Parlamentskorrespondenz Nr. 452 vom 29.04.2019

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge von NEOS und JETZT zum Wahlrecht, zu den Nachrichtendiensten und zum Thema Ministeranklage

NEOS fordern umfassendes Wahlrecht für EU-BürgerInnnen

Wien (PK) – Die NEOS wollen das Wahlrecht für in Österreich lebende EU-BürgerInnen ausweiten. Sie sollen nicht nur wie derzeit an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, sondern auch an Nationalratswahlen, der Bundespräsidentenwahl und an Landtagswahlen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben (767/A(E) ). Nach Meinung von Claudia Gamon und Nikolaus Scherak würde damit nicht nur die Integration der Betroffenen gefördert, sondern auch der europäische Gedanke gestärkt.

Auskunftspflicht der Nachrichtendienste gegenüber der Regierungsspitze

Ein weiteres Anliegen ist NEOS-Abgeordnetem Scherak die Umsetzung der seit Ende 2017 im Bundesministeriengesetz verankerten Auskunftspflicht der heimischen Nachrichtendienste gegenüber dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler. Er hat in diesem Sinn eine Änderung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes und des Militärbefugnisgesetzes beantragt (768/A ). Sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) als auch das Heeres-Nachrichtenamt und das militärische Abwehramt sollen demnach ausdrücklich dazu verpflichtet werden, Auskunftsersuchen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers in Bezug auf aktuelle und mögliche staatsschutzrelevante Entwicklungen Rechnung zu tragen, wenn diese in Zusammenhang mit den von der Regierungsspitze wahrzunehmenden Aufgaben stehen.

Ministeranklage soll parlamentarisches Minderheitsrecht werden

Die Parlamentsfraktion JETZT hat eine Änderung der Bundesverfassung beantragt (773/A ). Alfred Noll will der Opposition, konkret einem Drittel der Abgeordneten, damit die Möglichkeit einräumen, Regierungsmitglieder wegen schuldhafter Rechtsverletzungen im Zuge ihrer Amtsführung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzuklagen. Nach aktueller Rechtslage braucht es dafür einen Mehrheitsbeschluss des Nationalrats.

Begründet wird die Initiative von Noll damit, dass die sogenannte Ministeranklage derzeit de facto totes Recht ist. Auch bei ernsten Verfehlungen hätten Regierungsmitglieder nicht mit Konsequenzen zu rechnen, da die Regierung die Mehrheit im Nationalrat hinter sich habe. Zudem ist er überzeugt, dass die Opposition das Instrument nur sehr vorsichtig und selten nutzen würde, zumal alleine der VfGH über die Zulässigkeit und materielle Berechtigung einer derartigen Anklage entscheidet. Noll beruft sich im Antrag auch auf ein Interview des damaligen VfGH-Präsidenten Gerhart Holzinger im Jahr 2014, in dem dieser ein Quorum unter 50% für eine Ministeranklage als demokratiepolitisch zweckmäßig qualifiziert hatte.

Vor der Zuweisung an den Verfassungsausschuss wird der Antrag auf Wunsch von JETZT einer Ersten Lesung unterzogen. (Schluss) gs