Parlamentskorrespondenz Nr. 1106 vom 20.11.2019

Neu im Budgetausschuss

Haftungsobergrenzen des Bundes sollen angepasst werden

Wien (PK) – Einem Initiativantrag der ÖVP zufolge, sollen die Haftungsobergrenzen des Bundes angepasst werden. Konkret galt zwischen 2015 und 2018 ein Gesamthaftungsrahmen von 197 Mrd. € für den Bund. Künftig, so die neue Bestimmung, soll eine einheitliche Berechnung der Obergrenzen erfolgen, die auf Basis der Abgabeneinnahmen berechnet wird. Demnach werden die öffentlichen Nettoabgaben mit dem Faktor 175% multipliziert, was für das Jahr 2019 knapp 89,29 Mrd. € bei einer Berechnungsgrundlage gemäß BFG 2017, 2020 92,66 Mrd. € (BFG 2018) und 2021 95,41 Mrd. € (BFG 2019) entspricht. Die Anpassung dient der Umsetzung der 15a-Vereinbarung (HOG-Vereinbarung) zwischen Bund und Ländern. Betroffen sind die Haftungen des Bundes sowie der außerbudgetären Einheiten des Bundes (84/A).

Zudem soll das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben werden, da dieses für neue Haftungsübernahmen keine Bedeutung mehr hat, heißt es in der Begründung des Antrags. Von der EUROFIMA werden aufgrund EU-beihilferechtlicher Überlegungen künftig keine Kredite für die Finanzierung von Rollmaterial übernommen. Es handelt sich dabei also um eine Rechtsbereinigung. (Schluss) gla