Parlamentskorrespondenz Nr. 1167 vom 05.12.2019

Neu für den Bautenausschuss

NEOS wollen Änderungen im Mietrecht und Einkommensmonitoring im sozialen Wohnbau

Wien (PK) – Zwei Initiativanträge zu Änderungen des Mietrechtsgesetzes sowie einen Entschließungsantrag zum sozialen Wohnbau hat NEOS-Abgeordneter Felix Eypeltauer eingebracht.

Mietrecht: NEOS wollen Beschränkung der Eintrittsrechte

Die derzeitigen Eintrittsrechte in das Hauptmietrecht sind nach Auffassung der NEOS nicht mehr zeitgemäß. Vor allem in Altbauten entstehe das Problem, dass sich aufgrund der günstigen "Altmietverträge" ein Eintritt ins Mietrecht besonders auszahle, und es auch zahlreiche unrechtmäßige Eintritte gebe, die kaum nachweisbar seien. Damit sei es VermieterInnen kaum möglich, die Mieten an ein vertretbares Preisniveau heranzuführen, womit es auch zu einer Fehllokation von Wohnungen komme. NEOS-Abgeordneter Felix Eypeltauer schlägt daher vor, das Eintrittsrecht in Hauptmietrechte auf einen Ehegatten, eingetragene PartnerInnen und unterhaltsberechtigte Verwandte in gerader Linie einschließlich Wahlkinder zu beschränken, wobei ein mehrjähriger Aufenthalt in der Wohnung eine wesentliche Voraussetzung sein soll (103/A).

… und neue Regeln für die Verlängerung befristeter Mietverträge

Mit einer weiteren Änderung im Mietrecht will Abgeordneter Felix Eypeltauer (NEOS) die Bestimmungen für die Verlängerung befristeter Mietverträge abändern. Die derzeitige Regelung, wonach bei zweimaliger konkludenter Verlängerung eine Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis erfolgen muss, ist aus seiner Sicht für MieterInnen wie VermieterInnen problematisch.

Dem Schutz der MieterInnen wäre nach Auffassung der NEOS Genüge getan, wenn Mietverträge auf bestimmte Zeit, die nach Ablauf der wirksam vereinbarten oder verlängerten Vertragsdauer weder vertraglich verlängert noch aufgelöst werden, jeweils auf drei Jahre als verlängert gelten. MieterInnen sollen dabei das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht haben, den erneuerten Mietvertrag jeweils zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen (107/A).

NEOS: Einkommensmonitoring im sozialen Wohnbau soll gerechte Mieten sichern

In einem Entschließungsantrag forderte NEOS-Bautensprecher Felix Eypeltauer für geförderte Mietwohnungen die Einführung von einkommensabhängiger Mieten, beruhend auf einem Einkommensmonitoring. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage für ein solches Einkommensmonitoring im geförderten bzw. sozialen Wohnbau zu schaffen (104/A(E)). Damit will Eypeltauer sicherstellen, dass geförderte Mieten nicht von Menschen in Anspruch genommen werden, die diese gar nicht benötigen. Gleichzeitig soll die soziale Durchmischung im sozialen Wohnbau erhalten bleiben, aber kein übermäßiger bürokratischer Aufwand entstehen. (Schluss) sox


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