Vorberatungen im Ausschuss steht das neue Konsulargesetz auf der Tagesordnung des Plenums. In der Sitzung des Nationalrats vom 29. März 2019 wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung eine Frist bis zum 11. April 2019 gesetzt, dieser ist jedoch in diesem Zeitraum nicht zusammengetreten. Das Gesetz regelt in erster Linie die Art und den Umfang der konsularischen Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland.

Die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben, die derzeit nur auf dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen und einer Reihe relevanter Materiengesetze beruht, wird damit in einem eigenen Gesetz geregelt. Anlass dazu gibt eine unionsrechtliche Konsular-Richtlinie, die die Zusammenarbeit zwischen den Konsularbehörden der EU-Mitgliedsländer bzw. die Hilfe im Ausland von nicht vertretenen UnionsbürgerInnen erleichtern soll und von Österreich bis Mai 2019 umgesetzt werden muss.

Eingeschränkt werden kann die Hilfe im Ausland etwa dann, wenn Informationen über Gefahrensituationen unzureichend berücksichtigt wurden oder nicht selbst die zumutbare finanzielle Vorsorge für den Auslandsaufenthalt, die medizinische Behandlung oder die Heimreise getroffen wurde. Die Hilfe im Ausland kann gänzlich von den Vertretungsbehörden abgelehnt werden, wenn Personen unter anderem versuchen, konsularischen Schutz unter Angabe falscher Tatsachen in Anspruch zu nehmen oder nur unter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer geschützt werden können. Die Entscheidung, ob konsularischer Schutz abgelehnt werden kann oder muss, liegt von Fall zu Fall im Ermessen der Konsularbehörden. Keine Hilfe soll es für Personen geben, die etwa eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen. Für die Beurteilung der Fälle, ob eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die Gesundheit der Bevölkerung in Österreich besteht, können die Konsularbehörden Stellungnahmen von den Inlandsbehörden einholen.

Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 soll Übererfüllung von EU-Vorschriften abbauen

Das vorliegende Anti-Gold-Plating-Gesetz stellt einen ersten Schritt zur Rücknahme von Regelungen dar, die über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinausgehen und damit EU-Vorgaben übererfüllen. Damit will die Regierung unnötige Belastungen für die Normadressaten, vor allem die Wirtschaft, beseitigen, ohne dass es dabei zur Senkung von Standards beim Konsumenten- und Umweltschutz kommt. Deshalb seien auch rund 200 Bestimmungen trotz Übererfüllung beibehalten worden, hieß es im Wirtschaftsausschuss seitens der Regierungsfraktionen. Die SPÖ befürchtet hingegen, dass diese Maßnahmen zu einem Angriff auf die Rechte von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen dienen könnten. Im Ausschuss wurde die Gesetzesvorlage nur von ÖVP, FPÖ und NEOS unterstützt.

Angepasst werden dabei elf Gesetze, wobei die Änderungen insbesondere Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten betreffen – konkret im Unternehmensgesetzbuch, Bankwesengesetz, Alternative-Investmentfonds-Managergesetz, Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, Börsegesetz, Immobilien-Investmentfondsgesetz, Investmentfondsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, Bilanzbuchhaltungsgesetz und im Abfallwirtschaftsgesetz.

Wie Justizminister Josef Moser im Ausschuss mitteilte, ist für den Herbst ein zweites Paket geplant, bei dem rund 160 weitere Maßnahmen geprüft werden. Das Gold-Plating-Projekt Österreichs werde jedenfalls von der Europäischen Kommission positiv aufgenommen, sagte er.

Gerichtsgebäude: Keine Sicherheitskontrollen mehr bei Sachverständigen und DolmetscherInnen

Sachverständige und DolmetscherInnen sollen in Hinkunft von den Sicherheitskontrollen beim Betreten von Gerichtsgebäuden ausgenommen werden. Damit werden sie den ParteienvertreterInnen gleichgestellt. Neu ist für diese Personengruppe auch die Verpflichtung, Gutachten und Übersetzungen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einzubringen. Der für Sachverständige und DolmetscherInnen daraus resultierende Mehraufwand wiederum soll durch eigene Gebührenregelungen abgegolten werden. Diese Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz werden voraussichtlich auf breite Unterstützung treffen.

Änderungen im Anerbenrecht sollen Erhalt von Erbhöfen sichern

Ebenfalls breite Zustimmung ist für die Änderungen im Anerbenrecht zu erwarten. Das vorliegende Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 erweitert den Anwendungsbereich des Anerbenrechts auf reine Forstbetriebe und folgt damit der in der Praxis üblichen Lösung, dass ein Erbe den Forstbetrieb übernimmt und die übrigen Erben weichen. Bisher fielen reine Forstwirtschaften nicht in den Anwendungsbereich des Anerbengesetzes, was zur Gefahr der Zerschlagung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Zuge der Erbfolge führen kann. Weitere Bestimmungen der Novelle betreffen Klarstellungen im Bereich der Grundbuch-Eintragungsgebühr und Präzisierungen im Zusammenhang mit der Abfrage der Exekutionsdaten.

NEOS wollen Rechtsschutzlücke bei der Amtshaftung schließen

Kaum Aussicht auf Erfolg hat der Vorstoß der NEOS auf Änderung des Amtshaftungsgesetzes. Die im Amtshaftungsgesetz geregelte Haftung öffentlicher Rechtsträger bezieht sich derzeit nur auf in Geld messbare Schäden. Betroffene können hingegen nicht die Unterlassung kreditschädigender Behauptungen erwirken, wenn das Organ in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat. Die NEOS sehen darin eine Rechtsschutzlücke, die durch einen Anspruch gegen den Staat geschlossen werden sollte. (Schluss) jan/keg