Parlamentskorrespondenz Nr. 911 vom 19.09.2019

Nationalrat beschließt Erleichterungen bei mobilen Blutspendeaktionen

Abgeordnete pochen ferner auf ausreichende budgetäre Mittel für den VKI

Wien (PK) – Die von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragte Novelle zum Blutsicherheitsgesetz wurde heute im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und von Teilen des Klubs JETZT angenommen.

Erleichterungen bei mobilen Blutspendeaktionen

Erfolg hatte in der 88. Sitzung des Nationalrats eine von ÖVP, SPÖ und NEOS unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags beantragte Novelle zum Blutsicherheitsgesetz. In Zukunft soll es nicht mehr zwingend erforderlich sein, dass bei Vollblut-Spendeaktionen in mobilen Einrichtungen verpflichtend ein hierfür geeigneter Arzt anwesend sein muss, der die gesundheitliche Eignung der SpenderInnen beurteilt und die Gewinnung des Blutes durchführt.

Diese Aufgabe soll an Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege übertragen werden können, sofern eine unmittelbare Rücksprache mit einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist.

Bereits jetzt würden die Abläufe bei Blutspenden regelmäßig von der Leitung der Blutspendezentrale, durch AmtsärztInnen und durch die AGES überwacht, dennoch ist derzeit die ständige Anwesenheit eines geeigneten Arztes zwingend vorgesehen. Ziel der Gesetzesinitiative ist, die Versorgung der Bevölkerung mit Blutkonserven bestmöglich zu gewährleisten. Die derzeit geltenden strengen Vorgaben könnten dazu führen, dass zahlreiche geplante Blutspendeaktionen abgesagt werden müssen, falls zu wenige Ärzte zur Verfügung stehen, geben die BefürworterInnen zu bedenken.

FPÖ sieht Standards bei Blutspenden gefährdet

Abgeordnete Brigitte Povysil (FPÖ) warnte vor einer möglichen Verminderung der Sicherheitsstandards und verwies auf den Todesfall einer Patientin, der sich aufgrund einer mangelhaften Spenderinnen-Anamnese im Frühjahr 2019 ereignet hatte. "Im Lichte dieses Vorfalls ist es verfehlt, die Sicherheitsstandards der Eignungsuntersuchung von SpenderInnen zu vermindern und Ärzte wegzurationalisieren", so Povysil. In einem Entschließungsantrag forderte die FPÖ einen landesweiten verpflichtenden standardisierten Anamnesefragebogen für BlutspenderInnen, der sowohl in der Blutspendeverordnung – BSV sowie in der Qualitätssicherungsverordnung Blut – QS-VO-Blut vorgesehen werden soll. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Gesetzesinitiative soll Versorgungssicherheit garantieren

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP) verwies in ihrer Wortmeldung darauf, dass es einen standardisierten Anamnesebogen bereits gebe und dies auch in Zukunft so sein werde. Über 100 mobile Blutspendeaktionen des Roten Kreuzes müssten jedoch pro Jahr abgesagt werden, da nicht genügend Ärzte zur Verfügung stehen, so Schwarz. Weiters betonte sie, dass man mit der nun gefundenen Lösung die Versorgungssicherheit wahren könne, ohne die Sicherheit von SpenderInnen und PatientInnen zu gefährden. Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP) unterstrich ihrerseits die Notwendigkeit einer lückenlosen Versorgung mit Blutkonserven im Ernstfall und verwies darauf, dass es in den vergangenen 25 Jahren zu keinem lebensbedrohlichen Zwischenfall bei Blutspenden gekommen sei.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ) äußerte gegenüber Abgeordneter Povysil den Vorwurf, Angst aus taktischen Gründen zu verbreiten. "Ich finde den Entschließungsantrag der FPÖ merkwürdig. Alle darin geforderten Regelungen sind ohnehin geplant", so Kucher. Er plädierte dafür, dem gehobenen Gesundheitsdienst in Österreich zu vertrauen und zugleich die Standards zu verschärfen.

Auf die Zusammenarbeit in dieser Initiative mit dem zuständigen Ministerium verwies Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS). "Die Stoßrichtung ist ein Abgehen von der Ärztezentrierung im österreichischen Gesundheitssystem", betonte Loacker seine Intention. Auch andere Gesundheitsberufe seien hochqualifiziert und kämen dadurch besser zur Geltung.

Bundesministerin Zarfl verspricht rasche Umsetzung

Eine zügige Begutachtung der Verordnung nach dem heutigen Beschluss durch den Nationalrat sicherte in ihrer Stellungnahme Bundesministerin Brigitte Zarfl zu. Die Gesetzesinitiative stehe in enger Abstimmung mit den ExpertInnen des Ministeriums und werde flankiert durch eine Anpassung der Blutspendeverordnung, die in ihrem Ressort bereits in Vorbereitung sei. "Es ist eine tragende Säule des österreichischen Blutspendewesens, dass man auf den gesundheitlichen Zustand der SpenderInnen achtet und bestimmte Ausschlüsse durch eine ausführliche Anamnese der SpenderInnen heranzieht", stellte die Ministerin klar. Es handle sich um eine Erweiterung des Tätigkeitsfeldes des Gesundheitspersonals, wodurch die Blutabnahme nicht in Frage gestellt sei.

Neuausrichtung und ausreichende budgetäre Ausstattung des VKI

Nachdem im letzten ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm die Neugestaltung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die Neuausrichtung der Mitgliederstruktur sowie eine verbindliche und dauerhafte Finanzierungsregelung (Bund, öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner) vereinbart wurden, hat die FPÖ einen diesbezüglichen Entschließungsantrag vorgelegt. Darin fordern die AntragstellerInnen die zuständige Ministerin auf, dem Nationalrat gemeinsam mit dem bis zum 30. September 2019 vorzulegenden Bericht über die Ziele und Grundlagen des VKI eine verbindliche Finanzierungsgarantie zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit des Vereins zu präsentieren. Das Anliegen fand die Zustimmung aller Parlamentsfraktionen, zumal auf den VKI künftig zusätzliche Aufgaben zukommen würden, wie etwa Peter Weidinger (ÖVP) sagte.

Auch eine weitere Entschließung, in der sich SPÖ und FPÖ gemeinsam auf einen konkreten Finanzierungsvorschlag geeinigt haben, wurde mehrheitlich angenommen. Darin wird die Sozialministerin aufgefordert, bis 1. November ein Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des VKI durch den Bund vorzulegen. Dementsprechend sollen dem VKI durch den Bund jährlich 4,75 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen laut Entschließung von Geldbußen jährlich 1,5 Mio. € für Zwecke der Bundeswettbewerbsbehörde verwendet werden können.

Markus Vogl (SPÖ) als auch Peter Wurm (FPÖ) zeigten sich erfreut, gemeinsam einen Lösungsvorschlag zur Neuaufstellung der Finanzierung des VKI erzielt zu haben. Der VKI brauche die vorgeschlagenen 4,75 Mio. €, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, betonte Vogl. Wurm sprach von einer Lösung, die den VKI langfristig finanziell absichern würde. Wichtig sei zudem, wie der FPÖ-Abgeordnete klarmachte, dass der VKI auch in Zukunft unabhängig bleibt. (Fortsetzung Nationalrat) cke/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/ verfügbar.