Parlamentskorrespondenz Nr. 667 vom 14.06.2019

Neu im Rechnungshofausschuss

NEOS wollen Verpflichtung für vollständige Auskünfte an den Rechnungshof sowie kürzere Fristen für Stellungnahmen

Wien (PK) – Um die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs zu stärken, hat die Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (NEOS) zwei von ihren FraktionskollegInnen unterstützte Anträge zur Novellierung des Rechnungshofgesetzes eingebracht.

Wenn gegenüber dem Rechnungshof falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, gibt es nach derzeitiger Rechtslage keine Konsequenzen. Künftig sollte daher gesetzlich verankert werden, dass die vom Rechnungshof abverlangten Auskünfte "jederzeit vollständig und richtig" zu erfolgen haben, so der Vorstoß von Mandatarin Griss (901/A). An den Landesrechnungshöfen Tirol, Salzburg und Oberösterreich wäre das bereits der Fall, daher können die NEOS keinen sachlichen Grund feststellen, warum dieselbe Verpflichtung nicht auch gegenüber dem Rechnungshof des Bundes gelten soll.

An den Landesrechnungshofgesetzen orientiert sich auch ein weiterer Antrag der Vorsitzenden des Rechnungshofausschusses, in dem kürzere Fristen für die Stellungnahmen der geprüften Stellen eingefordert werden (904/A). In Oberösterreich, Salzburg und in der Steiermark beträgt die Frist, um zum Prüfergebnis Stellung zu nehmen, sechs Wochen. Diese sollte auch für vom Bundesrechnungshof geprüfte Stellen genügen, meint Griss, wo derzeit drei Monate vorgesehen sind. Für die Fristverkürzung wäre auch eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes nötig. (Schluss) fan