Parlamentskorrespondenz Nr. 576 vom 23.05.2019

Neu im Sozialausschuss

SPÖ fordert Rechtsanspruch auf 4-Tage-Woche, Aus für Konkurrenzklauseln und weitere arbeitsrechtliche Verbesserungen

Wien (PK) – Die SPÖ fordert eine Reihe von arbeitsrechtlichen Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen und hat in diesem Sinn etwa Änderungen im Arbeitszeitgesetz, im Mutterschutzgesetz, im Angestelltengesetz und im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz beantragt.

Unter anderem geht es SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch um einen Rechtsanspruch von ArbeitnehmerInnen auf eine 4-Tage-Woche, sofern sie regelmäßig Überstunden leisten (789/A(E)). Außerdem plädiert er für eine Beschränkung von All-in-Verträgen (793/A), ein Verbot von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen (792/A), einen Rechtsanspruch auf Bildungsteilzeit in Betrieben mit mehr als fünf MitarbeiterInnen (791/A) und eine Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit für Eltern (790/A).

Konkret sollen All-in-Verträge künftig etwa nur noch dann zulässig sein, wenn das monatliche Entgelt über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 5.220 €) liegt. Zudem soll der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes nicht mehr von der bisherigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses im Unternehmen abhängen und bereits in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigen (derzeit mehr als 20) gebühren. Ein Anliegen ist es der SPÖ überdies, dass Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis nicht verfallen können und bei rechtswidrigen Vertragsklauseln nicht der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam wird (794/A).

Von den Beschäftigten werde immer mehr Flexibilität und Mobilität verlangt, begründet Muchitsch die Initiativen. Auf der anderen Seite werde der Wechsel des Arbeitnehmers auf einen besseren Arbeitsplatz aber oft durch Konkurrenzklauseln verhindert. Das widerspreche dem Grundsatz der freien Arbeitsplatzwahl. Zudem bräuchten auch ArbeitnehmerInnen, insbesondere in bestimmten Lebensphasen, mehr Flexibilität, macht Muchitsch geltend. Der Rechtsanspruch auf Bildungsteilzeit soll nach Vorstellung der SPÖ ab 1. Juli gelten, Konkurrenzklauseln – auch in bestehenden Verträgen – sollen generell unwirksam werden. (Schluss) gs